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Verbot der Ehe unter 18 und zwischen Cousinen und Cousins

Laut UNICEF ist eine Kinderehe eine formale Eheschließung, bei der mindestens eine der beteiligten Personen unter 18 Jahre alt ist. In Österreich sind nach der aktuell geltenden Rechtslage Kinderehen zulässig. Mit der neuen generellen Ehemündigkeit ab 18 Jahren stärken wir die Rechte junger Menschen und entsprechen auch dem globalen Ziel, Kinderehen bis 2030 zu beenden.

Zwangsheirat ist in Österreich ein Straftatbestand. Wo Zwang beginnt, ist in der Praxis mitunter schwer erkennbar beziehungsweise wird von Betroffenen oft erst im Nachhinein als solcher wahrgenommen. Eines ist klar: Umso jünger Menschen heiraten, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das nicht freiwillig passiert, weil Kinder von ihren Eltern und/oder ihrem sozialen Umfeld unter Druck gesetzt werden. Mit der Neuregelung werden Zwangssituationen in diesem Bereich für Minderjährige grundsätzlich ausgeschlossen.

Änderungen im Ehegesetz (EheG) und Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG)

  • Heiraten darf künftig nur noch, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Gleiches gilt für die eingetragene Partnerschaft.
  • Das Eheverbot und das Hindernis für die Begründung für eine eingetragene Partnerschaft soll auch zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie gelten. Nicht mehr möglich ist damit dann etwa eine Heirat zwischen Cousin und Cousine oder Nichte und Onkel.
  • Die Staatsanwaltschaft kann in Zukunft wieder auf Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit klagen.


Justizministerin Anna Sporrer

"Wir setzen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem modernen Eherecht, stärken die Rechte junger Menschen und gleichen unsere Rechtslage an internationale Menschenrechtsstandards an. Das ist uns wichtig, weil vor allem junge Menschen sich nicht zu früh binden und in ein Abhängigkeitsverhältnis begeben sollen. Und wir bekräftigen damit unsere klare Ablehnung von Zwangs- und Kinderehen."


Integrationsministerin Claudia Plakolm

"Wir verbieten die Cousinehe und die Ehe für Minderjährige. Die Ehe unter Verwandten birgt ein doppelt so hohes Risiko für medizinische Indikationen bei Kindern aus diesen Verbindungen. Und Minderjährige sollten sich auf ihre Ausbildung und auf ihr Erwachsenwerden konzentrieren können."


NEOS-Klubobmann Yannick Shetty

"Ein 16-jähriges Mädchen gehört auf die Schulbank – nicht ins Standesamt. Kinderschutzorganisationen mahnen seit Jahren, dass Kinderehen in einem modernen Rechtsstaat keinen Platz haben dürfen. Gerade Mädchen müssen bei der Wahrung ihrer persönlichen Freiheit unterstützt werden. Diese Regierung setzt mit dem Verbot von Kinderehen einen längst überfälligen Schritt für echten Kinderschutz um."