Stopp des Familiennachzugs – rechtlich dauerhaft abgesichert
Am 12. März 2025 beschloss die Bundesregierung den Stopp des Familiennachzugs, jetzt folgt die rechtliche Absicherung durch Verordnung. Systeme wie Bildung, Integration und Soziales geraten durch unkontrollierten Familiennachzug zunehmend unter Druck. Auch bei der Jugendkriminalität zeigt sich der Handlungsbedarf deutlich: Der Anteil nicht-österreichischer Tatverdächtiger bei den Zehn- bis 14-Jährigen liegt bei 48 Prozent. Der Innenminister sagte: "Der Erfolg der bisherigen Maßnahmen zeigt sich deutlich, im Mai 2024 kamen noch 1.270 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich, im Mai 2025 waren es nur noch 74." Mit der neuen Verordnung werde der Familiennachzug rechtlich auf Null gestellt, "wir setzen damit ein weiteres zentrales Vorhaben aus dem Regierungsübereinkommen konsequent um."