Bundesregierung schnürt Entlastungspaket für Klein- und Mittelunternehmen
Österreich ist ein Land der der Klein- und Mittelbetriebe. Sie sind das Rückgrat des österreichischen Wirtschaftsstandorts und Arbeitsplatz für knapp zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 160 Mrd. Euro im Jahr tragen sie ganz erheblich zur heimischen Wirtschaftsleistung und unserer Wettbewerbsfähigkeit bei.
Mit dem Mittelstandspaket sorgen wir für eine Entlastung genau dieser Unternehmen, sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze und kurbeln den Konjunkturmotor insgesamt wieder an.
Gerade vor dem Hintergrund einer durchaus herausfordernden konjunkturellen Situation war es uns als Bundesregierung wichtig, schnell für eine erste spürbare Entlastung und konkrete Verbesserungen für die heimische Wirtschaft zu sorgen. Mit den heute im Ministerrat beschlossenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen gehen wir den ersten Schritt in Richtung einer erfolgreichen Zukunft unseres heimischen Wirtschaftsstandorts.
Das im Ministerrat beschlossene Mittelstandspaket enthält folgende Maßnahmen:
1. Erhöhung der Basispauschalierung in zwei Schritten
Klein- und Mittelbetriebe sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren können. Deshalb wird die Grenze für die Basispauschalierung angehoben: 2025 auf 320.000 Euro (13,5 %), 2026 auf 420.000 Euro (15 %). Das bedeutet weniger Bürokratie, weniger Verwaltungsaufwand und eine spürbare Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe
2. Abschaffung der Belegausdruckpflicht
Die Belegausdruckpflicht bis 35 Euro wird, unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“), nach Schaffung der notwendigen Voraussetzungen so bald als möglich abgeschafft.
3. NoVA-Befreiung für Transporter
Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) werden ab 1. Juli 2025 von der NoVA befreit. Diese Fahrzeuge werden daher auf einen Schlag spürbar günstiger.
4. Genehmigungsbeschleunigung
Aufsetzung eines Prozesses im Laufe des Jahres, um Beschleunigungen im Bereich Energie- und Betriebsanlagenrechts sowie bei Unternehmensgründungen umzusetzen.
5. Bürokratiebremse
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bürokratiebremse und zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten - dazu wird eine zentrale Anlaufstelle im Staatssekretariat des Außenministeriums geschaffen. Zur Vorbereitung des jährlichen Bürokratieberichts wird außerdem ein strukturierter Prozess etabliert, der das Ziel hat, Unternehmen und Bevölkerung nachhaltig von unnötiger Bürokratie und Doppelgleisigkeiten zu befreien. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der einheitlichen Vollziehung von Bundesgesetzen, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu forcieren. Zusätzlich werden nationale und europäische Berichtspflichten systematisch analysiert, um mögliche Entlastungspotenziale zu identifizieren.