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Reformpartnerschaft 2026

Steuerungsgruppe tagt und definiert weiteren Verhandlungsfahrplan bis Sommer 2026

Die Reformpartnerschaft 2026 ist ein gemeinsamer Reformprozess von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden mit dem Ziel, staatliche Strukturen effizienter, moderner und bürgernäher zu gestalten. Die Verhandlungspartner verfolgen dabei das Ziel, Zuständigkeiten klarer zu ordnen, Entscheidungsprozesse zu vereinfachen und die Qualität staatlicher Leistungen für die Menschen in Österreich nachhaltig zu verbessern – bei einem effizienten und effektiven Einsatz von Steuergeld und unter dem Leitprinzip "Geld folgt Leistung".

Seit der letzten Sitzung der Steuerungsgruppe am 9. Dezember 2025 wurde im Bundeskanzleramt eine eigene "Stabstelle Reformpartnerschaft" eingerichtet und die Arbeiten in den Arbeits- und Verhandlungsgruppen in den vier definierten Reformfeldern intensiv vorangetrieben.

Die heutige Sitzung markiert einen weiteren wichtigen Schritt im laufenden Abstimmungs- und Verhandlungsprozess. Aufbauend darauf soll der weitere politische Fahrplan bis zum Sommer 2026 akkordiert werden. Ziel sind wesentliche Fortschritte in allen Reformbereichen und die Vorbereitung der gesetzlichen Umsetzung im weiteren Jahresverlauf (Q3 / Q4).

Das Bundeskanzleramt übernimmt dabei eine zentrale Koordinierungsfunktion als Schnittstelle für eine einheitliche Informationsteilung sowie die abgestimmte Kommunikation von Sitzungsterminen, Tagesordnungen und Ergebnissen der Untergruppen.

Die Reformpartnerschaft umfasst zentrale Reformfelder in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie, Verwaltung und Verfassung.


Struktur und Zusammensetzung

Politische Steuerungsgruppe:<br/>Regierungsspitze (HBK Stocker, HVK Babler, FBMEIA Meinl-Reisinger), 2 LH-Vertreter (LH Mattle, LH Kaiser), Vorsitzender der LH-Konferenz (LH Mattle), Präsidenten von Städte- und Gemeindebund Bgm. L7dwig, BGM PRessl)<br/>Untergruppe Bildung: HBM Wiederkehr<br/>Untergruppe Gesundheit: FBM Schumann<br/>Untergruppe Energie: StS Zehetner<br/>Untergruppe Verfassung und Verwaltung: StS Pröll<br/>Ständiger Unterausschuss der politischen Steuerungsgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der politischen Steuerungsgruppe, der Verwaltungsebene des Bundes, Landesamtsdirektorinnen und  - direktoren, Vertreterinnen und Vertreter von Städte- und Gemeindebund

Verwaltung und Verfassung

  • Im Bereich Verwaltung und Verfassung wurde mit der AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung das nächste Projekt in diesem Bereich auf den Weg gebracht.
  • Die Reform schafft die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz digitaler Technologien in Behörden mit dem Ziel einer bürgerfreundlichen, effizienten und barrierefreien Verwaltung.
  • Die Novelle ist nun bis 24. April 2026 in öffentlicher Begutachtung und soll noch vor dem Sommer umgesetzt werden.
  • Weiters wird an einem Kompetenzentflechtungspaket gearbeitet. Ziel ist es, Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden klarer zu definieren, Aufgaben eindeutig zuzuordnen und Doppelgleisigkeiten abzubauen. Damit sollen auch Entscheidungsprozesse beschleunigt und Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spürbar vereinfacht werden.
  • Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Gemeinden, insbesondere durch einfachere rechtliche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit (Gemeindekooperationen), um Leistungen effizienter zu erbringen und finanzielle Spielräume zu erweitern.
  • Weiters wurde eine Expertengruppe beauftragt, Maßnahmen zur Entbürokratisierung insbesondere an den Schnittstellen und in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu definieren und umzusetzen.

