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Erhöhung um gesetzlichen Anpassungsfaktor - Deckelung für höchste Pensionen - Schutzklausel für Pensionskonto verlängert - Aliquotierung bleibt ausgesetzt

Im kommenden Jahr steigen die Pensionen um den gesetzlichen Anpassungsfaktor. Er liegt voraussichtlich zwischen 4,5 und 4,7 Prozent. Darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt. Um denselben Wert steigen auch die Ausgleichszulage für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten. Für Spitzenpensionen über 6.060 Euro pro Monat ist eine Erhöhung um einen Fixbetrag vereinbart. Planungssicherheit und finanzielle Absicherung gibt es auch für alle Neupensionistinnen und Neupensionisten: Die Schutzklausel für das Pensionskonto wird um ein Jahr verlängert. Auch die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung bleibt ausgesetzt. Der Beschluss durch den Nationalrat ist für September geplant.

Mit der Berechnung der Juli-Inflation steht auch der gesetzliche Pensionsanpassungsfaktor fest. Dieser ergibt sich aus der Durchschnittsinflation von August 2023 bis Juli 2024. Derzeit schätzen Expertinnen und Experten, dass die kumulierte Jahresinflation zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegen wird. Der finale Wert steht im September fest.

Die Bundesregierung hat sich aber bereits jetzt darauf geeinigt, diesen gesetzlichen Wert für die Pensionserhöhung heranzuziehen. Für rund 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung wird damit auch 2025 die Teuerung der vergangenen zwölf Monate voll ausgeglichen. Die Durchschnittspension von 1.694 Euro brutto pro Monat steigt damit um rund 78 Euro. Spitzenpensionen über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich werden bis zu diesem Wert ebenfalls um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht.

Im selben Ausmaß wie die Pensionen steigt im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten. Ihre Pension steigt von aktuell mindestens 1.217,96 auf voraussichtlich rund 1.275 Euro.


Negative Auswirkungen der Inflation verhindern

Für Neupensionistinnen und Neupensionisten verhindert die Regierung die negativen Auswirkungen der Inflation: Die Schutzklausel für das Pensionskonto wird um ein Jahr verlängert. Alle Personen, die 2025 regulär in Pension gehen, erhalten so die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren. Damit wird ein Anreiz geschaffen, nicht früher in Pension zu gehen.

Zusätzlich wird die gesetzliche Aliquotierungsregelung auch 2026 ausgesetzt - ein Jahr länger als bisher vorgesehen. So erhalten alle Personen, die 2025 ihre Pension antreten, im darauffolgenden Jahr bereits die volle Pensionserhöhung - unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.


Bundeskanzler Karl Nehammer:

„Finanzielle Absicherung im Alter ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Zeiten von Rekordinflation liegen hinter uns, dennoch ist es weiterhin wichtig, dass wir dafür sorgen, die Kaufkraft im Alter zu erhalten. Wir werden uns daher an den Wert der Statistik Austria halten. Wie in den letzten Jahren bleiben wir auch bei der Systematik, die Erhöhung nach oben zu deckeln. Mit der Einigung sorgen wir auch dafür, dass keine Anreize entstehen, früher in Pension zu gehen, da man im nächsten Jahr finanziell benachteiligt wäre.“


Vizekanzler Werner Kogler:

„Mit der Pensionserhöhung sorgen wir als Bundesregierung dafür, dass alle Pensionist:innen die gestiegenen Lebenshaltungskosten voll abgegolten bekommen. Die Erhöhung wird spürbar höher ausfallen als die Teuerung im kommenden Jahr und allen Pensionist:innen zugutekommen. In der Vergangenheit haben wir darauf geschaut, dass die niedrigen Pensionen besonders berücksichtigt werden, auch heuer haben wir wieder eine faire und nachvollziehbare Regelung gefunden. Unsere Maßnahmen bieten den vielen Pensionist:innen in Österreich die notwendige Planungssicherheit, die sie gerade jetzt brauchen.“


Sozialminister Johannes Rauch:

“Die spürbare Erhöhung kleiner und mittlerer Pensionen war in Zeiten hoher Inflation besonders wichtig. Mindestpensionist:innen haben heute rund 200 Euro pro Monat mehr in der Geldbörse als noch vor zwei Jahren. Nun ist es vernünftig, die gesetzlich vorgesehenen Mechanismen wirken zu lassen. Die Erhöhung um den gesetzlichen Anpassungsfaktor liegt deutlich über der Inflation im kommenden Jahr. Zusätzlich lindern wir die letzten Nachwehen der hohen Inflation, die sich für Neupensionist:innen in den nächsten beiden Jahren ergeben. Das zeigt: Die Menschen in Österreich können sich auf uns verlassen.”


Finanzminister Magnus Brunner:

„Die Pensionserhöhung erfolgt um den gesetzlichen Faktor. Ziel der Bundesregierung ist es, mehr Menschen im Erwerbsleben zu halten und somit das faktische an das gesetzliche Pensionsantrittsalter heranzuführen.“