Nachhaltigkeit und Resilienz als neue Förderschwerpunkte
Die Bundesregierung arbeitet ihr Regierungsprogramm konsequent ab. Mit der Neuordnung der gewerblichen Tourismusförderung wird ein weiteres Projekt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt. Mit der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes werden Investitionsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt. Sie zählt seit Jahrzehnten zu den bedeutendsten Steuerungsinstrumenten für die Tourismuspolitik des Bundes und verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts zu stärken.
„Unser Ziel ist es, Österreich mit zu einer der nachhaltigsten Tourismusdestinationen der Welt zu machen. Durch treffsichere Investitionsanreize wird die gewerbliche Tourismusförderung wesentlich dazu beitragen, Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.
Im Jahr 2023 stellt das
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) für die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes
24,5 Mio. Euro zur Verfügung. Daneben besteht gemäß KMU-Förderungsgesetz ein noch verfügbarer
Haftungsrahmen in Höhe von rund 270 Mio. Euro. Mit diesen finanziellen Mitteln können pro Jahr ein
Investitionsvolumen von über einer halben Milliarde Euro und Projekte von
mehreren hundert Betrieben unterstützt werden.
Das
Förderungsportfolio der gewerblichen Tourismusförderung umfasst
Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen. Die Förderungsschwerpunkte sind
Qualitätsverbesserungen,
Betriebsgrößenoptimierungen sowie
Betriebsübergaben.
Im
Regierungsprogramm 2020 – 2024 sowie im „
Plan T – Masterplan für Tourismus“ war eine Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung vorgesehen, die
Ende März 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei der Überarbeitung der Förderungskriterien wurde ein
starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt.
"Die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung ist im Regierungsprogramm 2020-2024 und im „Plan T – Masterplan für Tourismus“ verankert. Daraus abgeleitete Schwerpunkte sind die Stärkung von familien- und inhabergeführten Betrieben, die Schaffung von Anreizen zur Eigenkapitalbildung sowie die Ausrichtung der neuen Richtlinien auf eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Tourismuswirtschaft," so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.