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Sitzung der Steuerungsgruppe im Rahmen der Reformpartnerschaft 2026
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Die Steuerungsgruppe der Reformpartnerschaft tagt heute im Bundeskanzleramt und stimmt den weiteren Verhandlungsfahrplan bis zur politischen Einigung im Sommer ab.
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Die Reformpartnerschaft 2026 ist ein gemeinsamer Reformprozess von Bund, Ländern und Gemeinden mit dem Ziel, staatliche Strukturen effizienter, moderner und bürgernäher zu gestalten. Im Fokus stehen eine klarere Zuordnung von Zuständigkeiten, einfachere und effizientere Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse sowie eine spürbare Verbesserung und Weiterentwicklung öffentlicher Leistungen.
Die letzte Sitzung der Steuerungsgruppe fand am 23. März 2026 in Bundeskanzleramt statt. Die heutige Sitzung stellt einen weiteren wichtigen Schritt im laufenden Reformprozess dar. Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten soll der politische Fahrplan bis Sommer 2026 weiter konkretisiert und inhaltlich besprochen werden. Ziel ist es, in allen vier Reformbereichen (Bildung, Gesundheit, Energie, Verwaltung und Verfassung) substanzielle Fortschritte zu erzielen und die notwendigen politischen Einigungen als Grundlage für gesetzliche Umsetzungen bis Ende 2026 zu schaffen.
Die eigens für die Reformpartnerschaft 2026 temporär eingerichtete Stabstelle im Bundeskanzleramt kommt dabei eine zentrale Koordinierungs- und Steuerungsfunktion zu. Ziel ist es, die Reformarbeiten strukturiert zu bündeln und den Abstimmungsprozess zwischen Bund, Ländern und Gemeinden effizient zu steuern und zu koordinieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die laufende Erhebung des Verhandlungsstandes, die Abstimmung der nächsten Schritte sowie die Erstellung klarer Zeit- und Verhandlungspläne. Außerdem erfolgt die systematische Aufbereitung aller relevanten Informationen für die Steuerungsgruppe, um fundierte Entscheidungen auf politischer Ebene zu ermöglichen und den Gesamtprozess transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
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Verwaltung und Verfassung
Langwierige Verfahren, komplexe Zuständigkeiten und hohe bürokratische Anforderungen können nicht nur für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die heimische Wirtschaft eine Herausforderung darstellen. Für Betriebe entstehen dadurch Mehrkosten. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an eine moderne, digitale und serviceorientierte Verwaltung.
- Im Reformfeld Verwaltung und Verfassung wurden konkrete Maßnahmen zur Modernisierung und Beschleunigung staatlicher Verfahren abgestimmt.
- AVG-Großverfahren werden strukturierter und planbarer abgewickelt – insbesondere bei Unternehmen und Infrastrukturprojekten, die von schnelleren Genehmigungen profitieren.
- Für den verstärkten Einsatz von KI in Behörden wird eine Rechtsgrundlage, etwa für Chatbots, geschaffen, um Verwaltungsleistungen einfacher zugänglich machen.
- Auch UVP-Verfahren werden konzentriert und vereinfacht. Ziel dabei ist die Reduktion paralleler Behördenzuständigkeiten bei Hochleistungsstrecken und Bundesstraßen.
- Zur besseren Nutzung von Fachwissen wird zudem ein gebietskörperschaftenübergreifender Amtssachverständigenpool aufgebaut, um Engpässe bei Sachverständigen zu reduzieren.
- Im Bereich der Kompetenzbereinigung arbeiten die Reformpartner an einer klareren Zuordnung staatlicher Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – Ziel ist es, Doppelgleisigkeiten abzubauen.
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Gesundheit
In den vergangenen Wochen konnten in zahlreichen Gesprächen mit allen Reformpartnern wesentliche Fortschritte erzielt werden. Bund, Länder, Sozialversicherung, Gemeindebund und Städtebund arbeiten gemeinsam und in enger Abstimmung an einer tragfähigen Reformperspektive für das österreichische Gesundheitssystem. Insbesondere in den eingerichteten Arbeitsgruppen wurden substanzielle Ergebnisse erarbeitet, die nun in den übergeordneten Reformprozess einfließen.
Ziel ist es, die Ausgestaltung der Reform zu präzisieren und bis Ende Juni die zentralen Grundlagen für die nächsten Umsetzungsschritte festzulegen.
Im Zentrum der Reform steht eine konsequent am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtete, stärker integrierte Versorgung mit raschem Zugang, hoher Qualität in allen Regionen sowie einer besseren Verzahnung der Versorgungsbereiche. Dazu werden Finanzierungs-, Planungs- und Versorgungsverantwortung enger zusammengeführt und die Steuerung des Systems weiterentwickelt. Ziel ist eine effizientere Mittelverwendung, klarere Strukturen sowie eine stärkere Orientierung an Versorgungsbedarf und Ergebnissen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Ausbau digitaler Anwendungen. Das Leitprinzip "digital vor ambulant vor stationär" soll sicherstellen, dass Versorgung frühzeitig, zielgerichtet und am jeweils passenden Ort erfolgt. Damit wird die Grundlage für ein stärker integriertes Versorgungssystem mit klaren Patientenpfaden und verbesserter sektorübergreifender Abstimmung geschaffen.
