Mehr Wahlfreiheit an AHS
An den Allgemeinbildenden Höheren Schulen wird die bisherige Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) zur Abschließenden Arbeit, die völlig neue Medienformate zulässt. So kann die abschließende Arbeit künftig auch das Produkt eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses sein. Konkret ist damit z.B. die Herstellung eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage, eines Podcasts oder eine empirische Erhebung und deren Interpretation möglich.
Ganz zentral für die Überprüfbarkeit und Beurteilung dabei ist die Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses und der verwendeten Quellen. Das soll die Quellenkritik stärken und die Eigenständigkeit der Arbeiten besser zum Ausdruck bringen. Die Schülerinnen und Schüler an Gymnasien können somit Arbeiten erstellen, die noch besser ihren Interessen und Neigungen entsprechen und auch gesellschaftliche, mediale Entwicklungen berücksichtigen.
Bis inkl. dem Schuljahr 2028/29 haben die Schülerinnen und Schüler an den AHS zudem auch die Wahl zwischen der Erstellung und Präsentation dieser abschließenden Arbeit und einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung im Rahmen der Matura. Für das kommende Schuljahr muss dies bis 30. September 2024 bekannt gegeben werden. Die Erstellung der Arbeit in einer anderen Form – also etwa als Produkt eines gestalterischen oder künstlerischen Prozesses – ist zwar im kommenden Schuljahr schon möglich, bedarf dafür jedoch das Einvernehmen mit dem Betreuungslehrer bzw. der Betreuungslehrerin.