Gewalt gegen Frauen ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und eine der sichtbarsten Formen struktureller Diskriminierung von Frauen. Auch in Österreich ist jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen, häufig im sozialen Nahraum. Die erschütternde Zahl an Femiziden zeigt: Gewaltprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe höchster Priorität.
Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss legt die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen 2025–2029 vor. Dabei handelt es sich um einen ressortübergreifenden, umfassenden Maßnahmenkatalog, der sowohl Prävention als auch Schutz und Unterstützung für Betroffene deutlich stärkt. Die Bundesregierung verpflichtet sich zur Umsetzung aller Maßnahmen bis spätestens 2029.
Der Nationale Aktionsplan basiert auf internationalen Empfehlungen und Verpflichtungen, insbesondere der Istanbul-Konvention, der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Empfehlungen des GREVIO-Expertinnen- und Expertenkomitees sowie dem Regierungsprogramm.
Er wurde in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet: 8 thematische Arbeitsgruppen, geleitet von den unterschiedlichen Ressorts, über 250 Expertinnen und Experten, NGOs, Bundesländer und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft haben Maßnahmen entwickelt, die anschließend in der politischen Steuerungsgruppe finalisiert wurden.