Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Neuregelung der Trinkgeldpauschale geeinigt, die sowohl Beschäftigten als auch Betrieben im Tourismus Sicherheit bringt. Die neue Regelung erfüllt das im Regierungsprogramm festgehaltene Ziel einer praxistauglichen und unbürokratischen Ausgestaltung der bestehenden Vorschriften zur Trinkgeldpauschale inklusive TRONC-Systemen.
Herzstück der Reform ist die Einführung bundesweit einheitlicher Pauschalbeträge für Trinkgelder in der Sozialversicherung, abgestuft nach Tätigkeitsart (mit oder ohne Inkasso). Diese Beträge gelten künftig als bindende Obergrenzen. Nachzahlungen aufgrund nachträglicher Prüfungen durch Sozialversicherungsträger, ein bislang oft existenzielles Risiko für viele Betriebe, werden damit ausgeschlossen.
Die Pauschalen werden erstmals 2029 valorisiert. Die Festsetzung erfolgt für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die üblicherweise Trinkgelder erhalten. Gleichgestellt sind auch Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die über betriebliche Verteilsysteme an Trinkgeldern beteiligt werden. Für das Hotel- und Gastgewerbe gelten folgende bundesweite Werte:
- Mit Inkasso: € 65 (ab 2026), € 85 (2027), € 100 (2028)
- Ohne Inkasso: € 45 (2026/2027), € 50 (2028)