„Neben den Änderungen im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz sieht das Hochschulrechtspaket nun eine Verjährung im Zusammenhang mit Plagiaten vor. Das führt dazu, dass Plagiate an sich nicht verjähren, wohl aber die Möglichkeit, einen akademischen Grad aufgrund eines Plagiats aufzuheben bzw. entziehen. Denn ein Bachelor bzw. Master wird für sämtliche im Studium absolvierten Studienleistungen vergeben, nicht nur für die wissenschaftliche Abschlussarbeit“, so Polaschek abschließend.
Ebenso sieht das Paket, ähnlich wie im Humanmedizinstudium, auch im Veterinärstudium eine zeitlich befristete Widmung von 5 % der Studienplätze für Studentinnen und Studenten vor, die bereit sind, nach dem Studium einige Zeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu arbeiten.
Im Begutachtungszeitraum von 10.1. bis 21.2.2024 wurden über 200 Stellungnahmen eingebracht, die im Rahmen der nun eingebrachten Regierungsvorlage entsprechend berücksichtigt wurden.