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Bundesregierung einigt sich auf Kerninhalte von EABG sowie Reformen von UVP-G und AVG

Mit dem neuen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) und den Reformen von Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) und Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sollen Genehmigungsverfahren rascher, klarer und effizienter werden. Die AVG-Großverfahrensreform geht bereits diese Woche in Begutachtung. Entscheidende Infrastrukturvorhaben Österreichs wie Hochleistungsstrecken im Schienennetz oder hochrangige Straßenprojekte werden künftig zentral im Bund koordiniert und abgewickelt. Dadurch sollen Doppelgleisigkeiten auf Bund- und Länderseite der Vergangenheit angehören.


Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer

"Wenn wir uns in Österreich auch künftig gute Bildung, verlässliche Pflege und soziale Sicherheit leisten wollen, braucht es eines: einen wettbewerbsfähigen Standort. Dafür müssen die Bürokratie runter und Genehmigungsverfahren für Investitionen schneller werden. Denn aktuell ist es so: Wer in Österreich investiert, braucht nicht nur Kapital, sondern auch ziemlich viel Geduld. Wir setzen die nächsten Maßnahmen für den Wirtschaftsstandort, mit einem Verfahrensturbo für Industrie- und Infrastrukturprojekte – wir beschleunigen, digitalisieren und vereinfachen Verfahren. Der Begutachtungsstart des AVG macht diese Woche den Auftakt, es folgen das EABG und im Herbst das UVP-G. Bei strategischen Projekten der Energiewende gilt: eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid. Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen stellen wir klar: Sie dürfen nicht länger als Instrument zur Verhinderung wichtiger Zukunftsprojekte missbraucht werden. Auch das Betriebssystem unserer Verwaltung – das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz – bekommt ein Update. Damit Bürokratie sinkt und Genehmigungen künftig schneller gehen."


Bundesminister Peter Hanke

"Mit dem Start des Verfahrensturbos setzen wir einen Meilenstein für die Infrastrukturentwicklung in Österreich. Wir verkürzen nicht nur die Verfahrensdauer, sondern schaffen auch mehr Transparenz, Planungssicherheit und Effizienz. Es darf nicht sein, dass zentrale Projekte für unser Land – von Bundesstraßen über Hochleistungsbahnstrecken bis hin zu Energieprojekten – über Jahre in komplexen Verfahren festhängen. Das verzögert Investitionen, blockiert Fortschritt, kostet Geld – und vor allem Zeit. Wir machen Tempo für den Standort, für die Mobilitätswende und für die Lebensqualität der Menschen im ganzen Land."


Staatssekretär Sepp Schellhorn

"Diese Bundesregierung arbeitet intensiv daran, die Verwaltung in Österreich insgesamt einfacher, effizienter und unbürokratischer zu machen. Unser Ziel ist ein moderner Staat für mehr unternehmerische Freiheit, eine Stärkung der Wirtschaft und des Standorts Österreich. Das Motto lautet: sanieren, reformieren, modernisieren und in die Zukunft Österreichs investieren. Und diese Bundesregierung liefert! Nur zwei Tage nach dem ersten Treffen der Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden werden wesentliche Gesetze auf den Weg gebracht, die den bürokratischen Druck aus Genehmigungsverfahren herausnehmen und raschere Bewilligungen ermöglichen. Wir wollen nicht bremsen, wir wollen bewegen."


Lange und komplexe Genehmigungsverfahren bremsen Investitionen und gefährden Arbeitsplätze – für öffentliche wie private Infrastrukturunternehmen gleichermaßen. Sowohl KMUs als auch Großbetriebe leiden unter der Dauer solcher Verfahren. Im Jahr 2023 waren es 11,7 Monate, vom Antrag bis zum Bescheid sogar 25,4 Monate. Im Jahr 2024 dauerten UVP-Verfahren ab Vollständigkeit der Unterlagen noch 8,9 Monate. Ursache sind oft überholte Vorgaben. Gleichzeitig braucht es bei größeren Vorhaben rechtsstaatliche Verfahrensgarantien, etwa zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zum Interessensausgleich.

