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Ministerrat beschließt Zugang zu AMS-Angeboten für arbeitsunfähige Personen unter 25 Jahren

Problemaufriss: Arbeitsunfähigkeit als Zugangsschranke zu AMS-Angeboten

  • Ende Mai waren rund 13.300 Personen mit Behinderungen beim AMS arbeitslos gemeldet.
  • Die Pensionsversicherungsanstalt stellt für das AMS fest, ob jemand „arbeitsunfähig“ ist.
  • Sobald eine solche „Arbeitsunfähigkeitsfeststellung“ vorliegt, werden betroffene Personen nicht von den Services des AMS erfasst.
  • Die Arbeitsunfähigkeit äußert sich darin, dass die Betroffenen nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen können, da Arbeitsfähigkeit dafür wiederum eine Voraussetzung darstellt.
  • Auch Jugendliche bzw. Personen unter 25 Jahren mit gewissen körperlichen bzw. intellektuellen Behinderungen werden aktuell nach Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht vom AMS betreut und können daher nicht auf Angebote des AMS zurückgreifen.
  • Zusätzlich besteht dann kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Es bleibt als Ausweg nur die Hilfeleistung nach den Landesbehindertengesetzen, da das AMS an die Beurteilung der PVA gebunden ist.
  • Sind diese Jugendlichen erst einmal im Bereich der Behindertenhilfe der Länder platziert, ist die Rückkehr in Richtung Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt schwierig.


Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Inklusion von jungen Menschen am Arbeitsmarkt

  • Die Bundesregierung bekennt sich zu klaren Maßnahmen, die eine bestmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt ermöglichen und vorhandene Barrieren in allen Lebensbereichen beseitigen.
  • Generell gilt es, Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung niederschwelliger und einfacher anzubieten sowie den bürokratischen Aufwand so klein wie möglich zu halten.
  • Im Pressefoyer gaben Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher, Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch den aktuellen Stand der Umsetzung von zwei Anliegen bekannt:
    • Bessere Datenlage zur Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung: Das Kompetenzzentrum für Nonprofit-Organisationen und Social Entrepreneurship der WU Wien wurde vom BMAW beauftragt, die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung zu analysieren. Das Ergebnis: In Österreich sind viele Datenquellen zur Erwerbsbeteiligung und Ausbildungslage von Menschen mit Behinderung vorhanden. Jedoch fehlt es an Aussagekraft, um ein umfassendes Bild zu Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zeichnen zu können. Hierfür wird eine Verknüpfung von Befragungs-und Verwaltungsdaten als wesentlich erachtet.
    • Mehr Flexibilität beim Zugang zu AMS-Programmen trotz Arbeitsunfähigkeit: Jugendliche und Personen unter 25 Jahre sollen trotz fehlender Arbeitsfähigkeit vom Arbeitsmarktservice betreut und vorgemerkt werden sowie entsprechende Dienstleistungsangebote in Anspruch nehmen können. Schritt für Schritt werden nun entsprechende Angebote geschaffen. Darüber hinaus soll der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht werden, sofern die Anwartschaft erfüllt ist.


Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher

„Inklusion am Arbeitsplatz ist nicht nur ein Akt der Fairness, sondern auch eine Investition in die Zukunft. Denn wenn wir junge Menschen von Anfang an unterstützen und befähigen, ihre Talente und Ideen einzubringen, schaffen wir eine Gesellschaft, die auf Innovation, Kreativität und nachhaltigem Erfolg aufbaut. Daher müssen wir bestehende Barrieren abbauen und insbesondere junge Menschen auf ihrem frühen beruflichen Weg unterstützen. Nur so kann volle Inklusion am Arbeitsmarkt gelingen. Mit den geplanten Änderungen erhalten noch mehr junge Menschen Zugang zu Angeboten und Ausbildungen des AMS.“

Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch
„Menschen, die im Berufsleben stehen, haben die Möglichkeit, ihr Leben selbstbestimmt und nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Eine Behinderung darf Menschen davon nicht ausschließen. Nur wenn wir als Gesellschaft die Talente und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen in den Fokus rücken, lässt sich eine volle Inklusion realisieren. Heute stellen wir sicher, dass junge Menschen nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden. Mit der Anhebung der verpflichtenden Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf 25 Jahre geben wir jungen Menschen mit Behinderungen genügend Zeit, ihre Fähigkeiten und Talente zu entwickeln. Sie erhalten dadurch die volle Unterstützung des AMS und damit auch einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das eine Chance auf ein faires Entgelt für ihre geleistete Arbeit und damit auch eine Chance auf ein gutes und selbstbestimmtes Leben.“

Markus Neuherz, Lebenshilfe und Österreichischer Behindertenrat
„In jungen Jahren werden die Weichen gestellt für das weitere Berufsleben. Die Entscheidungen, die nach der Schule getroffen werden, beeinflussen üblicherweise den Werdegang für die nächsten Jahrzehnte. Für junge Menschen mit Behinderungen wurden die Weichen bisher aber leider viel zu oft Richtung Abstellgleis gestellt. Das Abstellgleis lautet Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Wer als arbeitsunfähig eingestuft wird, hat keinen Zugang du den Angeboten des AMS und findet kaum einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Wir sind sehr erfreut, dass sich das mit der heute angekündigten Novelle ändern soll. Wichtig ist nun, dass vom Arbeitsmarktservice und vom Sozialministeriumservice auch die entsprechenden Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, um Menschen mit Behinderungen bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie bei der Arbeitssuche und beim Jobeinstieg zu unterstützen. Ebenso wichtig ist, dass es ein gutes Zusammenwirken zwischen den Angeboten der Länder und des Bundes gibt.“