Regierung beschließt Verbot von Kinderkopftuch
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Kinder in ihrer Entwicklung zu schützen und sie zu stärken, ist, neben der elterlichen Verantwortung, ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Sowohl das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern als auch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichten dazu, die Rechte der Kinder besonders zu schützen. In einer freien demokratischen Gesellschaft ist es zudem eine integrale Aufgabe des Bildungssystems, jungen Menschen Perspektiven für ein selbstbestimmtes und aufgeklärtes Leben zu eröffnen. Schulen vermitteln nicht nur Wissen, sondern fördern auch Werte wie Gleichberechtigung, individuelle Freiheit und soziale Integration.
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Zentrale Inhalte des Kopftuchverbots
- Verbot des islamischen Kopftuchs für Schülerinnen bis zur 8. Schulstufe (unter 14 Jahre; Religionsmündigkeit).
- Gilt für öffentliche und private Schulen
- Eltern sind verpflichtet, das Verbot einzuhalten.
- Das Sanktionsmodell sieht zunächst ein Gespräch der Schulleitung mit Schülerin und Eltern vor, bei Wiederholung die Einbindung von Bildungsdirektion und Kinder- und Jugendhilfe und schließlich Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro.
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Begleitmaßnahmen
Das Kopftuchverbot wird von einem umfassenden Schutzkonzept begleitet, das verfassungsrechtlich entscheidend ist:
- Elterngespräche sollen sicherstellen, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht und Eltern Verantwortung übernehmen.
- Stärkung der Mädchen selbst soll sie ermutigen, selbstbewusst ihren eigenen Weg zu gehen und sich gegen sozialen Druck zu behaupten.
- Burschenarbeit adressiert gezielt den Gruppendruck durch Gleichaltrige und fördert respektvolles, gleichberechtigtes Verhalten.
- Maßnahmen gegen "Sittenwächter" sollen verhindern, dass Mädchen von außen unter Druck gesetzt oder kontrolliert werden.
Durch diese ergänzenden Schritte wird das Gesetz nicht nur auf ein Verbot reduziert, sondern in einen breiteren Kinderschutz- und Integrationsrahmen eingebettet.
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Integrationsministerin Claudia Plakolm
"Es geht um den Schutz von Kindern und um gleiche Chancen für alle Mädchen in Österreich. Ein achtjähriges Mädchen gehört nicht unter ein Kopftuch. Ein Kind soll spielen, klettern, träumen, lernen und sich bewegen – nicht sexualisiert und religiös verschleiert werden. Wir wollen, dass Mädchen in unserem Land frei, sichtbar und selbstbewusst aufwachsen können."
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SPÖ-Klubobmann Philip Kucher
"Jeder Schritt Richtung Selbstbestimmung von Frauen musste immer gegen Widerstände erkämpft werden. Gegen konservative, reaktionäre oder kirchliche Widerstände. Ob Kinderkopftuchzwang oder radikale Abtreibungsgegner, ich bin nicht bereit, Fragen der Gleichstellung neu zu diskutieren. Mit niemandem und nie mehr. Österreich ist ein freies Land, in dem alle Kinder alle Chancen haben sollen. Schulen sollen ein Ort des ungestörten Lernens und Entfaltens sein. Ein Ort, möglichst frei von Zwängen und Pflichten, die kleinen Mädchen – meist von Männern – auferlegt werden. Die einzige Pflicht, die in der Schule gelten sollte, ist die Schulpflicht."
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Klubobmann und NEOS-Integrationssprecher Yannick Shetty
"Gerade frühzeitige geschlechtsspezifische Zuschreibungen, die beispielsweise als Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht verstanden werden können, können die individuelle Entwicklung, Integration und Selbstbestimmung junger Mädchen in einer für die Entwicklung des Selbstwert- und Körpergefühls entscheidenden Lebensphase erheblich einschränken. Ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige unterstützt die Gleichbehandlung aller Schülerinnen unabhängig von ihrer äußeren Erscheinung. Es trägt dazu bei, dass alle Schülerinnen unabhängig von ihrer Kleidung den gleichen Schutz und die gleiche persönliche Integrität erfahren, sowie geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen und damit verbundene soziale Bewertungen verhindert werden. So entsteht ein schulisches Umfeld, in dem sich alle Mädchen frei und selbstbestimmt entfalten können. Durch ein solches Verbot wird derartigen Bewertungen eine weitere Grundlage entzogen und potenziellen Gefährdungen vorgebeugt, sowie ein sicheres und gleichberechtigtes Lernumfeld für alle Schülerinnen gestärkt. Jungen Mädchen soll die freie und ungestörte Entwicklung ihrer Identität ermöglicht werden. Studienergebnisse aus Frankreich zeigen etwa, dass die Konsequenz eines solchen Verbotes nicht der Rückzug muslimischer Mädchen aus dem Bildungssystem ist, sondern eine Verbesserung ihrer schulischen Leistungen und eine nachweislich integrationsfördernde Wirkung durch weltoffenere Geisteshaltungen zur Folge hat."
(Éric Maurin und Nicolás Navarrete (2023), Behind the veil: the effect of banning the Islamic veil in schools, Economic Policy 38, 113/2023, pp. 63–98.)
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