Zuverdienst in der Pension und Aufschub der Pension
Der Zuverdienst in der Pension und der Aufschub der Pension werden massiv entlastet. Der steuerfreie Freibetrag wird 15.000 Euro im Jahr betragen – für den Zuverdienst in der Pension oder die Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantrittsalter. Neben der steuerlichen Entlastung reformieren wir auch die Abgaben: Für Erwerbstätige im Regelpensionsalter werden die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung gestrichen – unabhängig davon, ob bereits eine Pension bezogen wird oder nicht. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und entsprechend für Selbstständige.