1. Steuerlicher Freibetrag
Kern des Modells ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für Erwerbstätige ab dem Regelpensionsalter. Wer dann arbeitet, soll mehr vom eigenen Einkommen behalten – unkompliziert und planbar.
Der Freibetrag richtet sich an:
- Personen, die zusätzlich zur Alterspension weiterarbeiten, und
- Jene, die den Pensionsantritt bewusst aufschieben, um länger aktiv im Erwerbsleben zu bleiben.
Wenn 40 Versicherungsjahre beziehungsweise 34 Versicherungsjahre bei Frauen erworben wurden, steht der Freibetrag beim Zuverdienst in der Pension zu.
Da das Frauenpensionsantrittsalter aktuell steigt, werden die notwendigen Versicherungsjahre für Frauen jährlich erhöht und bis 2033 auf dasselbe Niveau wie auf jenes der Männer angeglichen.
Wer den
Pensionsantritt aufschiebt, erhält den Freibetrag ohne Einschränkung, auch der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung wird aus Steuermitteln geleistet.
Damit wird ein klarer Anreiz gesetzt, länger im Erwerbsleben zu bleiben.