Von zentraler Bedeutung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem sind zudem die Gesundheitsberufe. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie alle weiteren Beschäftigten im Gesundheitsbereich müssen unter weiterentwickelten guten Rahmenbedingungen arbeiten können, damit sie ihren Beruf motiviert, gerne und langfristig ausüben können.
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Bildung
In der Elementarpädagogik bestehen unterschiedliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in den Bundesländern. Künftig sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Berufsausübung und den Wechsel zwischen den Bundesländern zu erleichtern.
Im Schulbereich werden einheitliche Personalkategorien und ein gemeinsames System der Personalbewirtschaftung eingeführt, während die Schulen gleichzeitig mehr Autonomie in der Personalverwendung erhalten, unterstützt durch ein einheitliches IT- und Schulverwaltungssystem.
- Die Reformpartner entwickeln gemeinsam Bildungsstrukturen weiter, die näher an den Bedürfnissen vor Ort sind und konkrete Herausforderungen im Alltag von Kindern, Familien und Einrichtungen wirksam lösen.
- Im Bereich der Elementarpädagogik werden erstmals österreichweit einheitliche Berufs- und Tätigkeitsprofile für Assistenzkräfte und Leitungsfunktionen verhandelt.
- Der Qualitätsrahmen, dessen Bildungsinhalte und bundesweit verbindlich geltende Mindeststandards sind wesentlicher Teil der Gespräche. Zu diesen Qualitätsstandards soll es eine einheitliche Datenerhebung und Qualitätssicherung geben.
- Im Schulbereich sind klar definierte Personalkategorien, transparentere Steuerungsmechanismen sowie ein stärkerer autonomer und flexibler Einsatz personeller Ressourcen an Schulen vorgesehen.
- Zur Entlastung von Schulen und Bildungsverwaltung wird zudem an bundesweit einheitlichen digitalen Schulverwaltungssystemen gearbeitet.
- Bildungsdaten und Qualitätsmonitoring werden stärker harmonisiert.
- Insbesondere im Bereich der Bildungsstatistik und der Elementarpädagogik sollen künftig einheitlichere Standards und gemeinsame digitale Lösungen etabliert werden.
- Ein weiterer Fokus liegt auf der Attraktivierung von Schulclustern. Durch mehr Autonomie innerhalb von Schulclustern sollen Leitung, Organisation und Ressourceneinsatz besser gebündelt und Schulstandorte nachhaltig gestärkt werden.
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Energie
Der Energiesektor steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Um auch in Zeiten internationaler Versorgungskrisen eine sichere, saubere und leistbare Stromversorgung zu gewährleisten, ist es notwendig, erneuerbare Energien und Netzinfrastruktur weiter zielgerichtet und kosteneffizient voranzutreiben. Durch den notwendigen Ausbau der heimischen Netze entfällt inzwischen mehr als ein Drittel der Stromrechnung auf Netzgebühren. In Österreich bestehen derzeit rund 120 Stromnetzgesellschaften. Diese historisch gewachsene, kleinteilige Struktur birgt hinsichtlich Standardisierung, Abstimmung und Planung erhebliche Effizienzpotenziale, die bislang nicht ausreichend genutzt wurden und dadurch höhere Kosten für Endkundinnen und Endkunden verursachen können. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wie bestehende Effizienzpotenziale im Netz- und Infrastrukturbereich besser genutzt und Planungs- sowie Steuerungsprozesse moderner und effizienter gestaltet werden können.
- Im Reformfeld Energie arbeiten die Reformpartner daher an mehr Transparenz, stärkerer Standardisierung, besserer Planungsgovernance und einer klareren Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.
- Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Schaffung einheitlicher Daten- und Transparenzstandards im Energiebereich. Künftig sollen vergleichbare Kosten- und Effizienzgrundlagen geschaffen werden, um Investitionen, Netzplanung und Entscheidungsprozesse effizienter, transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Stromnetze eine kritische Infrastruktur darstellen und es strenge Vorgaben hinsichtlich Cybersecurity (NIS) und Resilienz (RKEG) gibt.
- Um Netzkosten durch Zusammenschlüsse von Netzbetreibern zu senken, sollen regulatorische Hürden abgebaut und Anreize zur Konsolidierung geschaffen werden.
- Digitale und flexible Energielösungen sollen regulatorisch stärker berücksichtigt werden.
- Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der konsequenteren Nutzung von Smart-Meter-Daten. Durch die Einbindung von Echtzeitdaten sollen Netzplanung, Laststeuerung und Flexibilitätslösungen effizienter gestaltet und Ausbaukosten vermieden werden.
- Zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur wird an einheitlichen Cybersecurity-, IT- und Datenstandards gearbeitet. Ziel ist es, die Sicherheit, Skalierbarkeit und Zukunftsfähigkeit der Energieinfrastruktur nachhaltig zu stärken.
- Im Bereich der integrierten Netzplanung sollen künftig abgestimmte Planungs- und Monitoring-Strukturen geschaffen werden.
- Zudem werden im Rahmen der Kompetenzbereinigung klare Zuständigkeiten definiert, um eine zeitgemäße Kompetenzentflechtung sicherzustellen.
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