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Gewalt gegen Frauen ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und eine der sichtbarsten Formen struktureller Diskriminierung von Frauen. Auch in Österreich ist jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen, häufig im sozialen Nahraum. Die erschütternde Zahl an Femiziden zeigt: Gewaltprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe höchster Priorität.

Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss legt die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen 2025–2029 vor. Dabei handelt es sich um einen ressortübergreifenden, umfassenden Maßnahmenkatalog, der sowohl Prävention als auch Schutz und Unterstützung für Betroffene deutlich stärkt. Die Bundesregierung verpflichtet sich zur Umsetzung aller Maßnahmen bis spätestens 2029.

Der Nationale Aktionsplan basiert auf internationalen Empfehlungen und Verpflichtungen, insbesondere der Istanbul-Konvention, der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Empfehlungen des GREVIO-Expertinnen- und Expertenkomitees sowie dem Regierungsprogramm.

Er wurde in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet: 8 thematische Arbeitsgruppen, geleitet von den unterschiedlichen Ressorts, über 250 Expertinnen und Experten, NGOs, Bundesländer und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft haben Maßnahmen entwickelt, die anschließend in der politischen Steuerungsgruppe finalisiert wurden.

Zentrale Inhalte des Nationalen Aktionsplans (Überblick)

  • Starker Fokus auf Prävention: Gewaltprävention ab dem Kindesalter, Ausbau sexualpädagogischer Angebote, Sensibilisierung zu Gleichberechtigung und Respekt.
  • Verbesserter Schutz Betroffener: Verstärkte Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, Justiz, Gesundheitswesen und Opferschutzeinrichtungen.
  • Digitale Sicherheit: Maßnahmen gegen digitale Gewalt, Stalking und Online-Belästigung.
  • Spezifische Unterstützung für besonders vulnerable Gruppen: unter anderem Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Migrationsbiografie, ältere Frauen.
  • Wertevermittlung: Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und respektvolles Zusammenleben als Bestandteil des Integrationsansatzes.
  • Verbindliche Umsetzung bis 2029: Maßnahmen werden von allen Ressorts umgesetzt.


Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner:

"Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht, in Sicherheit und Selbstbestimmung zu leben. Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen zeigt, dass die gesamte Bundesregierung diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe ernst nimmt und konkrete Taten setzt. Der Nationale Aktionsplan ist kein einmaliges Projekt, sondern der Beginn eines langfristigen Prozesses – ein feministischer, gemeinschaftlicher Schulterschluss für ein Österreich ohne Gewalt gegen Frauen. Denn keine Regierung darf ruhen, solange Frauen in Österreich Gewalt erleben."


Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm:

"Wir sehen, dass ehrkulturelle Gewaltdelikte zunehmen. Wenn Mädchen und junge Frauen unterdrückt, kontrolliert oder im schlimmsten Fall angegriffen werden, ist das eine brutale Realität, der wir uns konsequent stellen müssen. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen setzen wir konkrete Maßnahmen: vom Ausbau des Kinderschutzes über mehr Prävention bis hin zu Integrationsmaßnahmen, die klar zeigen, dass Unterdrückung im Namen vermeintlicher 'Ehre' in Österreich keinen Platz hat. Frauen und Mädchen sollen in unserem Land frei leben können – ohne Angst und ohne Gewalt."


Bildungsminister Christoph Wiederkehr:

"Gewalt an Frauen darf nicht – und wird auch in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert. Um das zu untermauern und um konkrete noch vertiefende Maßnahmen zum Schutz von Frauen zu setzen, wurde der Nationale Aktionsplan erarbeitet. Im Bildungsbereich ist es unsere Aufgabe, das Bewusstsein für eine gleichberechtigte Gesellschaft zu schaffen und damit noch stärker auf Gewaltprävention zu setzen. Das beginnt bei den Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, geht über die Pädagoginnen- und Pädagogenfortbildung und gezielte Angebote für Schülerinnen und Schüler bis hin zum Ausbau der Schulpsychologie."