Laut UNICEF ist eine Kinderehe eine formale Eheschließung, bei der mindestens eine der beteiligten Personen unter 18 Jahre alt ist. In Österreich sind nach der aktuell geltenden Rechtslage Kinderehen zulässig. Mit der neuen generellen Ehemündigkeit ab 18 Jahren stärken wir die Rechte junger Menschen und entsprechen auch dem globalen Ziel, Kinderehen bis 2030 zu beenden.
Zwangsheirat ist in Österreich ein Straftatbestand. Wo Zwang beginnt, ist in der Praxis mitunter schwer erkennbar beziehungsweise wird von Betroffenen oft erst im Nachhinein als solcher wahrgenommen. Eines ist klar: Umso jünger Menschen heiraten, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das nicht freiwillig passiert, weil Kinder von ihren Eltern und/oder ihrem sozialen Umfeld unter Druck gesetzt werden. Mit der Neuregelung werden Zwangssituationen in diesem Bereich für Minderjährige grundsätzlich ausgeschlossen.