Gesundheit

  • Österreich verfügt über eines der leistungsfähigsten und solidarischsten öffentlichen Gesundheitssysteme weltweit. Um auch künftig einen raschen Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung sicherzustellen, ist eine strukturelle Weiterentwicklung notwendig.
  • Steigende Gesundheitsausgaben, der demografische Wandel und zunehmender Fachkräftemangel stellen das System vor neue Herausforderungen, während Finanzierung, Planung und operative Verantwortung derzeit auf mehrere Ebenen verteilt und nicht immer ausreichend aufeinander abgestimmt sind.
  • Ziel der Reform ist es, die Gesundheitsversorgung verstärkt am Bedarf der Patientinnen und Patienten auszurichten, die Versorgungsqualität nachhaltig zu sichern und die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen.
  • Im Mittelpunkt steht eine rasche und bedarfsgerechte Versorgung am "best point of service" – mit einfachen Zugängen, hohen Qualitätsstandards in allen Regionen und einer besseren Abstimmung zwischen niedergelassenem Bereich, ambulanter Versorgung und stationärem Spitalswesen.
  • Die Steuerung wird dabei stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf, an medizinischer Qualität und an konkreten Behandlungsergebnissen ausgerichtet.
  • Kern der Reform ist die Bündelung von Finanzierungs-, Planungs- und Versorgungsverantwortung, um klare Strukturen zu schaffen und eine qualitativ hochwertige, patientenorientierte und nahtlose Versorgung zu ermöglichen.
  • Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen den Versorgungsbereichen enger verzahnt, um ein integriertes System zu schaffen, das Patientinnen und Patienten durchgehend begleitet. Leitprinzip ist "digital vor ambulant vor stationär", sodass die passende Versorgung frühzeitig am richtigen Ort erfolgt.
  • Damit werden Zielkonflikte reduziert, die Komplexität verringert und die Grundlage geschaffen, die Gesundheitsausgaben langfristig zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgungsqualität sicherzustellen.
  • Auf Grundlage von Vorschlägen von Expertinnen und Experten intensivieren Bund, Länder und Sozialversicherung die Gespräche zur konkreten Ausgestaltung der Strukturreform mit dem Ziel eines Beschlusses noch in diesem Jahr.
  • Parallel dazu werden bereits kurzfristige Verbesserungen umgesetzt, insbesondere durch den Ausbau der niedergelassenen Versorgung und die Stärkung wohnortnaher Angebote.
  • Klar gesteuerte, evidenzbasierte Patientenwege und moderne Kommunikationsmittel sollen die Zusammenarbeit klar strukturieren, Patientinnen und Patienten besser durch das System begleiten, Doppeluntersuchungen vermeiden und vermeidbare Spitalsaufenthalte reduzieren.

Bildung

  • Im Bildungsbereich liegt der Fokus auf strukturellen Reformen entlang der gesamten Bildungskette – von der Elementarpädagogik bis hin zu einer strukturellen Weiterentwicklung des Schulwesens insgesamt.
  • Ein zentraler Ansatz ist die Entwicklung eines bundeseinheitlichen, verbindlichen Qualitätsstandards in der Elementarpädagogik. Dadurch soll mehr Transparenz geschaffen und gleichzeitig die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten berücksichtigen werden. Ergänzend werden Modelle zur nachhaltigen Finanzierung erarbeitet.
  • Im Schulbereich wird insbesondere an einer Bündelung des Personalwesens im Bereich der Pflichtschulen gearbeitet, um Steuerung und Einsatz von Lehrpersonal effizienter zu gestalten. Zentral ist hier vor allem die Schaffung von mehr Flexibilität und eine Stärkung der Schulautonomie, um Schulen mehr Gestaltungsspielraum zu geben.
  • Außerdem soll es künftig leichter möglich sein, Schulzusammenschlüsse (Schulcluster) bei administrativen und personellen Fragen zu ermöglichen.
  • Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung und Konsolidierung der IT-Systeme, um digitale Bildungsangebote zu verbessern und administrative Prozesse zu vereinfachen.

Energie

  • Im Energiebereich konzentrieren sich die Arbeiten auf Maßnahmen zur Dämpfung der Netzkosten, insbesondere durch Synergien bei Netzgesellschaften.
  • Grundlage der Überlegungen bildet eine laufende Studie, deren Ergebnisse in die politischen Beratungen einfließen sollen.
  • Zusätzlich werden Fragen der Kompetenzbereinigung, mögliche Maßnahmen gegen unterschiedliche Netzkostendynamiken und Reformoptionen betreffend die Preisgestaltung für Endkundinnen und Endkunden geprüft.


