Prüfprozess über die Errichtung eines Holocaust Museums (ÖHM) wird eingeleitet
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"Niemals vergessen, niemals wieder! - Wir brauchen einen Ort, an dem das Erbe der Ermordeten und der Überlebenden behütet und weitergegeben wird"
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Am 8. Mai jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 80. Mal. Untrennbar mit den Schrecken des Krieges ist das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte verbunden, die Shoah. Die Bundesregierung nimmt dies zum Anlass, um die bisherige Verantwortung der Republik Österreich zu betonen und sie im kollektiven Bewusstsein wachzuhalten. Lange Zeit wurde die nationalsozialistische Vergangenheit der Zweiten Republik verdrängt, tabuisiert und nicht aufgearbeitet. Man sah sich in erster Linie als Opfer. Doch viele Österreicherinnen und Österreicher waren Täterinnen und Täter.
Dieser Erkenntnis hat unser Land konkrete Taten folgen lassen. Die Einrichtung des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, das Washingtoner Abkommen, das Kunstrückgabegesetz, die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Verfolgte und deren direkte Nachkommen sowie die Errichtung der Shoah-Namensmauern-Gedenkstätte waren wesentliche Schritte. Das ehemalige KZ Mauthausen wurde zu einem modernen Gedenk- und Vermittlungsort weiterentwickelt, der nun durch eine Neugestaltung des nahegelegenen ehemaligen KZ Gusen als Gedenkstätte ergänzt wird. Darüber hinaus leisten Einrichtungen wie das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, das Vienna Wiesenthal-Institut oder das Haus der Geschichte Österreich wertvolle Gedenk- und Forschungsarbeit.
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Holocaust Museum – Aufarbeitung der Tätergeschichte, Bewahrung der Geschichten der Opfer
Trotz der umfassenden Maßnahmen gibt es aber noch Lücken und Aufholbedarf in verschiedenen Bereichen. Die Bundesregierung wird daher im Gedenkjahr 2025 Prozesse in Gang setzen, um diese zu schließen. Zentraler Bestandteil dieses Lückenschlusses ist das Einleiten eines Prüfprozesses über die Errichtung eines Holocaust Museums (ÖHM) als Sammlungs-, Bildungs-, Forschungs- und Gedenkort in Wien. Damit soll ein Ort entstehen, an dem die Aufarbeitung der Tätergeschichte und die Bewahrung der Geschichten der Opfer möglich sein soll.
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Staatssekretär Pröll: "Erinnerung lebendig erhalten"
"Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht endete nicht nur der Krieg – sie bedeutete auch die Befreiung vom nationalsozialistischen Regime. Für viele war dieser Tag ein Neuanfang, für viele kam dieser Tag zu spät. Heute stehen wir in der Verantwortung, die Erinnerung an das, was damals geschah, lebendig zu halten. Dafür brauchen wir einen Ort, der über Generationen hinweg zugänglich ist, der bewahrt, erklärt, vermittelt und erinnert. Einen Ort, an dem die Verbrechen der Täter aufgearbeitet und das Erbe der Ermordeten, aber auch das der Überlebenden behütet und weitergegeben wird. Genau deshalb starten wir heute – im Gedenkjahr 2025 – den Prozess zur Umsetzung der im Regierungsprogramm verankerten Machbarkeitsstudie für einen solchen Ort in Wien mit konkreten Schritten", so Alexander Pröll, Staatssekretär für Digitalisierung, Kampf gegen Antisemitismus, öffentlichen Dienst und Verfassung.
Pröll zeigte sich davon überzeugt, dass ein solcher Ort der Gesellschaft guttun werde. Kommende Generationen würden dabei unterstützt werden, sich der Geschichte zu stellen – um sie nie zu vergessen, so der Staatssekretär.
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Staatssekretärin Schmidt: "Orte der Erinnerung müssen sichtbar gemacht werden"
Staatssekretärin Michaela Schmidt betonte auch die Wichtigkeit der Aufarbeitung der Tätergeschichte: "Lange Zeit hat sich Österreich schwer damit getan, seine nationalsozialistische Vergangenheit aufzuarbeiten. Doch wir wissen heute: Viele Österreicherinnen und Österreicher waren nicht nur Mitläufer, sondern auch Täterinnen und Täter". Im Regierungsprogramm habe man auch die Weiterentwicklung und Modernisierung von erinnern.at vereinbart. "Diese Plattform bietet niedrigschwellige Information zu Orten der Erinnerung in ganz Österreich. Denn es ist wichtig zu zeigen, dass der NS-Terror nicht nur in den Zentren vorhanden war. Er war überall. Orte der Erinnerung müssen sichtbar gemacht und unter Schutz gestellt werden", so die Staatssekretärin.
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Klubobmann Shetty: "Erinnerung weitertragen, um Hass und Gewalt entgegenzuwirken"
Klubobmann Yannick Shetty erinnerte daran, dass Erinnerungskultur nicht als Ritual verstauben dürfe und es gerade angesichts aktueller Entwicklungen relevanter denn je sei, Verantwortung für die österreichische Geschichte zu übernehmen: "Wir erleben auch 80 Jahre nach Kriegsende wieder ein gefährliches Wiedererstarken von Antisemitismus, Verschwörungsmythen und Geschichtsverzerrung. Hass und Gewalt – ob gegen Jüdinnen und Juden, Romnja und Roma, Schwule und Lesben oder andere Minderheiten – werden in ganz Europa wieder salonfähig gemacht. Gerade jetzt, wo es immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt, liegt es an uns, das Erinnern weiterzutragen und diesen bedenklichen Entwicklungen entgegenzuwirken", so Shetty.
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Informationseinholung und Evaluierung
In einem ersten Schritt wird das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport im Wege der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland detaillierte Informationen über vorbildliche internationale Gedenk- und Bildungsorte einholen. Das Bundeskanzleramt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Medien, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird die Ergebnisse der Evaluierung über die jeweils eingesetzten Konzepte, Finanzierungsmodelle, organisatorischen Strukturen und erprobten Strategien in einem Bericht zusammenfassen. Dieser Bericht soll zentrale Erfolgsfaktoren sowie potenzielle Herausforderungen identifizieren und als Basis für weitere Überlegungen dienen.
Darüber hinaus werden nationale Interessensvertreterinnen bzw. Interessensvertreter sowie Verantwortliche bereits bestehender einschlägiger Einrichtungen zu beratenden Gesprächen eingeladen. Die Bereitstellung der notwendigen Vorkehrungen für beide Vorhaben wird vom Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport sowie dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sichergestellt.
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