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Gesetzliche Grundlage für Gefährderüberwachung geht in Begutachtung

Regierungsprogramm wird Schritt für Schritt abgearbeitet

Innenminister Gerhard Karner und Staatssekretär Jörg Leichtfried präsentierten heute die Eckpunkte der gesetzlichen Grundlage für die Gefährderüberwachung.
Die Erweiterung der Möglichkeiten zur Gefährderüberwachung wurden zwischen den Koalitionspartnern von ÖVP, SPÖ und NEOS im Regierungsübereinkommen festgelegt. Dieser wichtige Punkt wird daher ab heute in Umsetzung gebracht.

Schutz und Sicherheit der Menschen steht im Fokus

Nicht zuletzt durch geopolitische Spannungen hat sich die Bedrohungslage für Österreich, wie für viele andere europäische Staaten, drastisch verändert. Gleichzeitig hat sich die Kommunikation von Extremisten und Terroristen auf Messengerdienste verlagert. Analoge Telefonie oder SMS werden nicht mehr eingesetzt. Bislang konnte die Polizei hier nicht mitlesen und war somit blind. Die Polizei braucht zeitgemäße Werkzeuge, um Terroristen und Gefährder noch wirkungsvoller bekämpfen zu können.

Gefährderüberwachung – Schaffung von zeitgemäßen Befugnissen für den Verfassungsschutz

Die Möglichkeit auf Messengerdienste zuzugreifen, bzw. Nachrichten auszulesen, wird auf jene Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Das sind zum Beispiel die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung von terroristischen Gruppierungen.

Für den Einsatz der Messengerüberwachung kommen vor allem jene Fälle in Frage, in denen bereits durch Observationsmaßnahmen klar geworden ist, dass die Gefährder über Messengerdienste kommunizieren. Jeder einzelne Anwendungsfall muss richterlich angeordnet werden und wird begleitend durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert. Grundsätzlich kann die Befugnis der Messengerüberwachung nur für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden. Wird die Befugnis der Messengerüberwachung in einem Kalenderjahr in mehr als 35 Fällen angewandt, hat eine Sonderberichterstattung an den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zu erfolgen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die Grundlage für eine zeitgemäße Befugnis um Gefährder und Terroristen auszuschalten.

Die Begutachtungsfrist beträgt acht Wochen. Ein Beschluss im Nationalrat ist daher vor dem Sommer zu erwarten.


Innenminister Gerhard Karner

„Das gemeinsame Ziel ist klar: Sicherheit und Schutz für die Menschen in Österreich zu gewährleisten. Dafür braucht der Verfassungsschutz aber auch die notwendigen Werkzeuge. Durch die heute präsentierte Novelle, schaffen wir für zeitgemäße Befugnisse um Gefährder und Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen.“


Staatssekretär Jörg Leichtfried

„Es gibt aktuell viele unterschiedliche geopolitische Entwicklungen, die sich auf die innere Sicherheit in Österreich auswirken. Nun gilt es, mit einer robusten, zielgerichteten und verfassungskonformen Überwachung auf die Bedrohung von potenziellen Terroristen und Spionen zu reagieren. Ziel ist die Verhinderung von terroristischen Anschlägen. Jene Menschen, die unsere offene, demokratische Gesellschaft gefährden, sollen sich weniger sicher fühlen – und für alle anderen muss die Sicherheit wieder steigen!“

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