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Die Baubranche befindet sich derzeit in einer schwierigen Situation, die große Auswirkungen auf unsere Gesellschaft hat. Expertinnen und Experten prognostizieren weitere Rückgänge bei den Investitionen, insbesondere in der Baubranche. Das WIFO geht für das Jahr 2024 von einem realen Rückgang der Bruttoinvestitionen von 4 % im Baubereich aus. Expertinnen und Experten fürchten, dass sich Wohnraum durch den Einbruch bei der Zahl der Neubauten in den nächsten Jahren massiv verteuern könnte. Bereits jetzt sind die gestiegenen Wohnkosten für viele Menschen in Österreich eine große Herausforderung.

Gleichzeitig muss die ökologische Transformation im Gebäudesektor vorangetrieben werden, um in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Energiestandards zu verbessern und die CO2-Emissionen zu senken. Das senkt zugleich die Energiekosten für die Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer.

Angesichts der herausfordernden konjunkturellen und sozialen Lage ist es dringend erforderlich, gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Investitionen in Neubau und Sanierungen kurbeln die Wirtschaft an, schaffen leistbaren Wohnraum und dienen dem Klimaschutz. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, gegenzusteuern und ein "Wohn- und Baupaket" auf den Weg zu bringen.

Die Initiative zielt nicht nur darauf ab, kurzfristig die Konjunktur anzukurbeln und langfristige Investitionen in Immobilien zu fördern, sondern auch die Schaffung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen und Klimaziele zu erreichen. Das Wohn- und Baupaket, das heute im Ministerrat verabschiedet wurde, umfasst zahlreiche treffsichere und impulsgebende Maßnahmen. Insgesamt werden damit mehr als 2 Milliarden Euro in die Schaffung von leistbarem Wohnraum und Eigentum, Sanierung und Konjunkturbelebung investiert.


Bundeskanzler Karl Nehammer:

„Wir müssen den Konjunkturmotor in der Baubranche wieder ankurbeln. Das erreichen wir durch die Eigentumsoffensive und durch steuerliche Anreize für Unternehmen, damit Bau- und Sanierungsmaßnahmen besser gefördert werden. Beim beschlossene Handwerkerbonus werden Handwerkervorhaben bis zu 10.000 Euro mit 20 Prozent gefördert, damit mehr gebaut werden kann. „Leistung muss sich lohnen“ - unter diesem Motto setzen wir auch unsere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung um. In meinem Österreichplan habe ich festgelegt, die Eigentumsquote von 48 auf 60 Prozent bis 2030 zu steigern, mit diesem Paket kommen wir meinem Ziel einen guten Schritt näher.“

Vizekanzler Werner Kogler:
„Gegen die drohende Krise in der Bauwirtschaft haben wir ein umfangreiches Paket geschnürt, das den unterschiedlichsten Herausforderungen im Wohnbaubereich begegnet. Dabei geht die Schaffung von leistbaren Wohnungen, Klimaschutz und Wirtschaftsaufschwung Hand in Hand: sozial, ökologisch und ökonomisch vernünftig. Steuerliche Maßnahmen, Förderungen für 20.000 neue Wohnungen und ein massiver Boost für Sanierungen - all das sorgt für einen Konjunkturschub, der in den nächsten Monaten und Jahren wirkt. Und mit der Leerstandsabgabe geben wir den Bundesländern ein Werkzeug in die Hand, um gegen Spekulation vorzugehen. Das Paket ist umfangreich und durchdacht und damit gut für die Geldbörse, für den Klimaschutz, für Jobs und Wirtschaftsaufschwung - es ist ein Win-Win-Win-Paket.“

Finanzminister Magnus Brunner:
„Die Auswirkungen einer zum Erliegen kommenden Bauwirtschaft sind weitreichend: Nicht nur für den Arbeitsmarkt und unsere Konjunktur, sondern es würde auch zu einer massiven Verknappung von Wohnraum kommen. Wohnraum ist ein zentraler Bestandteil unseres Lebens, und die Verfügbarkeit sowie die Leistbarkeit von attraktivem Wohnraum sowie die Förderung von Eigentum sind enorm wichtig für unsere Gesellschaft. Die Investition von 2,2 Milliarden Euro ist eine sinnvolle Verwendung von Steuergeldern, da die positiven volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen enorm sind. Wir können dieses Paket aus dem laufenden Budget finanzieren, da wir in der Vergangenheit trotz aller Krisenkosten Spielräume geschaffen haben und somit die notwendige Flexibilität besitzen. Das Paket ist ausgewogen und treffsicher. Wir verteilen das Geld nicht wahllos, sondern setzen es dort ein, wo es den größten Effekt erzielen kann.“

Sozialminister Johannes Rauch:
„Die steigenden Wohnkosten sind für viele Menschen eine große Belastung - vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Dieses große Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen kommt deshalb zur richtigen Zeit. Es ist gut für den Klimaschutz, gut für die Menschen und sichert zehntausende Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Mit der massiven Investition in den gemeinnützigen Wohnbau schaffen wir in den nächsten Jahren 20.000 günstige Wohnungen. Zusätzlich stehen weitere 60 Millionen Euro für den Wohnschirm bereit. Er sorgt dafür, dass niemand seine Wohnung verliert, weil er die Miete oder die Energierechnungen nicht mehr zahlen kann. Wir sorgen auch weiterhin dafür, dass alle Hilfe bekommen, die sie wirklich brauchen. Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst.”


