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Ministerrat bringt Quoten in Aufsichtsräten und "Ende der Zettelwirtschaft" auf den Weg

Women on Boards-Richtlinie

Österreich setzt seit 2018 mit dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) ein starkes und wirksames Quotenmodell durch. Das wirkt: Aktuell beträgt der Anteil an Frauen in den Aufsichtsräten börsenotierter österreichischer Gesellschaften rund 32 Prozent (Stand Februar 2025).

Mit dem Entwurf eines Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetzes (GesLeiPoG) erhöht die Bundesregierung nun den Anspruch und setzt gleichzeitig EU-Vorgaben um (EU 2022/2381 – "Women on Boards"). In Aufsichtsräten börsenotierter Unternehmen müssen künftig beide Geschlechter mindestens 40 Prozent erreichen. Und es werden klare Konsequenzen gezogen: Wer die Quote missachtet, verliert den Sitz. Der "leere Sessel" verhindert eine Umgehung. Mit spiegelgleichen Bestimmungen im Arbeitsverfassungsgesetz schaffen wir eine einheitliche Rechtslage für die Entsendung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern.

Die Änderungen im Überblick

  • Der Aufsichtsrat börsenotierter Aktiengesellschaften muss zu mindestens 40 Prozent aus Frauen und zu mindestens 40 Prozent aus Männern zu bestehen.
  • Eine quotenwidrige Wahl oder Entsendung ist nichtig. Die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze bleiben also unbesetzt ("leerer Stuhl").
  • Die Geschlechterquote soll bei allen ab dem 30. Juni 2026 erfolgenden Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat zu beachten sein.
  • Es wird eine Monitoringstelle im Frauenministerium eingerichtet.


Justizministerin Anna Sporrer:

"Der öffentliche Dienst hat es vorgemacht: Die Quote wirkt. Deshalb müssen wir jetzt auch in anderen Bereich aufschließen. Denn ein Blick in die Führungsetagen heimischer und europäischer Unternehmen zeigt: Nach wie vor haben die Männer das Sagen. Ohne verbindliche Maßnahmen und Sanktionen kommen wir viel zu langsam voran. Deshalb sorgen wir jetzt für eine 40 Prozent-Quotenregelung in den Aufsichtsräten börsenotierter Unternehmen. Ziel ist eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen in der Unternehmensführung. Das fördert nicht nur die Gleichstellung, sondern macht Unternehmen auch wirtschaftlich erfolgreicher."


Neuregelung "Digitaler Beleg"

Im Zentrum stehen der digitale Beleg, die dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppen-Regelung sowie die Anhebung der Kalte-Hände-Regelung, von der etwa aktuell Christbaumverkäufer und Maronibrater profitieren.

Ziel ist es, Österreichs Unternehmen spürbar zu entlasten und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Digitaler Beleg: Modern, einfach, unbürokratisch

  • Der digitale Beleg kommt ohne Betragsgrenze.
  • Die Belegerteilungspflicht gilt künftig auch bei digitaler Anzeige per QR-Code oder Link als erfüllt.
  • Der digitale Beleg ist optional – Betriebe können alles wie bisher weiterführen.
  • Das Recht auf einen Papierbeleg bleibt für die Konsumenten bestehen.
  • Gültig ab 1. Oktober 2026.
15-Warengruppen-Regelung dauerhaft verankert
  • Die Regelung wird per unbefristetem Erlass ins Dauerrecht übergeführt.
  • Gültig ab 1. Jänner 2026.
  • Händler und Gewerbetreibende müssen ihre Verkäufe nicht einzeln erfassen, sondern können sie maximal 15 Warengruppen zuordnen.
  • Das bringt erhebliche Erleichterungen im Geschäftsalltag.
Kalte-Hände-Regelung: Anhebung auf 45.000 Euro
  • Die Umsatzgrenze wird von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht
  • Gültig ab 1. Jänner 2026.
  • Verkaufs- oder Marktstände im Freien werden damit weiter entlastet.


Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl:

"Mit der neuen Regelung zum 'Digitalen Beleg' sagen wir der Zettelwirtschaft endgültig den Kampf an. Wir schaffen klare, einfache und praxistaugliche Regeln – für alle vom Standler bis zum Handels- oder Gastronomiebetrieb. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für Betriebe – vom Standler bis zum kleinen Handels- oder Gastronomiebetrieb. Der digitale Beleg ist eine Möglichkeit, kein Muss. Insbesondere entlasten wir kleine Unternehmen spürbar: durch die dauerhafte 15-Warengruppenregelung und die erweiterte 'Kalte-Hände-Regelung'. Dieses Paket bringt echte Erleichterungen im Unternehmensalltag."


Staatssekretär Sepp Schellhorn:

"Dieses Paket zeigt, was Entbürokratisierung im Alltag bedeutet: Weniger Papier, weniger Aufwand und mehr Zeit fürs eigentliche Geschäft. Wir erleichtern die digitale Belegerteilung, stärken die Belegmitnahme und entlasten besonders kleine Unternehmen. Ein moderner Staat darf nicht an analogen Pflichten kleben. So machen wir das Leben leichter: Schritt für Schritt werden Kieselsteine in den Schuhen entfernt, um den Aufstieg zum Gipfel zu erleichtern."