Newsletter im Browser anzeigen

Stopp des Familiennachzugs wird rechtlich dauerhaft abgesichert

"Österreich hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um eine konsequente, harte und gerechte Asylpolitik umzusetzen", sagte Innenminister Gerhard Karner am 25. Juni 2025. "Mit Einführung der Sachleistungskarte für Asylwerber in der Grundversorgung des Bundes wurde ein wichtiger Schritt zur Reduktion von Fehlanreizen gesetzt – auch Bundesländer wie Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark haben dieses Modell übernommen." Seit Juli 2024 gelte in der Grundversorgung die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit, ergänzte der Innenminister. "Bis heute wurden mehr als 350.000 Arbeitsstunden von Asylwerbern in Bundesbetreuungseinrichtungen geleistet." Mit Juni 2024 seien verpflichtende Grundregelkurse eingeführt worden, sagte Karner. "Bisher haben über 6.000 Personen daran teilgenommen."

Ilegale Migration gegen Null drängen – Einsparungen im Asylbereich

In der Kalenderwoche 25 des Jahres 2022 wurden rund 1.800 Aufgriffe im Burgenland registriert. Im Vergleich dazu: nur rund 60 in der gleichen Woche 2025. Die Zahl der Bundesbetreuungseinrichtungen wurde von über 30 (Herbst 2023) auf acht reduziert. Gleichzeitig wurden von Jänner bis Mai 2025 über 5.500 Rückführungen durchgeführt – mit und ohne Zwangsmaßnahmen. All diese Maßnahmen ermöglichen Einsparungen im Asylbereich.

Stopp des Familiennachzugs – rechtlich dauerhaft abgesichert

Am 12. März 2025 beschloss die Bundesregierung den Stopp des Familiennachzugs, jetzt folgt die rechtliche Absicherung durch Verordnung. Systeme wie Bildung, Integration und Soziales geraten durch unkontrollierten Familiennachzug zunehmend unter Druck. Auch bei der Jugendkriminalität zeigt sich der Handlungsbedarf deutlich: Der Anteil nicht-österreichischer Tatverdächtiger bei den Zehn- bis 14-Jährigen liegt bei 48 Prozent. Der Innenminister sagte: "Der Erfolg der bisherigen Maßnahmen zeigt sich deutlich, im Mai 2024 kamen noch 1.270 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich, im Mai 2025 waren es nur noch 74." Mit der neuen Verordnung werde der Familiennachzug rechtlich auf Null gestellt, "wir setzen damit ein weiteres zentrales Vorhaben aus dem Regierungsübereinkommen konsequent um."

Ausblick

Die neue Verordnung wird in den kommenden Tagen im Hauptausschuss des Nationalrates behandelt. Parallel wird an einem zukünftigen Quotensystem gearbeitet, das zu einem späteren Zeitpunkt einen kontrollierten und begrenzten Familiennachzug in vertretbarem Ausmaß ermöglichen soll. "Wir bleiben bei unserer Linie: Wir setzen auf Ordnung, Sicherheit und Fairness – gegenüber jenen, die Schutz brauchen, aber auch gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft", sagte Innenminister Gerhard Karner.