1. Industriestrompaket für energieintensive Betriebe
Das Industriestrompaket bündelt ab 2027 zwei Maßnahmen: die Weiterentwicklung des Standortabsicherungsgesetzes und den neuen Industriestrompreis. Dafür sind insgesamt 250 Millionen Euro pro Jahr für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen.
Ziele des Industriestrompakets sind:
- Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Betriebe sichern
- Carbon Leakage und Standortverlagerungen verhindern
- faire Bedingungen im europäischen Wettbewerb schaffen
- Investitionen in Dekarbonisierung, Energieeffizienz und Elektrifizierung unterstützen
Ein Teil der Förderung muss wieder in Modernisierung, Effizienz oder Elektrifizierung investiert werden. Damit verbindet das Paket kurzfristige Entlastung mit langfristiger Standortstärkung.
Standortabsicherungsgesetz Plus
Das Standortabsicherungsgesetz (SAG) gleicht indirekte CO₂-Kosten aus, die energieintensive Unternehmen über den Strompreis tragen. Das bisherige SAG war eng gefasst: Rund
60 Unternehmen waren anspruchsberechtigt. Mit der Weiterentwicklung ab 2027 soll der Kreis deutlich erweitert werden – künftig sollen rund
120 Unternehmen profitieren können.
Vorgesehen ist:
- Förderung für energieintensive Unternehmen in Carbon Leakage-Sektoren
- Mindestverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr
- Berechnung anhand von Stromverbrauch, Emissionsfaktor, CO₂-Preis und Kompensationssatz
- Reinvestitionsverpflichtung in Dekarbonisierung, Energieeffizienz oder Elektrifizierung
Damit erhalten besonders betroffene Betriebe mehr Planungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb Europas.
Neuer Industriestrompreis
Der neue
Industriestrompreis richtet sich an besonders stromintensive Unternehmen und Prozesse, die nicht oder nicht ausreichend vom Standortabsicherungsgesetz profitieren können. Dazu zählen etwa Pharma, Chemie, Steine und Erden, Maschinenbau, Lebensmittel, Weberei, Schmiedeteile, elektrische Bauelemente oder Haushaltspapier.
Kernpunkte des Industriestrompreises:
- Wirkung für rund 400 Unternehmen
- förderfähig: maximal 50 Prozent des Jahresstromverbrauchs für energieintensive Prozesse
- Förderung: bis zu 50 Prozent des Großhandelsstrompreises
- Preisuntergrenze: 50 Euro pro MWh, also 5 Cent pro kWh
- maximale Wirkung: bis zu 25 Prozent Entlastung auf die gesamten Stromkosten energieintensiver Prozesse
- Auszahlung jährlich rückwirkend
- Reinvestition eines Teils der Förderung in Effizienz, Dekarbonisierung oder Elektrifizierung
Damit werden jene Betriebe gezielt unterstützt, bei denen Stromkosten unmittelbar über Produktion, Investitionen und internationale Wettbewerbsfähigkeit entscheiden.