Durch die abgeschaffte kalte Progression werden die Menschen im kommenden Jahr mit knapp 2 Milliarden Euro entlastet. Das bedeutet: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Den Menschen bleibt mehr Netto vom Brutto.
Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55% bei Einkommen ab 1 Mio. Euro) werden um knapp 4 Prozent angehoben.
Die neuen Tarifstufen ab 2025
- erste Tarifstufe 13.308 Euro
- zweite Tarifstufe 21.617 Euro
- dritte Tarifstufe 35.836 Euro
- vierte Tarifstufe 69.166 Euro
- fünfte Tarifstufe 103.072 Euro
Die
Absetzbeträge samt der
SV-Rückerstattung und des
SV-Bonus sowie zugehöriger
Einkommens- und
Einschleifgrenzen werden zu
100 % an die Inflationsrate angepasst.
Zusätzlich werden mit dem
flexiblen Drittel der Entlastungssumme (651 Mio. Euro)
Leistungsträger,
Familien und
Unternehmen unterstützt:
- Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
- Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
- Wir erhöhen und ökologisieren das Kilometergeld: Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
- Wir attraktivieren den Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen. Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.
- Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.
- Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.
Neben den Arbeitnehmern schaffen wir auch
Erleichterungen für kleine Unternehmen:
- Um die besonders wichtige Gruppe der Kleinunternehmer zu entlasten, heben wir die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro an.
- Die neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer, wodurch auch eine bestehende Unstimmigkeit beseitigt wird.