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Durch die abgeschaffte kalte Progression werden die Menschen im kommenden Jahr mit knapp 2 Milliarden Euro entlastet. Das bedeutet: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Den Menschen bleibt mehr Netto vom Brutto.

Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55% bei Einkommen ab 1 Mio. Euro) werden um knapp 4 Prozent angehoben.

Die neuen Tarifstufen ab 2025

  • erste Tarifstufe 13.308 Euro
  • zweite Tarifstufe 21.617 Euro
  • dritte Tarifstufe 35.836 Euro
  • vierte Tarifstufe 69.166 Euro
  • fünfte Tarifstufe 103.072 Euro

Die Absetzbeträge samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen werden zu 100 % an die Inflationsrate angepasst.

Zusätzlich werden mit dem flexiblen Drittel der Entlastungssumme (651 Mio. Euro) Leistungsträger, Familien und Unternehmen unterstützt:
  • Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
  • Wir erhöhen und ökologisieren das Kilometergeld: Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
  • Wir attraktivieren den Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen. Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.
  • Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.
  • Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.
Neben den Arbeitnehmern schaffen wir auch Erleichterungen für kleine Unternehmen:
  • Um die besonders wichtige Gruppe der Kleinunternehmer zu entlasten, heben wir die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro an.
  • Die neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer, wodurch auch eine bestehende Unstimmigkeit beseitigt wird.


Bundeskanzler Karl Nehammer:

“Wir halten, was wir versprochen haben: Wer etwas leistet, der soll auch mehr davon haben und das im Geldbörserl spüren. Die Abschaffung der Kalten Progression ist ein politischer Meilenstein und trägt die Handschrift der Volkspartei. Neben sozialer Gerechtigkeit braucht es auch Leistungsgerechtigkeit. Das Ende der schleichenden Steuererhöhung leistet dafür einen großen Beitrag. Besonders wichtig ist, dass wir nun endlich das Kilometergeld anheben können, das hilft allen, die ihr privates Auto auch dienstlich nutzen.“
Vizekanzler Werner Kogler:
„Diese Bundesregierung hat geschafft, was bereits viele vor ihr gefordert hatten, aber niemand auf den Boden gebracht hat. Wir haben die kalte Progression und somit die automatische schleichende Steuererhöhung abgeschafft und somit den Menschen ein ordentliches Stück Entlastung ermöglicht. Dabei haben wir bewusst auf eine Lösung gesetzt, bei der ein soziales Drittel aus dem Volumen der Steuersenkung jedes Jahr für entsprechende Maßnahmen genutzt wird. Auch heuer konnten wir uns wieder auf eine gute umfassende Lösung einigen, die die niedrigsten Einkommen stärker entlasten wird und wirksame Maßnahmen vor allem gegen Kinderarmut setzen wird. So wird es etwa für Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen künftig 60 Euro Zuschuss pro Kind und Monat geben. Für eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern bedeutet das dann 1.440 Euro mehr pro Jahr.“
Finanzminister Magnus Brunner:
„Mit der Abschaffung der kalten Progression haben wir die schleichende Steuererhöhung beendet. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Mit dem ‚Leistungsdrittel‘ haben wir diesmal bewusst die oberen Steuerstufen entlastet, weil wir damit ein Zeichen für die Leistungsträger und für den Mittelstand setzen wollen. Wir geben jenen etwas zurück, die das ganze Jahr über etwas in das System einzahlen.“
Sozialminister Johannes Rauch:
„Kein Kind darf in Armut aufwachsen. Das ist eines meiner zentralen Anliegen als Sozialminister. Familien mit kleinen Einkommen bekommen auch in Zukunft - und auf Dauer - 60 Euro pro Kind und Monat. Für rund 250.000 Kinder in Österreich bedeutet das die Chance auf ein sorgenfreies Aufwachsen. Für die Eltern ist es eine große Unterstützung. Aus dem ‘variablen Drittel’ der kalten Progression ist wieder ein ‘soziales Drittel’ geworden. Insgesamt präsentieren wir heute ein ausgewogenes, vernünftiges Paket mit spürbaren Entlastungen für die vielen Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen.“


Beispiele

Ein Angestellter mit einem monatliches Bruttogehalt iHv 4.150 Euro, der im Außendienst tätig ist, erspart sich im neuen Jahr mehr als 900 Euro:

  • 311 Euro durch Anhebung der Tarifstufengrenzen
  • 24 Euro durch den höheren Verkehrsabsetzbetrag
  • 384 Euro durch das höhere Kilometergeld
  • Knapp 200 Euro durch das höhere Tagesgeld

Ein Architekt und hat Betriebsausgaben iHv 18.000 Euro (davon 10.000 Euro Sozialversicherung). 2025 erzielt er einen Umsatz von 50.000 Euro. Dieser Architekt wird im kommenden Jahr um mehr als 2.800 Euro entlastet:
  • 178 Euro durch Anhebung der Tarifstufengrenzen
  • 2.635 Euro durch die höhere Kleinunternehmergrenze


Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.