Energiepreis-Krisenmechanismus deckelt Strompreis für Haushalte
Mit dem Energiepreis-Krisenmechanismus ("10-Cent-Deckel") werden vorab klare Kriterien festgelegt, wann bei außergewöhnlich hohen Strompreiskrisen eine Entlastung für Haushalte und Betriebe greift. Bei der nächsten dauerhaften und strukturellen Energiekrise (wie 2022/2023) müssen Entlastungsmaßnahmen nicht erst nachträglich entwickelt werden. Der Mechanismus ist vorbereitet und kann rasch greifen. Das schützt die Bevölkerung, Unternehmen und sonstige Nicht-Haushaltskunden vor Preisexplosionen, stärkt die Planbarkeit und wirkt energiepreisbedingter Inflation entgegen.
Der Mechanismus wird aktiviert, wenn gleichzeitig zwei Schwellen überschritten werden:
- Der Großhandelspreis liegt im Sechsmonatsdurchschnitt drei Monate in Folge über 165 Euro/MWh und der durchschnittliche Energiepreis für Haushalte über 16,5 Cent je Kilowattstunde netto, ohne Netzkosten und Abgaben.
Der Strompreis für
Haushalte wird im Fall einer Aktivierung auf 10 Cent/
kWh netto für ein festgesetztes Kontingent (2.900 Kilowattstunden pro Jahr) begrenzt. Die Entlastung erfolgt dabei direkt über die Stromrechnung und ohne Antrag.
- Betriebe und andere Nicht-Haushaltskunden (bspw. Schulen und Krankenhäuser) erhalten einen variablen Zuschuss je bezogener Kilowattstunde Strom, ebenfalls direkt über die Stromrechnung und ohne eigenen Antrag.
- Die Entlastung wird budgetneutral über einen Beitrag der Stromproduzenten finanziert.
Österreich hat beim Strom eine besonders gute Ausgangslage: Ein Großteil des österreichischen Stromverbrauchs wird im Inland aus erneuerbaren Quellen erzeugt, zu annähernd gleichbleibenden Kosten. Durch den europäischen Strommarkt und das Merit-Order-Prinzip setzt aber oft der Gaspreis den Strompreis. Der Energiepreis-Krisenmechanismus sorgt dafür, dass die Haushalte in einer strukturellen Krise auch von der günstigen heimischen Energieproduktion profitieren.