Das Mietpaket im Detail:
1. Erstmals Preiseingriffe in ungeregelte Mieten
Die Bundesregierung schafft ein neues "Mieten-Wertsicherungsgesetz", das erstmals gemeinsame Regeln für Wertanpassung bei nahezu allen Raummieten (ausgenommen Ein- und Zweifamilienhäuser) festlegt, also auch für ungeregelte Wohnungsmieten.
2. Verlängerung der Mietpreisbremse für den geregelten Bereich
Die anstehenden Erhöhungen der gesetzlichen Richtwerte und Kategoriebeträge sowie der sogenannten "angemessenen Mietzinse" werden gedeckelt für 2026 mit einem Prozent und für 2027 mit zwei Prozent. Das betrifft vor allem Altbauwohnungen und Gemeindebauten.
3. Verlängerung der Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre
Befristungen werden von drei auf fünf Jahre erhöht, für alle ab 1. Jänner 2026 geschlossenen oder erneuerten Mietverträge. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen im privaten Sektor sind bereits drei von vier befristet.