Newsletter im Browser anzeigen

Ausweitung des Pflegestipendiums - Errichtung einer Kompetenzstelle für Nostrifizierungen - leichterer Zugang zu Sozialbetreuungsberufen

Nach den Pflegereformen 2022 und 2023, hat die Bundesregierung heute ein weiteres, fünf Punkte umfassendes Maßnahmenpaket für Pflege und Betreuung präsentiert. Künftig ist ein Pflegestipendium auch für das Studium an Fachhochschulen möglich. Eine Kompetenzstelle bringt eine raschere Anerkennung ausländischer Abschlüsse von diplomiertem Pflegepersonal. Mit einer 15a-Vereinbarung werden bundesweite Standards für Sozialbetreuungsberufe geschaffen und Kompetenzen von Heimhilfen erweitert. “Diese Maßnahmen zeigen, wie wichtig uns laufende Verbesserungen für Mitarbeitende, für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind”, betonen Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger.

Die Zahl älterer Menschen wächst. Damit verbunden steigt auch der Bedarf an Betreuung und Pflege und an qualifiziertem Personal. Um für alle Pflegebedürftigen ein hochwertiges und leistbares Angebot zu sichern, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt - etwa Gehaltszuschüsse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, eine sechste Urlaubswoche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 43 Jahren, ein Ausbildungszuschuss von 600 Euro und ein Pflegestipendium für Umsteigerinnen und Umsteiger von mindestens 1.500 Euro pro Monat. Auch die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung und der Angehörigenbonus wurden deutlich erhöht. Im Finanzausgleich wurden die Maßnahmen langfristig gesichert.

Nun legt die Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket vor. Es umfasst alle Bereiche von Pflege und Betreuung - von diplomierten Pflegekräften über Sozialbetreuungsberufe und 24-Stunden-Betreuung bis hin zu pflegenden Angehörigen. Geplant sind:

  • Pflegestipendium für Umsteigerinnen und Umsteiger auch an Fachhochschulen
  • Kompetenzstelle für schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • bundesweite Standards und erweiterte Kompetenzen für Sozialbetreuungsberufe
  • Transparenz bei der Abrechnung von 24-Stunden-Betreuungsverträgen
  • Ersatzpflege wird auch tageweise nutzbar


Sozialminister Johannes Rauch:

“Kranke und ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen brauchen individuell ganz unterschiedliche Unterstützung. Das Angebot in Betreuung und Pflege ist deshalb sehr vielfältig, es sind verschiedenste Berufsgruppen beteiligt. Mit dem neuen Maßnahmenpaket verbessern wir die Bedingungen in allen Bereichen weiter. Nach den zwei großen Pflegereformen werden nun wichtige nächste Schritte gesetzt, um unser Angebot in hoher Qualität zu sichern.”


ÖVP-Klubobmann August Wöginger:
“Die Reform der Pflege ist eine Investition in unsere Zukunft. Zu den bisherigen Maßnahmen, wie Gehaltszuschüssen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, eine leichter erreichbare sechste Urlaubswoche oder dem Angehörigenbonus, setzen wir jetzt weitere wichtige Schritte: Mehr Tempo und Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ebenso wie die verbesserte finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung der Pflegekräfte, sorgen dafür, dass Pflegekräfte rasch und gut einsetzbar sind. Pflege geht uns alle an und darum arbeiten wir hier auf Hochtouren für weitere Verbesserungen.”


Maßnahmen im Detail

1. Ausweitung des Pflegestipendiums auf akademische Ausbildungsformen

Das Pflegestipendium erhalten ab September 2024 auch Umsteigerinnen und Umsteiger, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren. Im vergangenen Jahr haben über 7.000 Personen das Pflegestipendium in Anspruch genommen und waren dadurch während der Ausbildung finanziell abgesichert.

Das Pflegestipendium ist für Personen gedacht, die aus einem bestehenden Beruf in Betreuung und Pflege umsteigen und deshalb während der Ausbildung auf ihr Einkommen verzichten müssen. Der Mindestbetrag liegt heuer bei über 1.500 Euro monatlich. Es war bisher bei Ausbildungen zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und in Sozialbetreuungsberufen möglich. Für die Diplom-Ausbildung gab es das Stipendium bisher nur an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen. Nachdem diese Ausbildung ausläuft, erhalten künftig auch Auszubildende an Fachhochschulen ein Pflegestipendium. Sie müssen die bestehende Ausbildungsrichtlinie des AMS erfüllen. Ein Antrag ist also frühestens zwei Jahre nach Beendigung der Ausbildungspflicht oder der Matura möglich.


2. Neue Kompetenzstelle schafft effizientere Nostrifikationsverfahren

Für die Nostrifikation ausländischer Studienabschlüsse von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sind in Österreich die Fachhochschulen verantwortlich. Um die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird eine Kompetenzstelle für Nostrifizierungen geschaffen. Sie wird die zentrale Anlauf- und Servicestelle für die Antragstellerinnen und Antragssteller, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und für die Fachhochschulen.