Bundeskanzler Christian Stocker:

"Die Reformpartnerschaft 2026 ist ein klarer Auftrag, unseren Staat für die Menschen in Österreich spürbar besser zu organisieren. Wir ordnen Zuständigkeiten neu, bauen Doppelgleisigkeiten ab, bündeln Finanzierung und Verantwortung, wo es sinnvoll ist, und treffen Entscheidungen dort, wo sie die größte Wirkung entfalten – schnell, effizient und nachvollziehbar. Dabei zählt am Ende nicht die Struktur, sondern die Wirkung für die Menschen. Ob jemand rasch einen Arzttermin bekommt, ob Eltern sich auf gute Bildung verlassen können oder ob Verfahren nachvollziehbar und zügig abgewickelt werden – daran muss sich staatliches Handeln messen lassen. Unser Ziel ist ein moderner, schlanker und leistungsfähiger Staat, der verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgeht. Leitend ist dabei ein klarer Grundsatz: Geld folgt Leistung und diese Leistung muss den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden. Gerade in Zeiten globaler Umbrüche und wirtschafts- und fiskalpolitischer Herausforderungen braucht es den Mut, Bestehendes neu zu denken – von Verwaltung und Verfassung bis hin zu Gesundheit, Bildung und Energie. Es geht darum, Qualität und Versorgung zu verbessern und gleichzeitig effizient mit Ressourcen umzugehen, ohne bei den Leistungen Abstriche zu machen. Bund, Länder, Städte und Gemeinden ziehen dabei gemeinsam an einem Strang, mit dem klaren Anspruch, Strukturen zu vereinfachen, Verantwortung klar zu definieren und die Reformideen in konkrete Ergebnisse zu übersetzen."


Vizekanzler Andreas Babler:

"Wir sehen gerade auch in Zeiten geopolitischer Spannungen und kriegerischer Auseinandersetzungen, wie wichtig es ist, resiliente Systeme zu schaffen. Wir gehen hier eine umfassende Neuaufstellung in zentralen Bereichen unserer Republik an. Dabei stehen für uns immer die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Im Rahmen der Reformpartnerschaft analysieren wir, was besser werden muss, benennen wir, wie es besser werden muss und dann ordnen wir, wer dafür zuständig sein soll. In den letzten Monaten haben wir auch sehr offen über Stärken und Schwächen unseres Gesundheitssystems diskutiert. Klar ist: Österreich hat nach wie vor eines der besten Systeme der Welt. Genauso klar ist aber auch: Es braucht ein Update. Um die Zufriedenheit mit unserem Gesundheitssystem in der Bevölkerung wieder zu stärken und für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet zu sein."


Außenministerin Beate Meinl-Reisinger:

"Geopolitische Krisen und die anhaltende Budgetsanierung sind der Auftrag, dass wir in Österreich unsere Hausaufgaben machen und drängende Strukturreformen umsetzen. Wir müssen den Staat schneller, schlauer und schlanker aufstellen. In der Reformpartnerschaft verhandeln Bund, Länder, Städte und Gemeinden große Weichenstellungen – nicht als Selbstzweck oder in einer Machtlogik, sondern um allen Kindern die Flügel zu heben, die Verwaltung zu modernisieren und die Gesundheitsversorgung effizienter aufzustellen. Wir brauchen hier Ergebnisse im Sinne der Menschen. Von den hohen Schulden kommen wir ohne Einigungen bei den Zuständigkeiten nur herunter, wenn letztlich alle Gebietskörperschaften mit dem Rasenmäher kürzen. Wir NEOS wollen aber mit Reformen Spielräume im Budget schaffen."


