Newsletter im Browser anzeigen

Umsetzung der Europäische Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 in nationales Recht bis Oktober 2024

Die EU-Richtlinie NIS2 reguliert, wie sich für das Funktionieren des Staates relevante Unternehmen auf potenzielle Cyberattacken vorbereiten bzw. mit Cybercrime-Vorfällen umgehen müssen. Sie betrifft sowohl Gebietskörperschaften als auch Vereine und allen voran tausende Unternehmen.

Die Begutachtungsphase für die Umsetzung der Europäische Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 in nationales Recht dauert vier Wochen. Die Umsetzung muss bis Oktober 2024 erfolgen.


Zentrale Ansprechstelle

„Das Innenministerium versteht sich in diesem Prozess als Partner der heimischen Unternehmen", sagte Innenminister Gerhard Karner. Daher habe man bereits im Vorjahr einen breiten Einbindungsprozess mit von NIS2-betroffenen Unternehmen gestartet und relevante Stakeholder ins Boot geholt, sagte Karner, dessen Ministerium eine zentrale Ansprechstelle für die Koordination der notwendigen Maßnahmen zwischen den Behörden des Bundes, der Länder sowie Wirtschaft und Unternehmen ist.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.nis.gv.at


Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.