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Gesetzesvorschlag der Bundesregierung mit bedeutender Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen und Einführung eines Kostenersatzes bei Einstellungen geht in Begutachtung

Die Bundesregierung schickt heute eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung mit welcher der Kostenersatz im Strafverfahren neu geregelt werden soll in Begutachtung. Erstmals sieht diese Regelung einen Kostenersatz für Verteidigerkosten im Falle einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens vor.

Für das Jahr 2024 werden dafür insgesamt 70 Mio. € aus dem Justizbudget zur Verfügung gestellt. Neben der erstmaligen Einführung eines Kostenersatzes für den Fall, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, wird auch der Kostenersatz bei Freisprüchen im Hauptverfahren deutlich erhöht. Die neue Regelung sieht auch erstmals eine Erhöhung des Höchstsatzes der maximal zu refundierenden Kosten, etwa bei besonders komplexen Strafverfahren, vor.


Der Gesetzesvorschlag im Überblick

  • Bei Einstellung im Ermittlungsverfahren wird erstmalig ein Kostenersatz mit einer Höchstgrenze von 6.000 Euro etabliert.
  • Bei Freispruch im Hauptverfahren ist der Kostenersatz gestaffelt je nach zuständigem Spruchkörper:
    • Bezirksgericht bis zu 5.000 € (bisher max. 1.000 €)
    • Einzelrichterin oder Einzelrichter am LG bis zu 13.000 € (bisher max. 3.000 €)
    • Schöffen-/Geschworenengericht bis zu 30.000 € (bisher max. 5.000/10.000 €)
  • Die Verfahren unterteilen sich in Standardverfahren, besonders komplexe Verfahren und Verfahren mit extremen Umfang. Bei z.B. besonders komplexen Verfahren (sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren) kann der Höchstsatz um die Hälfte überschritten werden. Bei Verfahren extremen Umfangs kann der Höchstsatz auf das Doppelte erhöht werden.


Zitat Justizministerin Alma Zadić: „Freisprüche und Einstellungen von Strafverfahren zeichnen einen gut funktionierenden Rechtsstaat aus - sie können aber dennoch mit teils erheblichen finanziellen Belastungen für die Betroffenen verbunden sein. Wir Grüne setzen uns deshalb seit Jahren dafür ein, dass der Verteidigerkostenersatz erhöht wird und haben dies auch erfolgreich in das Regierungsprogramm hineinverhandelt. Ich freue mich daher sehr, dass es nun gelungen ist, die Mittel für den Verteidigerkostenersatz zu verdreißigfachen und dieses Kernanliegen der Grünen im Justizbereich unter Einbindung des ÖRAK und unseres Koalitionspartners umzusetzen. Statt bisher jährlich 2,4 Millionen stehen nun ganze 70 Millionen Euro pro Jahr für Freisprüche und Einstellungen zur Verfügung. Das bringt echte Verbesserungen für alle Betroffenen und stärkt unseren Rechtsstaat.“

Zitat Verfassungsministerin Karoline Edtstadler: „Es kann uns als Rechtsstaat nicht zufriedenstellen, wenn Menschen trotz Freispruch oder eingestellten Strafverfahren finanziell ruiniert sind. Das kommt einer zivilen Todesstrafe gleich. Das ist ein Widerspruch zur Unschuldsvermutung und unserem Rechtsstaat nicht würdig. Mit der Neuregelung des Kostenersatzes schaffen wir eine gerechtere Regelung. Künftig gibt es erstmals bei Einstellungen sowie bei Freisprüchen einen deutlich höheren Ersatz der Kosten.“


Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.