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Mobilitätsabkommen mit Usbekistan – Unterzeichnung am 7. Mai in Taschkent

"Ende März 2026 haben wir die Umsetzung des Asylpakts und damit die größte Fremdenrechtsnovelle der vergangenen Jahrzehnte im Ministerrat beschlossen", sagte Innenminister Gerhard Karner. "Durch das Mobilitätsabkommen mit Usbekistan setzen wir einen nächsten Schritt und schaffen die Voraussetzungen für die konsequente Umsetzung von Abschiebungen – als Teil einer harten und gerechten Asylpolitik."

"Als Bundesregierung haben wir das gemeinsame Ziel, irreguläre Migration zu bekämpfen", betont Außenministerin Beate Meinl-Reisinger. "Dafür braucht es vor allem auch starke Partnerschaften nach außen. Mit Mobilitätsabkommen wie diesem schaffen wir die Rahmenbedingungen, um rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent umzusetzen und auch in der Praxis für eine geordnete Migrationspolitik zu sorgen."

Jörg Leichtfried, Staatsekretär im Innenministerium, sagt: "Migration lässt sich nicht national lösen – sie braucht klare Regeln und eine starke Zusammenarbeit. Unser Anspruch ist klar: wir wollen ordnen statt spalten. Gleichzeitig gilt: effizienter Grenzschutz muss und wird Hand in Hand mit der Achtung der Menschenwürde gehen."

Harte und gerechte Asylpolitik als Teil des Regierungsübereinkommens

Durch die Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die illegale Migration weiter gegen Null zu drängen. Das entspricht den klar formulierten Zielen des Regierungsprogramms und wird unter anderem durch das Aussetzen des Familiennachzugs und die Weiterentwicklung des Grenzschutzkonzepts sichtbar. Erst Ende März 2026 wurde die Umsetzung des Asylpakts und damit die größte Fremdenrechtsnovelle der vergangenen Jahrzehnte im Ministerrat beschlossen.

Mobilitätsabkommen mit Usbekistan

Innenminister Gerhard Karner und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger werden nächste Woche zu bilateralen Arbeitsgesprächen und zur Unterzeichnung des Mobilitätsabkommens nach Usbekistan reisen.

Das Ziel des Mobilitätsabkommens ist die Etablierung einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern unter anderem zur Bekämpfung der illegalen Migration, krimineller Schlepperbanden und des Menschenhandels. Wesentlicher Teil ist die Kooperation zur Umsetzung von Abschiebungen, aber auch der Durchbeförderung von abzuschiebenden Personen in ihr Heimatland. Darüber hinaus wollen beide Länder auch im Bereich des Grenzschutzes und beim Kampf gegen gefälschte Reisedokumente enger kooperieren. Gleichzeitig soll das Abkommen den Austausch zu Möglichkeiten der Mobilität von Fachkräften, Studierenden oder Forscherinnen und Forschern verbessern.

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