„Nach Ende der Prüfung kann beispielsweise der Vater, der sein Unternehmen an eines seiner Kinder übergeben will sicher sein, dass das Unternehmen aus steuerlicher Sicht „sauber“ ist. Darüber hinaus können die übernehmenden Jung-Unternehmer bei Bedarf Kontakt mit den Finanzbeamten aufnehmen, um etwaige Fragen schnell und direkt zu klären. Das sehe ich als Service der Finanzverwaltung an den Unternehmen“, zeigt sich Brunner erfreut.
Dies garantiert dem übernahmewilligen Nachfolger größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit im Hinblick auf den Übertragungsvorgang und stärkt so nicht nur die Standortattraktivität, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Wirtschaftsstandortes.
„Die ersten Anträge auf Begleitung einer Unternehmensübertragung können ab dem 1. Jänner 2025 gestellt werden. 2028 werden wir diese Maßnahme evaluieren, bis dorthin wollen wir bereits 600 Übergaben im Jahr begleiten“, so Finanzminister Magnus Brunner abschließend.