Österreich war in den vergangenen Jahren mit hohen Zahlen schutzsuchender Menschen– konfrontiert. Das brachte eine große Herausforderung mit sich: den verstärkten Familiennachzug von schutzberechtigten Personen. Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen einen gravierenden Anstieg: Allein im Jahr 2023 erfolgten 9.254 Einreisen von Familienangehörigen schutzberechtigter Personen. Im Jahr 2024 waren es 7.762 Personen. In beiden Jahren war der Großteil minderjährig und schulpflichtig. Durch den enormen Zuzug sind diese Systeme bereits ausgelastet bzw. wurden die Kapazitätsgrenzen dadurch bereits überschritten. Dies wird vor allem im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich sichtbar und spürbar und würde, ohne weitergehende Maßnahmen, den sozialen Frieden in Österreich gefährden.
Es war somit dringend geboten, Schritte zu setzen: Daher hat der zuständige Bundesminister für Inneres im Rahmen des Rates der EU-Innenminister in Brüssel am 5. März 2025 die EU-Kommission darüber informiert, dass Österreich den Familiennachzug stoppt.
Im Ministerratsvortrag vom 12. März hat die Bundesregierung beschlossen, alle notwendigen Schritte auf EU- und nationaler Ebene, inklusive der erforderlichen gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH, zu setzen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu stoppen und so die öffentliche Ordnung sicherzustellen.
In der heutigen Nationalratssitzung bringen die Parlamentsklubs der Volkspartei, Sozialdemokratie und NEOS einen Initiativantrag zum Stopp des Familiennachzugs ein. Der Initiativantrag an den Nationalrat sieht vor, dass die Regierung die Möglichkeit bekommt, per Verordnung festzulegen, dass Anträge auf Familiennachzug vorübergehend ausgesetzt werden.