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Bundesregierung stellt gewerbliche Tourismusförderung neu auf

Nachhaltigkeit und Resilienz als neue Förderschwerpunkte

Die Bundesregierung arbeitet ihr Regierungsprogramm konsequent ab. Mit der Neuordnung der gewerblichen Tourismusförderung wird ein weiteres Projekt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt. Mit der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes werden Investitionsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt. Sie zählt seit Jahrzehnten zu den bedeutendsten Steuerungsinstrumenten für die Tourismuspolitik des Bundes und verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts zu stärken.

„Unser Ziel ist es, Österreich mit zu einer der nachhaltigsten Tourismusdestinationen der Welt zu machen. Durch treffsichere Investitionsanreize wird die gewerbliche Tourismusförderung wesentlich dazu beitragen, Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.
Im Jahr 2023 stellt das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) für die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes 24,5 Mio. Euro zur Verfügung. Daneben besteht gemäß KMU-Förderungsgesetz ein noch verfügbarer Haftungsrahmen in Höhe von rund 270 Mio. Euro. Mit diesen finanziellen Mitteln können pro Jahr ein Investitionsvolumen von über einer halben Milliarde Euro und Projekte von mehreren hundert Betrieben unterstützt werden.

Das Förderungsportfolio der gewerblichen Tourismusförderung umfasst Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen. Die Förderungsschwerpunkte sind Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Betriebsübergaben.

Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 sowie im „Plan T – Masterplan für Tourismus“ war eine Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung vorgesehen, die Ende März 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei der Überarbeitung der Förderungskriterien wurde ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt.
"Die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung ist im Regierungsprogramm 2020-2024 und im „Plan T – Masterplan für Tourismus“ verankert. Daraus abgeleitete Schwerpunkte sind die Stärkung von familien- und inhabergeführten Betrieben, die Schaffung von Anreizen zur Eigenkapitalbildung sowie die Ausrichtung der neuen Richtlinien auf eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Tourismuswirtschaft," so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Nachhaltigkeitsbonus

Der starke Fokus auf Nachhaltigkeit zeigt sich insbesondere an der Weiterentwicklung des Investitionszuschusses, der zukünftig als „Nachhaltigkeitsbonus“ bezeichnet wird und in Kombination mit dem geförderten Kredit beantragt werden kann. Der Nachhaltigkeitsbonus beträgt bis zu 7% des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition und wird für Ausgaben, die eine der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit betreffen, vergeben. Förderungsfähig sind etwa Investitionen zur Umwelt- und Ressourcenschonung (z.B. thermische Sanierungen, Umstieg des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger, Bodenentsiegelungsmaßnahmen), in attraktive Unterkünfte oder Kinderbetreuungseinrichtungen für Beschäftigte, in Maßnahmen zur Aktivierung von Leerstand oder in Digitalisierung (z.B. Verbesserung der IT- und Cybersecurity, digitale Transformation von Verkaufs- und Vertriebsprozessen).

„Die neu-ausgerichtete gewerbliche Tourismusförderung ist ein Rundum-Paket für den nächsten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Resilienz

Auch Betriebsübergaben werden durch die Verbreiterung bewährter Förderungsinstrumente zusätzlich unterstützt. So greift die Jungunternehmerförderung, bei der Investitionen mittels Zuschuss unterstützt werden, künftig auch bei Gründungen und Übernahmen bis zu drei Jahre vor Projekteinreichung. Außerdem werden Unternehmensstabilisierungen zur Vorbereitung von Betriebsübernahmen durch Familienmitglieder oder langjährige Beschäftigte erleichtert.

Parallel zur Neugestaltung der Förderrichtlinien wurde auch die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) im Zuge einer europaweiten Ausschreibung auf ein neues Fundament gestellt. Förderanträge für Projekte können seit 03. April 2023 unter www.oeht.at eingereicht werden.


Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler, Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch