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Reform zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge: Mehr Wahlmöglichkeiten, mehr Übersicht, geringere Kosten

Die Bundesregierung setzt einen weiteren Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich. Auf Grundlage eines intensiven Austauschs mit den Sozialpartnern und Expertinnen und Experten werden zentrale Verbesserungen im bestehenden System umgesetzt. Ziel ist es, die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule des Pensionssystems für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver, transparenter und effizienter zu gestalten und dadurch höhere Nettopensionen zu ermöglichen.

Abfertigung NEU bleibt bestehen – zusätzliche Wahlmöglichkeiten werden geschaffen

Die Abfertigung NEU bleibt in ihrer bisherigen Form mit der Kapitalgarantie und den weiteren bekannten Verfügungsansprüchen erhalten. Gleichzeitig werden die Wahlmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert:

Künftig können Abfertigungsanwartschaften einfacher und breiter als bisher in eine Pensionskasse oder in eine Lebensversicherung übertragen werden. Zu diesem Zweck wird ein gesetzliches Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen ("Generalpensionskassenvertrag") geschaffen, das eine kostenfreie Übertragung in die Pensionskassen ermöglicht.

Darüber hinaus wird innerhalb der Vorsorgekassen ein neues Vorsorge-Veranlagungsmodell eingeführt. Dieses erlaubt eine längerfristige Veranlagung – zwar ohne Kapitalgarantie, eröffnet damit aber die Chance auf höhere Erträge. Die Nutzung dieses Modells erfolgt auf freiwilliger Basis (Opt-in) und nach umfassender Information über Chancen und Risiken.

Automatische Kontenzusammenführung sorgt für mehr Übersicht

Zur Beseitigung der bestehenden Kontenzersplitterung wird eine automatische Zusammenführung von Abfertigungskonten eingeführt. Konten, auf die seit drei Jahren keine Beiträge mehr eingezahlt wurden, werden künftig bei jener Vorsorgekasse gebündelt, bei der aktuell Beiträge geleistet werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dieser Zusammenführung widersprechen. Ziel ist es, die Anzahl der Konten deutlich zu reduzieren und die Übersicht über die eigenen Ansprüche zu verbessern.

Senkung der Verwaltungskosten

Zur weiteren Attraktivierung des Systems werden die Verwaltungskosten der Vorsorgekassen gesenkt. Künftig dürfen maximal 0,6 Prozent des veranlagten Vermögens pro Geschäftsjahr verrechnet werden (bisher 0,8 Prozent). Dies führt zu einer höheren Nettorendite für die Anwartschaftsberechtigten.

Zusätzlich werden Maßnahmen zur Stärkung der Pensionskassen umgesetzt:

  • Die Übertragungsmöglichkeiten von Abfertigungsanwartschaften werden erweitert.
  • Einschränkungen im Arbeitsrecht werden reduziert, sodass künftig alle Kollektivverträge Pensionskassenzusagen ermöglichen können.
  • Der Abfindungsbetrag bei Pensionsantritt wird auf 20.000 Euro angehoben, um die Verrentung von Kleinstpensionen zu reduzieren. Gleichzeitig soll die Abfindungsgrenze während des Erwerbslebens (beim Jobwechsel) reduziert werden, um die Kapitalbindung im System zu stärken.
  • Darüber hinaus werden steuerliche Erleichterungen geschaffen: Pensionskassen-Pensionen aus Eigenbeiträgen werden künftig steuerfrei gestellt.

Ziel: Ein modernes, transparentes und attraktives Vorsorgesystem

Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen mehr Wahlfreiheit, eine bessere Übersicht sowie eine effizientere Veranlagung im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden nun einer Begutachtung zugeleitet.


Außenministerin Beate Meinl-Reisinger:

"Mit der Reform der zweiten Säule schaffen wir einen echten Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge. Viel zu lange hat Österreich Wohlstand verschenkt, weil Kapital gebunden statt genutzt wurde. Jetzt sorgen wir als Bundesregierung dafür, dass die 22 Milliarden Euro, die in den Vorsorgekassen schlummern, endlich am Kapitalmarkt für die Menschen arbeiten dürfen – gebündelt, gewinnbringend, ohne einen Cent Steuergeld zu kosten. Wir geben damit allen arbeitenden Menschen die Chance auf eine spürbar höhere Pension, ohne das Budget zu belasten. Wer das neue System konsequent über das gesamte Erwerbsleben nutzt, erhöht die eigene Nettopension um rund 10 Prozent."


Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann:

"Wir erhalten die Sicherheit der Abfertigung NEU und erweitern gleichzeitig die Möglichkeiten für die Menschen: Künftig können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob sie sich ihre Abfertigung auszahlen lassen oder gezielt für ihre Pension veranlagen. Gleichzeitig sorgen wir mit der automatischen Kontenzusammenführung für deutlich mehr Übersicht. Zusätzlich reduzieren wir die Verwaltungskosten bei den Vorsorgekassen. So wird das System transparenter und moderner. Und es bringt mehr für die Menschen."


Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Barbara Eibinger-Miedl:

"Wer jahrzehntelang vorsorgt, soll in der Pension auch spürbar davon profitieren. Aus diesem Grund modernisieren wir die betriebliche Vorsorge. In Zukunft kann jeder selbst entscheiden, ob die vom Arbeitgeber eingezahlten Beiträge in ein Vorsorgeprodukt mit höheren Ertragschancen angelegt werden sollen. Mit dem Generalpensionskassenvertrag ermöglichen wir darüber hinaus allen eine Zusatzpension. Bisher war dies nur für die rund 25 Prozent der Beschäftigten möglich, deren Arbeitgeber freiwillig in das Pensionskassensystem eingezahlt haben. So machen wir die Vorsorge attraktiver und stärken das Bewusstsein für Veranlagungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt."

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