Mit dem Verfahrensturbo bekennt sich die Bundesregierung zur Stärkung des Standorts, zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung heimischer Wertschöpfung – unter Wahrung von Umweltstandards, Eigentumsrechten, Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz und Rechtsstaatlichkeit. Konkret hat sich die Bundesregierung auf folgendes geeinigt:

1. Genehmigungsbeschleunigungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)

Um Umweltverfahren zu beschleunigen, soll die volle Verfahrenskonzentration für den 3. Abschnitt beim Bund eingeführt werden. Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzgüter weitere Erleichterungen durch Ausnutzung der europarechtlich möglichen Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen forciert. Auch die Kumulierungsregelungen sollen praxisgerecht und EU-konform vereinfacht werden und die Zweigleisigkeit von UVP-Genehmigungsverfahrensarten aufgehoben werden. Das "vereinfachte Verfahren" trägt dem Unionsrecht ausreichend Rechnung. Zeitgemäße Regelungen über die Bildung von Bürger- und Bürgerinneninitiativen sowie Evaluierung einer Anpassung an die Vorgaben der Aarhus-Konvention und die Streichung der Frist bei der Zustellfiktion führen zu schnelleren Genehmigungsverfahren.

2. Genehmigungsbeschleunigungen in AVG-Großverfahren

Es sollen weitere Maßnahmen zur Einstiegserleichterung in das Großverfahren umgesetzt werden. Für Großverfahren soll künftig insbesondere eine elektronische Kundmachungsplattform verwendet werden, auf der alle wesentlichen Verfahrensschritte in übersichtlicher Form für jeden verbindlich festgehalten und dokumentiert werden. Weitere Vereinfachungsmaßnahmen in Zusammenhang mit Digitalisierungsmöglichkeiten sollen geprüft werden. Die Ediktalsperre soll aufgehoben werden, sodass es in der Urlaubszeit zu keinen Verzögerungen kommt.

Darüber hinaus sollen einige Regelungen des UVP-G, die sich praktisch bewährt haben, für das Großverfahren nach dem AVG übernommen werden: Der Behörde soll die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Frist für weiteres Parteienvorbringen zu setzen; verspätetes Vorbringen ist in der Folge von der Behörde nicht zu berücksichtigen. Das Ermittlungsverfahren kann auch für einzelne Teilbereiche der Sache geschlossen werden (ein Nachschieben weiterer Einwendungen wird daher unzulässig), nach dem Schluss des Ermittlungsverfahrens gibt es diesbezüglich keine Möglichkeit zur Wiedereinsetzung mehr und das Ermittlungsverfahren wird nach acht Wochen ohne Erlassung des Bescheides nicht automatisch wiedereröffnet. Darüber hinaus wird der Ausbau von behördeninternen Verfahrensmanager und Verfahrensmanagerinnen unterstützt.

3. Verfahrensbeschleunigungen – Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)

Die europarechtlichen Vorgaben zur RED III (Renewable Energy Directive) sollen unter Wahrung hoher ökologischer Standards und frühzeitiger Einbindung der Öffentlichkeit rasch umgesetzt werden, um die Energiewende voranzutreiben. Künftig soll es einen One-Stop-Shop (Verfahrenskonzentration) bei Energieprojekten geben, ebenso wie einheitliche Kriterien und Schwellenwerte für die Freistellung beziehungsweise die Art des erforderlichen Genehmigungsverfahrens. Im Zuge dessen soll es zur notwendigen kompetenzrechtlichen Straffung des Elektrizitätswesens kommen. Das überragende öffentliche Interesse im Genehmigungsverfahren soll gesetzlich verankert werden, damit Energiewende-Projekte schneller umgesetzt werden können. Das EABG schafft ein Verfahrensregime zur Beschleunigung von Projekten der Energiewende. Der Beschleunigung und Erhöhung der Verfahrenseffizienz dienenden geltenden Regelungen, insbesondere aus dem UVP-G, sollen übernommen werden. Damit setzen wir einen Fokus auf den schnelleren Ausbau, schaffen Planbarkeit und leisten einen wichtigen Schritt in Richtung günstigerer Energiepreise – sowohl für die Menschen als auch den Wirtschaftsstandort Österreich – und zur Erreichung der Klimaziele.