Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung des Pensionssystems und Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters
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Die Bundesregierung hat sich auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Absicherung des österreichischen Pensionssystems verständigt. Ziel ist es, die Beschäftigungsquote älterer Menschen zu erhöhen, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben und die langfristige Finanzierbarkeit des Systems sicherzustellen. Neben bereits beschlossenen Änderungen im Budgetbegleitgesetz 2025 werden nun weitere zentrale Reformen umgesetzt.
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Teilpension als flexibler Übergang in den Ruhestand
Die Teilpension (Teilpension gemäß APG) soll einen schrittweisen und dadurch späteren Ausstieg aus dem Erwerbsleben bei reduzierter Arbeitszeit ermöglichen. Dazu wird für Versicherte, welche die Voraussetzungen für eine Pension (Korridorpension, Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenpension oder reguläre Alterspension) erfüllen, die Möglichkeit geschaffen, diese Teilpension gemäß APG in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ausmaß der bisherigen Arbeitszeit um 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent reduziert wird. Das Pensionskonto wird für den der Arbeitszeitreduktion entsprechenden Teil der Gesamtgutschrift geschlossen und mit dem verbleibenden Teil weitergeführt.
Die Abfertigung alt ist auf Basis der ursprünglichen (nicht reduzierten) Arbeitszeit zu berechnen.
Im Bereich des öffentlichen Dienstes sind noch Umsetzungsmaßnahmen (Parallelbestimmungen im Dienstrecht ebenfalls erforderlich) mit dem Ziel einer Beschlussfassung im Herbst 2025 zu schaffen. Auch für selbständig Erwerbstätige soll an Modellen für eine Teilpension gearbeitet werden.
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Reform der Altersteilzeit
Die Altersteilzeit wird mit dem System der Teilpension gemäß APG harmonisiert. Das heißt, dass Altersteilzeit nur so lange in Anspruch genommen werden kann, als noch keine Teilpension möglich ist beziehungsweise kein Pensionsanspruch besteht. Altersteilzeitgeld gebührt künftig für nur mehr bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren und zwar für Personen, die in spätestens drei Jahren die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension erfüllen oder das Regelpensionsalter vollenden.
Zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten soll eine geänderte Berechnung des Oberwerts (basierend auf der Normalarbeitszeit, also ohne Überstunden) greifen und die Möglichkeit des Zuverdiensts während einer geförderten Altersteilzeit wegfallen. Im Fall einer zusätzlichen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber entfällt daher das Altersteilzeitgeld, sofern die Beschäftigung nicht schon ein Jahr lang regelmäßig vor Beginn der Altersteilzeit ausgeübt wurde.
Für Personen, die ihr Regelpensionsalter nach spätestens fünf Jahren erreichen, gelten bei Beginn einer Altersteilzeit in den Jahren 2026 bis 2028 Übergangsbestimmungen hinsichtlich der höchstmöglichen Dauer, die während dieser Zeit stufenweise von fünf auf drei Jahre verringert wird.
In der Arbeitslosenversicherung gilt für den Fall der Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine (vorzeitig beendete) Altersteilzeit ein Bemessungsgrundlagenschutz.
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Nachhaltigkeitsmechanismus zur Sicherung der Pensionsfinanzen
Der Nachhaltigkeitsmechanismus soll dazu beitragen, die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems abzusichern und dies auch in Zukunft zu gewährleisten.
Mit dem Nachhaltigkeitsmechanismus wird gesetzlich vorgesehen, dass verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben, der die aktuell geplanten Kostendämpfungen berücksichtigt, im Jahr 2030 gesamthaft nicht eingehalten werden kann. Die Kostendämpfungen im Jahr 2030 entsprechen budgetwirksam dem Effekt einer Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters um ein Jahr und sollen insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter erreicht werden.
Als Maßnahmen, die bei Nichteinhaltung des Zielpfades getroffen werden müssen, wurden im Regierungsprogramm die weitere Erhöhung der erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 2035 vereinbart sowie müssen diesfalls weitere Maßnahmen im Pensionsbereich betreffend Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Anspruchsvoraussetzungen und Pensionsanpassungen gesetzt werden.
Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat für die Kalenderjahre 2026 bis 2030 jeweils bis zum 31. August des Folgejahres die jährlichen Abweichungen zwischen den Aufwendungen laut Bundesrechnungsabschluss und dem Zielpfad festzustellen und dem Nationalrat darüber zu berichten. Ergibt sich in Summe eine Überschreitung des über die Kalenderjahre 2026 bis 2030 kumulierten Zielpfades um mehr als 0,5 Prozent, sind aus dem oben dargestellten Maßnahmenmix zur Zielerreichung geeignete Maßnahmen zu treffen. Ebenfalls ist für die Zeit nach 2030 ein neuer Zielpfad zu definieren, der nach Maßgabe und unter Fortführung der bis 2030 vorgesehenen Zielwerte zu verfassen ist.
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Weitere Maßnahmen für Beschäftigung älterer Menschen
Zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Personen sind weitere Schritte geplant:
- Aufbau eines Anreiz- und Monitoringsystems zur Beschäftigungsförderung ab 60 Jahren
- Evaluierung und Ausbau bestehender Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungssituation
- Evaluierung und Ausbau altersgerechter Arbeitsplätze und Präventionsmaßnahmen für gesundes Arbeiten im Alter
- Stärkere Qualifizierungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Ziel ist, das bestehende Regelpensionsalter gesund erreichen zu können und damit das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. Modelle dazu sollen unter Einbindung der Sozialpartner erarbeitet werden.
- Die im Regierungsprogramm vorgesehene Endbesteuerung in der Höhe von 25 Prozent für das Arbeiten im Alter soll unter Einbindung der Sozialpartner zeitgerecht erarbeitet werden, um ein Inkrafttreten per 1. Jänner 2026 zu gewährleisten.
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Korinna Schumann, Bundesministerin für Arbeit:
"Es ist ganz wesentlich, ältere Menschen so lange wie möglich in Beschäftigung zu halten. Wir setzen hier mehrere Maßnahmen, damit das gelingt. Profitieren tun davon sowohl die Menschen, die die Arbeit, die sie lieben, dadurch länger ausüben können und somit auch länger auf das eigene Pensionskonto einzahlen, als auch die Wirtschaft, die so dringend Fachkräfte sucht, mit dem Know-how der älteren Menschen aber einen großen Schatz hat."
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Philip Kucher, SPÖ-Klubobmann:
"Diese Regierung setzt notwendige Schritte um, die das faktische Pensionsantrittsalter erhöhen. Damit stabilisieren wir das Pensionssystem nachhaltig. Wir machen das, ohne in bestehende Pensionen einzugreifen, ohne Pensionen zu kürzen und ohne das Pensionsantrittsalter auf 67 zu erhöhen."
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August Wöginger, ÖVP-Klubobmann:
"Die Maßnahmen, wie die Einführung der Teilpension, die Harmonisierung der Altersteilzeit und das Festschreiben eines Nachhaltigkeitsmechanismus, sollen dazu beitragen, dass unser Pensionssystem sicher, fair und verlässlich bleibt. Es ist die größte Pensionsreform seit der Regierung Schüssel, die wir durchführen, um Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten."
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Yannik Shetty, NEOS-Klubobmann:
"Mit dem Nachhaltigkeitsmechanismus haben wir erstmals einen echten Airbag für die nachhaltige Finanzierung der Pensionen eingebaut. Sollte der vorgegebene Pfad nicht eingehalten werden, sind weitere Maßnahmen – wie die Berücksichtigung der Lebenserwartung – keine Punkte mehr, die unter den Teppich gekehrt werden. Wir verhindern damit ab sofort Beschlüsse, die das Pensionssystem weiter belasten. Damit übernehmen wir NEOS Verantwortung für die Zukunft und setzen uns weiterhin für eine umfassende, nachhaltige Reform des Pensionssystems ein. Wir wollen Reformen, die über Legislaturperioden hinauswirken. Das Pensionspaket ist ein erster großer Schritt, damit Österreichs Pensionssystem fair, transparent und finanzierbar wird."
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