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SPERRFRIST 12. JUNI 2023, 18:00 UHR


Die Regierung hat sich auf die Novelle zum Primärversorgungsgesetz geeinigt. Sie wird am Mittwoch im Ministerrat beschlossen und noch am selben Tag im Parlament eingebracht. Der Ausbau der Primärversorgung ist ein wesentlicher Teil der von Bundeskanzler Nehammer und Gesundheitsminister Rauch angekündigten Reform des Gesundheitssystems.

Durch zusätzliche Primärversorgungseinheiten (PVE) entstehen zusätzliche innovative Angebote im niedergelassenen Bereich. Sie bieten eine ganze Reihe von Vorteilen für PatientInnen sowie MitarbeiterInnen, etwa längere Öffnungszeiten, eine geregelte Vertretung bei Urlauben oder Krankenstand und ein erweitertes Angebot. Dort arbeiten verschiedene Gesundheitsberufe zusammen: ÄrztInnen, PflegerInnen, PhysiotherapeutInnen, und viele andere mehr.

Die multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungseinheiten werden österreichweit eingerichtet. Ziel ist eine Verdreifachung der Anzahl bis 2025. Die Errichtung von PVE wird mit € 100 Mio. aus EU-Fördermitteln unterstützt. Die Novelle ist ein wichtiger Baustein, um dieses Geld abrufen und gezielt einsetzen zu können.


Ergebnisse von ersten PVE-Evaluierungen
Die bisherigen Evaluierungen (Oberösterreich, Wien, Steiermark, erste Ergebnisse aus Niederösterreich) zeigen deutlich, dass:

  • PVE von den PatientInnen sehr gut angenommen werden,
  • PatientInnen mit der PVE sehr zufrieden sind,
  • das erweiterte Team wie auch die erweiterten Öffnungszeiten gut angenommen werden,
  • die MitarbeiterInnen sehr gerne in einer PVE arbeiten (spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet)
  • die ÄrztInnen sehr gerne in einer PVE arbeiten (Teamarbeit schätzen) und
  • es erste leichte Hinweise auf die Entlastung nachfolgender Strukturen (Fachärzte, Spitalsambulanzen) gibt.


Die Novelle umfasst insbesondere folgende Punkte

  • Ermöglichung von reinen Kinder-PVE
    • Um Mangel in diesem Fachgebiet zu begegnen
    • Kinderärzte, die bereits eine Wahlarztpraxis betreiben, werden im Rahmen des Auswahlverfahrens gleich behandelt wie Kassenärzte.
  • Engere Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe
    • Gleichberechtigung aller Gesundheitsberufe bei der Gründung. Andere Gesundheitsberufe können Gesellschafter einer PVE werden, ÄrztInnen müssen mehr als 50% am Kapital der Gesellschaft halten.
    • Viele JungärztInnen wollen nicht mehr alleine eine (Kassen-)ordination gründen, sondern gemeinsam – auch mit anderen Gesundheitsberufen – arbeiten (Risikoteilung, Urlaubsvertretung, …)
  • Verfahrensbeschleunigung
    • Verkürzung von Fristen: Die Dauer des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens wird verkürzt („Kaskade“) und zu einem Einladungsschritt zusammengeführt. Dies wird eine maßgebliche Beschleunigung im bestehenden Verfahren bringen.VertragsärztInnen können sich gemeinsam mit freiberuflichen ÄrztInnen, die Kassenstellen im Rahmen einer PVE annehmen möchten, bereits im ersten Schritt des Auswahlverfahrens bewerben, ebenso Kinderwahlärzte.
    • Schaffen eines neuen, verkürzten Verfahrens bei zwei länger unbesetzten Kassenstellen: Sind 2 Stellen (AllgemeinmedizinerInnen oder KinderärztInnen) in einer Versorgungsregion über sechs Monate hinweg gleichzeitig unbesetzt, kann die Landeszielsteuerungskommission (LZK, bestehend aus Land und SV) einen Beschluss für ein PVE an einem Standort in dieser Region fassen. Daraufhin wird die ÖGK gesetzlich verpflichtet, binnen 2 Monaten nach Beschluss zur Bewerbung einzuladen. Die Gesundheitsplanung hat sich wie bisher an den Versorgungsregionen laut RSG zu orientieren, wobei – ebenso wie bisher – die Landes-Zielsteuerungen auf die regionale Situation, den tatsächlichen Bedarf sowie demographische bestehende und zukünftige Entwicklungen bei der Planung Bedacht nehmen
    • Entfall der Bedarfsprüfung für gemeinnützige Ambulatorien, die ein PVE betreiben wollen


Bundeskanzler Karl Nehammer:

„Bis 2025 wird die Zahl der Primärversorgungszentren von 40 auf 120 verdreifacht werden. Damit verbessern wir die wohnortnahe Versorgung für die Menschen. Primärversorgungseinrichtungen bilden die Lebensrealität der Ärzte und Patienten ab. Die flexiblen Öffnungszeiten entsprechen der work-life-balance vieler junger Menschen, die dort arbeiten. Somit ist der Ausbau auch eine Maßnahme gegen den drohenden Ärztemangel, denn wir wollen weiterhin eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben.“

Gesundheitsminister Johannes Rauch:
Zusätzliche Primärversorgungseinrichtungen sind enorm wichtig, um ein gutes Angebot im niedergelassenen Bereich zu schaffen. In diesen Gesundheitszentren erhalten die Menschen mit ihrer E-Card ein vielfältiges Angebot mit längeren Öffnungszeiten. Sie müssen dann nicht mehr in die Spitalsambulanzen ausweichen. Auch für MedizinerInnen ist es besonders attraktiv, eine solche Kassenstelle anzunehmen. Die Beschleunigung der Verfahren ermöglicht es, dass wir das Angebot rasch ausbauen.“