Novelle des Sicherheitsexportgesetz bringt effizientere Verfahren
Die im heutigen Ministerrat präsentierten Maßnahmen leisten einen konkreten Beitrag zum Ziel von mindestens einem Prozent Wirtschaftswachstum. Dazu zählen insbesondere die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes sowie die Verfahrenskonzentration bei Projektgenehmigungen.
- Verfahren werden schneller und einfacher:
Die Novelle reduziert formale Hürden, stärkt digitale Prozesse und schafft klare Zuständigkeiten. Für die erste Registrierung reicht künftig ein formloses Firmenschreiben und die ID-Austria. Ein "Verantwortlichen Beauftragter" ist für die elektronische Antragstellung nicht mehr erforderlich.
- Unnötige Doppelarbeit wird konsequent beseitigt:
Voranfragen können künftig nahtlos in Genehmigungsverfahren übergeführt werden. Künftig entfällt die Genehmigung für die Verbringung von Gütern zu Demonstrationszwecken (also "Messegüter") innerhalb der EU in einen anderen Mitgliedstaat.
- Routineexporte werden spürbar entlastet:
Statt aufwendiger Einzelmeldungen reicht künftig eine jährliche Sammelmeldung mit wenigen Basisangaben. Das senkt den administrativen Aufwand deutlich – insbesondere für regelmäßig exportierende Betriebe.
- Effizienz durch moderne Verfahren:
Mit dem weiteren Ausbau digitaler Prozesse und dem Weg hin zu einem e-Export-Portal werden die Verfahren insgesamt um rund eine Arbeitswoche verkürzt. Das ist spürbare Entbürokratisierung mit Verantwortung.
Diese Reform sei eingebettet "in einen klaren industriepolitischen Schwerpunkt im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie", wie Staatssekretär Pröll erläuterte. "Dieser Sektor sichert in Österreich zahlreiche Arbeitsplätze, erzielt einen Branchenumsatz von rund 3,3 Milliarden Euro und weist einen überdurchschnittlich hohen Innovationsgrad auf. Bei großen Beschaffungen liegt die heimische Wertschöpfung regelmäßig bei über 70 Prozent", so Pröll. Vor diesem Hintergrund setzt die Regierung 2026 bewusst einen Schwerpunkt auf diesen Bereich.