UVP-G-Novelle für schnellere Verfahren und mehr Rechtssicherheit
Das geltende UVP-Gesetz hat aufgrund von Judikatur und Komplexitäten im Vollzug zu überlangen Verfahren, einem hohen Verwaltungsaufwand in den Behörden und zu Rechtsunsicherheit geführt. Daher war eine umfassende Anpassung des Gesetzes notwendig.
Künftig sollen einfachere Regeln gelten, die klar definieren, wann eine UVP-Pflicht besteht und wann nicht. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand. Auch Genehmigungen für neue Projekte an bereits bestehenden Standorten werden vereinfacht.
Zudem wird es in Zukunft statt zwei Verfahrenstypen nur mehr ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren geben. Damit ist für zahlreiche Verfahren eine Verkürzung der Dauer des Genehmigungsverfahrens um 3 Monate verbunden.
In der Praxis kommt es zudem immer öfter vor, dass überlange, insbesondere KI-generierte Schriftsätze eingebracht werden. Dieser Entwicklung schiebt die Regierung einen Riegel vor. Künftig soll die Behörde eine leicht verständliche Zusammenfassung und elektronisch lesbare Formate anordnen können.
Vorhaben, an denen ein großes öffentliches Interesse besteht, können künftig nicht mehr durch sogenannte "Blanko-Beschwerden", die nur allgemeine Ausführungen enthalten, verzögert werden. Dazu zählen etwa der Ausbau Erneuerbarer Energien und wichtiger Infrastruktur.
Für Rechenzentren ist ein neuer Tatbestand vorgesehen: Grundsätzlich gibt es zwar bereits jetzt Tatbestände, die bei Rechenzentren zu prüfen sind (etwa zu Feuerungsanlagen oder Wasserentnahme). Zusätzlich ist nun ein eigener Tatbestand explizit zu Rechenzentren vorgesehen, der auf die Anschlussleistung abzielt.
Die Beteiligungsrechte werden durch klarere Vorgaben für Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen modernisiert. Bürgerinitiativen sollen künftig transparenter gestaltet werden, indem bei der Gründung seitens der Gemeinde Identität und aufrechte Meldung bestätigt werden. Zudem soll bei Einbringung von Beschwerden durch Bürgerinitiativen sichergestellt sein, dass diese auch weiterhin von mindestens der Hälfte der ursprünglichen Unterstützer mitgetragen werden – um hier auch den Grundsatz der Demokratie zu verankern.
Darüber hinaus soll der "Einspruchstourismus" eingebremst werden: Umweltorganisationen sollen künftig nicht mehr automatisch Parteistellung in benachbarten Bundesländern haben.