Die Regierungsparteien haben für das kommende Jahr eine soziale Staffelung der Pensionserhöhung vereinbart. Seniorinnen und Senioren mit einer Pension bis 2.500 Euro erhalten die volle Inflationsabgeltung in der Höhe von 2,7 Prozent. Das betrifft 71,4 Prozent aller Seniorinnen und Senioren mit einer gesetzlichen Pension, also 1,65 Millionen Menschen.
Ab einer Pension in der Höhe von 2.500 Euro erhalten die Pensionistinnen und Pensionisten einen Fixbetrag in der Höhe von 67,5 Euro (das sind 2,7 Prozent von 2.500 Euro).
Für die Pensionsanpassung soll für jede Pensionsbezieherin/jeden Pensionsbezieher das Gesamtpensionseinkommen herangezogen werden. Damit werden alle Pensionsleistungen – auch Sonderpensionen – für die Ermittlung der Höhe der Pensionsanpassung zusammengezählt.
Ein sozial gerechter Ausgleich der Inflation in Zeiten einer schwierigen budgetären Lage - das war das Ziel der Gespräche zur Pensionserhöhung in der Bundesregierung.
Die Kosten für die Pensionsanpassung belaufen sich auf 1,73 Milliarden Euro. Die Einsparung gegenüber einem Modell mit einer generellen Erhöhung von 2,7 Prozent für alle Pensionistinnen und Pensionisten beträgt 350 Millionen Euro.