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Der heutige Ministerrat hat weitreichende Beschlüsse auf den Weg gebracht. Zusammengefasst wurde Folgendes beschlossen:

  • Der steuerfreie Freibetrag wird 15.000 Euro im Jahr betragen – für den Zuverdienst in der Pension oder die Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantrittsalter
  • Für Erwerbstätige im Regelpensionsalter werden die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung gestrichen
  • Steuerfreie Überstunden werden verlängert
  • Feiertagsentgelt wird bis 400 Euro pro Monat steuerfrei
  • Älterenbeschäftigungspaket wird mehr Menschen über 60 in Beschäftigung halten
  • Betriebliche Altersvorsorge wird einfacher und für alle Beschäftigten zugänglich

Zuverdienst in der Pension und Aufschub der Pension

Der Zuverdienst in der Pension und der Aufschub der Pension werden massiv entlastet. Der steuerfreie Freibetrag wird 15.000 Euro im Jahr betragen – für den Zuverdienst in der Pension oder die Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantrittsalter. Neben der steuerlichen Entlastung reformieren wir auch die Abgaben: Für Erwerbstätige im Regelpensionsalter werden die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung gestrichen – unabhängig davon, ob bereits eine Pension bezogen wird oder nicht. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und entsprechend für Selbstständige.

Überstundenregelung

Es wird weiterhin steuerfreie Überstunden geben: Bis Ende 2026 sind die ersten 15 Überstunden im Monat bis zu 170 Euro steuerfrei.

Feiertagsentgelt

Mit der neuen Regelung wird das Entgelt für Arbeit an Feiertagen wieder steuerbegünstigt und bleibt bis 400 Euro pro Monat steuerfrei. Das bringt mehr Netto vom Brutto, klare Regeln und Rechtssicherheit für Beschäftigte und Betriebe.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Reform soll die betriebliche Altersvorsorge einfacher und für alle Beschäftigten zugänglich machen. Ab 2027 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Abfertigung NEU freiwillig und kostenlos in eine Pensionskasse übertragen und so eine zusätzliche, lebenslange Pension aufbauen.

Älterenbeschäftigung

Ziel ist es, mehr Menschen über 60 in Beschäftigung zu bringen und zu halten – durch Prävention, altersgerechte Arbeitsplätze sowie ein Monitoring- und Anreizsystem. Ab Sommer 2026 wird das Monitoring ausgebaut und die Beschäftigung Älterer regelmäßig beobachtet. Ab 2027 werden Betriebe gezielt informiert und unterstützt, damit Menschen länger gesund und qualifiziert in Beschäftigung bleiben können. Für einen wirksamen Maßnahmenmix zur Arbeitsmarktförderung Älterer werden ab 2027 zusätzlich 100 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.


Bundeskanzler Christian Stocker:

"Wir schaffen mehr Leistungsgerechtigkeit für die Österreicherinnen und Österreicher und setzen gleichzeitig einen wichtigen Impuls für den Aufschwung unseres Landes. Der Zuverdienst in der Pension und der Aufschub der Pension werden massiv entlastet und für alle Erwerbstätigen im Regelpensionsalter werden die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung gestrichen. Das ist ein Maßnahmenpaket, das die unzähligen fleißigen Menschen in unserem Land ins Zentrum stellt und klar macht: Leistung lohnt sich."


Vizekanzler Andreas Babler:

"Heute haben wir im Ministerrat ein Maßnahmenpaket für ein gerechtes Pensionssystem, für bessere Zuverdienstmöglichkeiten im Alter und vor allem für Chancengerechtigkeit auf Schiene gebracht. Aus meiner Sicht besonders zentral: Wir nehmen 100 Millionen Euro pro Jahr für aktive Arbeitsmarktpolitik für ältere Personen in die Hand. Und zwar, weil wir heute sehen: Sehr viele Menschen sind gar nicht bis zum Erreichen des Pensionsantrittsalters in Beschäftigung. Zu viele verlieren vorher ihren Job – und müssen dann, oft nach Monaten oder Jahren der Arbeitslosigkeit, direkt aus der Arbeitslosigkeit in die Pension gehen. Das ist für die Betroffenen hart, es ist für Betriebe ein Verlust an Erfahrung und Know-how. Genau deshalb setzen wir diesen Schritt: Ab 1. Jänner 2027 zusätzlich 100 Millionen Euro pro Jahr für einen wirksamen Maßnahmenmix zur Unterstützung der Beschäftigung von Menschen ab 60 Jahren."


Außenministerin Beate Meinl-Reisinger:

"Indem wir die zweite Säule stärken, stärken wir unser gesamtes Pensionssystem. Mit einem Generalpensionskassenvertrag schaffen wir für alle Erwerbstätigen die Möglichkeit, sich in der zweiten Säule eine zusätzliche Pension aufzubauen. Zum ersten Mal erhalten so nicht nur einige Privilegierte, sondern alle Beschäftigten Zugang zu einer betrieblichen Vorsorge. Das ist ein Durchbruch im Pensionssystem, der langfristig die Altersvorsorge stärkt und Ungleichheiten abbaut."