In der Nacht haben sich die USA und der Iran auf eine zweiwöchige Waffenruhe geeinigt. Doch eine Waffenruhe ist noch kein dauerhafter Waffenstillstand. Gerade in den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass internationale Verwerfungen schwerwiegende Auswirkungen haben und auch in Österreich spürbar sind. Trotz der Deeskalation ist es unerlässlich, sich auf alle Begebenheiten vorzubereiten.
Wir sind in Österreich auf das, was absehbar ist, gut vorbereitet - etwa durch unsere gut gefüllten strategischen Gas- und Ölreserven oder Maßnahmen wie die Spritpreisbremse. Mit der Spritpreisbremse sorgen wir einerseits dafür, dass weder der Staat noch einzelne Unternehmen von der Krise profitieren.
Gleichzeitig ist es notwendig, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um auch in Zukunft bestmöglich vorbereitet zu sein. Daher hat der Ministerrat heute beschlossen, im Bundeskanzleramt ein zentrales Koordinationsgremium einzurichten, das täglich die Lage erhebt, der Bundesregierung Bericht erstattet und Handlungsoptionen vorschlägt.
Rechtliche Grundlage für die Einrichtung des Koordinationsgremiums ist das Bundes-Krisensicherheitsgesetz. In Vertreter des Bundeskanzlers wird der Regierungsberater für nationale Sicherheit und Krisenvorsorge Dr. Peter Vorhofer die Leitung des Gremiums übernehmen. Weitere Mitglieder sind hochrangige Vertreter aus den Ministerien der Bundesländer, Vertreterinnen und Vertreter der Länder, Städte und Gemeinden. Das Koordinationsgremium wird zumindest einmal wöchentlich tagen, bei entsprechenden Entwicklungen der Lage entsprechend öfter.
Zusätzlich wird es vier Ausschüsse geben, deren Erkenntnisse in das Koordinationsgremium einfließen. Einen Ausschuss für außenpolitische Entwicklungen unter Leitung des BMEIA, einen Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklungen unter Leitung des BMWET sowie einen wissenschaftlichen Ausschuss und einen Ausschuss zu Versorgungssicherheit, die unter der Leitung des Regierungsberaters stattfinden.