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Bundesregierung: Haftanstalten am Limit erfordern härtere Gangart gegenüber ausländischen Straftätern

Novelle im Bereich des Strafvollzugs leistet Beitrag zur Entlastung der österreichischen Justizanstalten durch einfachere Außerlandesbringung

Heute setzt die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt zur spürbaren Entlastung des Strafvollzugs: Mit einer grundlegenden Reform des Strafvollzugsgesetzes wird die Außerlandesbringung ausländischer Straftäter deutlich vereinfacht. Der Gesetzesentwurf geht heute in Begutachtung und soll am 1. November in Kraft treten.
Die Änderungen betreffen drei Bereiche:

  • "Entlassung in das Herkunftsland": Ausländische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht müssen das Land verlassen. Das ist ein entscheidender Schritt, um den Druck auf das System nachhaltig zu senken. Bisher scheiterte die Außerlandesbringung in das Herkunftsland oft am Veto der Betroffenen. Künftig: Wenn ein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot gilt, kann die Person nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auch ohne deren Zustimmung außer Landes gebracht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten. Das Justizministerium rechnet durch diese Neuerung mit einer Entlastung der Justizanstalten von rund 300 Personen pro Jahr.
  • "Haft in der Heimat" wird konsequent ausgebaut. Bereits im Vorjahr gelang mit 208 Überstellungen ein historischer Höchstwert bei der Haft in der Heimat. Die Novelle baut diese Maßnahme konsequent aus. Bürokratische Hindernisse werden abgebaut, um die Chance zu erhöhen, dass ausländische Strafgefangene ihre Haftstrafen tatsächlich in ihren Heimatstaaten absitzen müssen und nicht den österreichischen Strafvollzug belasten.
    Ein besonderer Fokus liegt auf den Staaten des Westbalkans. Aufgrund der geografischen Nähe und historisch gewachsener Verbindungen besteht hier ein hohes Potenzial für wirksame Maßnahmen zur Haftentlastung. Diese Personengruppe macht rund zehn Prozent der Insass:innen in österreichischen Justizanstalten aus und ist daher von besonderer Relevanz.
  • "Zweite Chance – Ausbildung statt Gefängniszelle" um die Rückfallquote zu senken. Um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu sichern, wird der Strafaufschub für Berufsausbildungen ausgeweitet. Bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren kann der Haftantritt künftig auch länger als ein Jahr aufgeschoben werden, damit Verurteilte ihre Lehre oder Ausbildung erfolgreich abschließen können.


Justizministerin Anna Sporrer:

"Entlastung bleibt unser zentrales Ziel: Unsere Justizanstalten benötigen rasch spürbare Verbesserungen. Die derzeitige Situation stellt das Personal vor enorme Herausforderungen und gefährdet langfristig die Sicherheit in Österreich. Ausländische Strafgefangene gegen die ein Aufenthalts- oder Einreiseverbot besteht, sollen das Land verlassen. Mit dieser Reform setzen wir einen wichtigen Schritt, um die Belastung des Systems nachhaltig zu verringern."


Innenminister Gerhard Karner:

"Die zwangsweise Abschiebung von Straftätern unmittelbar aus der Haft in ihr Heimatland, ist Teil einer harten und gerechten Asylpolitik. Wir setzen damit eine weitere Vereinbarung aus dem Regierungsprogramm konsequent um."


Klubobmann Yannick Shetty:

"Migration braucht Ordnung und Kontrolle. Deshalb hat der Staat künftig nach der Mindesthaftdauer die Handhabe, straffällige Personen gegen die ein Aufenthalts- oder Einreiseverbot besteht außer Landes zu bringen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass bisher ein einfaches Veto des Häftlings gereicht hat, um die Republik die gesamten weiteren Haftkosten tragen zu lassen. Das ist eine kleine, aber wichtige Lücke, die wir mit der Reform des Strafvollzugsgesetzes schließen."

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