Neuregelung "Digitaler Beleg"
Im Zentrum stehen der digitale Beleg, die dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppen-Regelung sowie die Anhebung der Kalte-Hände-Regelung, von der etwa aktuell Christbaumverkäufer und Maronibrater profitieren.
Ziel ist es, Österreichs Unternehmen spürbar zu entlasten und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Digitaler Beleg: Modern, einfach, unbürokratisch
- Der digitale Beleg kommt ohne Betragsgrenze.
- Die Belegerteilungspflicht gilt künftig auch bei digitaler Anzeige per QR-Code oder Link als erfüllt.
- Der digitale Beleg ist optional – Betriebe können alles wie bisher weiterführen.
- Das Recht auf einen Papierbeleg bleibt für die Konsumenten bestehen.
- Gültig ab 1. Oktober 2026.
15-Warengruppen-Regelung dauerhaft verankert
- Die Regelung wird per unbefristetem Erlass ins Dauerrecht übergeführt.
- Gültig ab 1. Jänner 2026.
- Händler und Gewerbetreibende müssen ihre Verkäufe nicht einzeln erfassen, sondern können sie maximal 15 Warengruppen zuordnen.
- Das bringt erhebliche Erleichterungen im Geschäftsalltag.
Kalte-Hände-Regelung: Anhebung auf 45.000 Euro
- Die Umsatzgrenze wird von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht
- Gültig ab 1. Jänner 2026.
- Verkaufs- oder Marktstände im Freien werden damit weiter entlastet.