Landeshauptmann Anton Mattle:

"Reformen müssen aus Sicht der Bürger gedacht werden: Gesundheit aus Sicht der Patienten, Bildung aus Sicht der Schüler, Verwaltung aus Sicht von Kunden. Für die Bevölkerung ist nicht entscheidend, wer wofür zuständig ist, sondern dass es echte Fortschritte gibt. Gleichzeitig müssen Verantwortungen klar definiert, nachvollziehbar und möglichst bürgernah sein. Leitend bleibt für uns ein einfacher Grundsatz: Geld folgt Leistung. Wir sind reformbereit, denn dort wo notwendig, werden die Bundesländer die Spitze der Veränderung sein. Meine Aufgabe als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz ist es, die Ideen und Vorschläge der Länder zu koordinieren und gegenüber dem Bund die Vorteile eines starken Föderalismus aufzuzeigen. Ich werde im ersten Halbjahr meinen Teil dazu beitragen, Fortschritte zu erzielen, um die Reformpartnerschaft bis Ende des Jahres erfolgreich abzuschließen."


Landeshauptmann Peter Kaiser:

"Die anstehenden Reformen sind notwendig und richtig – aber sie können nur dann nachhaltig im Interesse der Menschen wirken, wenn sie auf dem Fundament unserer Bundesverfassung und im klaren Bekenntnis zum Föderalismus gemeinsam entwickelt und ausgestaltet werden. Es braucht ein enges, abgestimmtes Zusammenwirken von Gemeinden, Städten, Ländern und Bund, bei dem Zuständigkeiten klar geregelt und Maßnahmen partnerschaftlich umgesetzt werden. Dabei muss der Grundsatz 'Geld folgt Leistung' als unverrückbare Leitlinie gelten. Zentralistische Ansätze, die auf dem Papier vielleicht schlüssig erscheinen, in der Realität aber an den Bedürfnissen der Menschen in den Regionen vorbeigehen, sind nicht im Interesse unserer Bevölkerung und abzulehnen. Gerade Gemeinden, Städte und Länder dürfen weder finanziell noch organisatorisch geschwächt werden. Das gilt auch im Hinblick auf die künftige EU-Finanzarchitektur: Eine zentrale Mittelvergabe darf nicht dazu führen, dass regionale Gestaltungsspielräume eingeschränkt werden. Unser gemeinsames Ziel muss ein starker, handlungsfähiger Staat sein – getragen von starken Regionen, die nahe an den Menschen sind."


Gemeindebundpräsident Johannes Pressl:

"Die Reformpartnerschaft arbeitet intensiv an Reformen. Das braucht aber auch die Zeit, die dafür vorgesehen ist, weil es um grundsätzliche Fragen der Staatsorganisation in den vier Reformbereichen geht. Als Gemeindebund bringen wir uns auch mit langfristigen Vorschlägen ein, weil es uns um die bestmögliche Staatsorganisation der Zukunft für die Menschen geht. Ich kann für die Gemeinden höchste Reformbereitschaft versichern und wir zeigen das auch: Bei Gemeindekooperationen zum Beispiel oder wenn es um die digitale Entwicklung unserer Verwaltung geht. Wir ziehen uns aber auch gerne aus Bereichen zurück, die andere Ebenen viel besser erledigen können, wenn ich nur an den Gesundheitsbereich denke, wo die Gemeinden nur mehr 'Passagier' sind. Und wir übernehmen auch gerne mehr Verantwortung, wenn es beispielsweise um den Menschen in den Gemeinden ganz naheliegende Themen wie etwa die Kinderbetreuung geht."


Städtebundpräsident Bgm. Michael Ludwig:

"Bei der Reformpartnerschaft steht für mich das Wohl der Bevölkerung im Mittelpunkt. Das Wichtigste bei allen Reformvorschlägen ist, dass sie das Leben der Menschen tatsächlich verbessern und nach diesem Maßstab richtet sich auch die Bewertung der vorliegenden Vorschläge. Gerade die Gesundheitsversorgung muss gestärkt werden - dafür gehört für mich vor allem, dass diese künftig überregionaler gedacht werden muss. Die Spitäler und der niedergelassene Bereich sollten gemeinsam finanziert, geplant und gesteuert werden. In Wien ist diese Form der Zusammenarbeit bereits bestens erprobt und so haben wir es mit bald 170 neuen regionalen Gesundheitszentren geschafft, die niedergelassene kassenärztliche Versorgung zu verbessern."

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