Die Bundesregierung arbeitet an einer umfassenden Reform der Sozialhilfe. Ziel ist eine österreichweit einheitliche Lösung, die Transparenz und Effizienz in der Leistungserbringung erhöht, Integration fördert und Kindern neue Chancen eröffnet.
Im Zentrum der Reform stehen drei Säulen:
- Bundesweit einheitliche Regelung der Sozialhilfe, um den bestehenden Fleckerlteppich abzulösen.
- Verpflichtende Integration ab Tag 1: Klare Regeln in der Integration mit den Schwerpunkten Deutsch, Arbeit und Werte und Sanktionsmöglichkeiten.
- Zukunftssicherung für Kinder: Kinder sollen aus der Sozialhilfe herausgenommen und mit einem eigenen Modell besser unterstützt werden.
Der Fokus bei der Zukunftssicherung für Kinder liegt auf der
Stärkung von Sachleistungen wie:
- verbesserter Gesundheitsversorgung,
- qualitativer Elementarpädagogik,
- sowie gesunden Mahlzeiten in Bildungseinrichtungen.
Damit soll vor allem Kindern in sozial schwierigen Verhältnissen der Weg aus der Armut ermöglicht werden.
Die Sozialhilfe Neu ist ein langfristiges Projekt, das in enger Abstimmung von den zuständigen Ressorts der Bundesregierung mit den Bundesländern entwickelt wird. Für den
25. September wurde eine
Auftaktsitzung mit den Ländern und den Sozialsprechern der Regierungsparteien einberufen. Grundlage der Gespräche ist die rechtliche Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zu verfassungs- und kompetenzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Reform.
Die Sozialleistungen sollen bedarfsgerecht, integrationsfördernd und zukunftsorientiert sein und ein Sprungbrett in die Selbsterhaltung sein. Zugleich muss der Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit in Relation zu dem im Rahmen einer Erwerbstätigkeit erzielbaren Einkommen gewahrt bleiben. Dabei sollen insbesondere positive Anreize zur Arbeitsaufnahme gesetzt werden.