Die Kompetenzstelle wird Pflegekräfte auch unterstützen, wenn ihnen zur Anerkennung ihres Abschlusses Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Die Förderung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) für die erforderlichen Kurse, Prüfungen oder Lehrgänge wird auf bis zu 2.500 Euro erhöht. So soll den ausländischen Pflegekräften das Nachholen von Prüfungen erleichtert werden. Auch für diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal wird künftig die Gleichwertigkeit der Ausbildung gesamthafter und nicht durch einen 1:1-Vergleich der Fächer beurteilt, da auch durch Berufserfahrung erworbene Kompetenzen zu berücksichtigen sind. Dies macht die Nostrifikation praxisorientierter und -tauglicher.

Die Kompetenzstelle ergänzt die Nostrifikationsdatenbank des Sozialministeriums, die seit Mai online ist und Mustergutachten für Ausbildungen aus Ländern, deren Staatsbürgerinnen und Staatsbürger am häufigsten in Österreich arbeiten, in allen drei Pflegeberufen zur Verfügung stellt.


3. Einheitliche Standards für Sozialbetreuungsberufe

Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung für die Sozialbetreuungsberufe werden in einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bundesweit einheitlich weiterentwickelt. Die Altersgrenze für alle Sozialbetreuungsberufe wird auf 18 Jahre gesenkt. Bisher mussten manche junge Erwachsene nach ihrer Ausbildung warten, bevor sie als Fach- oder Diplom-Sozialbetreuerin und Sozialbetreuer arbeiten durften.

Die Kompetenzen der Heimhelferinnen und Heimhelfer werden erweitert. Sie dürfen künftig zum Beispiel Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder den Blutdruck messen und können ihre Klientinnen und Klienten so noch besser unterstützen.

Die Bundesländer und der Bund haben die Vereinbarung gemeinsam ausgearbeitet, im nächsten Schritt erfolgt ein Beschluss durch den Nationalrat.


4. Unterstützung für die Ersatzpflege ab dem ersten Tag

Die Pflege von Angehörigen ist psychisch wie körperlich oft enorm anspruchsvoll. Pflegende Angehörige enthalten deshalb künftig schon ab dem ersten Tag finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche “frei nehmen”. Bisher war eine finanzielle Unterstützung erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich.

Die Höhe liegt je nach Pflegestufe bei maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr. Förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird der Bezieherinnen- und Bezieherkreis um Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel erweitert. So können weit mehr Menschen Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Im Jahr 2023 wurden rund 10.500-mal Zuschüsse zur Ersatzpflege gewährt, im ersten Quartal 2024 wurden bereits über 3.000 Ansuchen genehmigt.


5. Mehr Transparenz bei Personenbetreuung

Die Betreuung von bedürftigen Personen im privaten Haushalt erfolgt in Österreich fast ausschließlich durch selbstständige 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer. Im Rahmen des 24-Stunden-Förderungsmodells sind österreichweit rund 34.000 Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer tätig. Sie werden zum Großteil von Agenturen vermittelt, die jeweils einen Vertrag mit der betreuten Person und ihrer Betreuungskraft abschließen.

Eine neue Verordnung verpflichtet Vermittlungsagenturen zu mehr Transparenz. Sie müssen künftig bei der ersten Kontaktaufnahme und in ihren Werbeunterlagen ein Kostenblatt zur Verfügung stellen. Es müssen der Preis der Vermittlungstätigkeit, die Leistungen der Vermittlungsagentur unter Angabe der anfallenden Kosten, die Gesamtkosten sowie die Zahlungsmodalitäten angeführt werden. Verpflichtend ist auch die Angabe, ob die Vermittlungsagentur eine Inkassovollmacht für die Personenbetreuerin und Personenbetreuer anbietet. Die Vereinbarung einer Inkassovollmacht muss künftig schriftlich festgehalten werden und kann jederzeit gekündigt werden.

Im Bereich der 24-Stunden-Betreuung soll ein zusätzlicher Fokus auf digitale bzw. online Weiterbildung gelegt werden. Dazu veröffentlicht die Gesundheit Österreich GmbH in den kommenden Tagen und Wochen auf den Informationsseiten pflege.gv.at und gesundheit.gv.at laufend Videos, die kurz und prägnant Wissen zu verschiedenen Themen, wie z.B. Hilfe bei Bewusstseinsverlust, Grundprinzipien der Mobilisation, Unterstützung nach Sturz oder zu Ernährung und Hygiene vermitteln sollen. Durch die mehrsprachigen Videos kann die Qualität in der 24-Stunden-Betreuung erhöht werden, auch pflegende Angehörige profitieren von den Inhalten.


Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.