Zentrale Maßnahmen
1. Preissteigerungen an Tankstellen künftig nur mehr dreimal pro Woche
Um ungewöhnliche Preisschwankungen zu glätten, wird die bestehende Spritpreis-Verordnung vorübergehend angepasst.
Ab kommendem Montag soll gelten:
- Preissteigerungen sind nur mehr dreimal pro Woche möglich
- konkret Montag, Mittwoch und Freitag
- Preissenkungen bleiben jederzeit möglich
Damit wird mehr Planbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen geschaffen.
2. Österreich unterstützt internationale Freigabe strategischer Ölreserven
Österreich würde sich im Falle einer internationalen
"Collective Action" der Internationalen Energieagentur (IEA) zur Freigabe strategischer Ölreserven beteiligen.
Ziel ist es, weltweit zusätzliches Angebot auf den Markt zu bringen und damit Preisspitzen zu dämpfen.
3. Weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung
Verlängerung der strategischen Gasreserve
Die Laufzeit der strategischen Gasreserve wird verlängert. Gleichzeitig werden weitere Vorsorge- und Krisenmaßnahmen geprüft.
Gesetzliche Grundlage für Krisenmaßnahmen
Die Bundesregierung erarbeitet eine gesetzliche Grundlage, um in Krisensituationen rasch auf extreme Entwicklungen bei Treibstoffpreisen reagieren zu können. Ziel ist ein Mechanismus, der sicherstellt, dass weder der Staat außerordentliche Einnahmen noch Energieunternehmen außerordentliche Gewinne erzielen, während gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Die Maßnahmen sollen ausschließlich befristet und in Krisensituationen eingesetzt werden.
Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen
Mit dem raschen Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) soll der Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigt werden, um die Abhängigkeit von fossilen Importen langfristig zu reduzieren.
Reform des europäischen Strommarkts
Österreich setzt sich auf europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems (ETS) sowie für eine Überarbeitung des Merit-Order-Systems ein.
Vorziehung des Energiekrisenmechanismus
Der Energiekrisenmechanismus wird vorgezogen. In anhaltenden Preiskrisen soll dieser den Arbeitspreis von Strom für Haushalte und
KMU auf 10 Cent pro
kWh begrenzen. Das Inkrafttreten ist für Anfang Juli 2026 vorgesehen.