Mit den Maßnahmen des Wohn- und Baupakets verfolgt die Bundesregierung vier Ziele:

  1. Die Baukonjunktur zu stützen und die Sanierungsquote erhöhen und damit die Volkswirtschaft und das Einkommen von tausenden von Familien zu sichern.
  2. Mehr und leistbareren Wohnraum zu schaffen.
  3. Die Schaffung von Eigentum zu erleichtern.
  4. Qualität des vorhandenen Wohnraums zu verbessern.


Mehr und leistbaren Wohnraum schaffen

Wohnraum-Bau-Offensive in Höhe von 1 Mrd. Euro

Der Bund setzt mit einer Wohnraum-Bau-Offensive wichtige Impulse für leistbares Wohnen einerseits und konjunkturelle Belebung andererseits. Mit einem Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro sollen 10.000 neue Eigentumswohneinheiten im Neubau und 10.000 neue Mietwohneinheiten im Neubau geschaffen werden und rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden. Durch Spekulationsregelungen, Baukostenobergrenzen und die Anwendung des Kostendeckungsprinzips ist sichergestellt, dass der zusätzliche Wohnraum leistbar bleibt. Die Abwicklung erfolgt über die Bundesländer. Durch diese Wohnraum-Bau-Offensive sollen Bauinvestitionen in Höhe von über 5 Mrd. Euro ausgelöst werden und dauerhaft mehr leistbarer Wohnraum entstehen.

Mehr Möglichkeit für Bundesländer zur Wohnraummobilisierung

Die Länder sollen durch eine Kompetenzänderung im Volkswohnungswesen befähigt werden, Maßnahmen zur Wohnraummobilisierung z.B. Abgaben wie etwa Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgaben einzuheben. Wie bei jeder Abgabe, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Zuständigkeit zum WGG verbleibt jedenfalls in Bundeskompetenz.

Aufstockung Wohnschirm

Die Mittel für das Unterstützungsprogramm WOHNSCHIRM werden im Jahr 2024 von EUR 65 Mio. um weitere EUR 60 Mio. aufgestockt, sodass 2024 insgesamt EUR 125 Mio. für Leistungen im Bereich Wohnen (Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung) zur Verfügung stehen. Damit soll dem kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle bestmöglich Rechnung getragen werden.


Schaffung von Eigentum erleichtern

Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr

Zur Erleichterung des Eigentumserwerbs werden, befristet für zwei Jahre, die Nebengebühren (Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr) abgeschafft. Dies gilt für die Anschaffung eines Eigenheims (mit Hauptwohnsitzbegründung) und für einen Betrag bis zu 500.000 Euro (Freibetrag). Wird der Betrag von 500.000 Euro überschritten, entfallen die Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze. Ab einem Erwerb von 2 Mio. Euro entfällt die Begünstigung.

Finanzielle Zinsunterstützung für niedrig verzinste Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung

Zusätzlich unterstützt der Bund die Länder mit einem Zweckzuschuss in Form einer Zinsstützung. Der Bund bezuschusst die Zinszahlungen der Bundesländer, welche sie im Rahmen ihrer üblichen Refinanzierung bei der ÖBFA leisten und reduziert damit die effektive Zinsbelastung der Länder auf 1,5% p.a..
Bei Bedarf können die Bundesländer ihr übliches Aufnahmevolumen bei der ÖBFA auf bis zu 500 Millionen € in den Jahren 2024 und 2025 erhöhen. Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 % und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme für Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung zu stellen.


Unterstützung der Baukonjunktur

Befristete erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude und steuerliche
Verbesserungen bei Sanierungsmaßnahmen


Durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sollen Bauvorhaben vorgezogen bzw. rasch fertiggestellt werden. Künftig kann der 3-fache Satz des gesetzlich vorgesehenen Abschreibungssatzes zur Anwendung kommen. Diese Maßnahmen soll zwischen 2024 und 2026 möglich sein und ist an das Erreichen ökologischer Standards gekoppelt. Gleichzeitig sollen die Regeln der beschleunigten Abschreibung bei gewissen Sanierungsmaßnahmen ausgeweitet werden.

Ökozuschlag für Wohngebäude

Durch die Einführung eines „Ökozuschlags“ sollen klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen steuerlich attraktiviert werden. Bei vermieteten Wohnobjekten sollen Maßnahmen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung und Heizungstausch mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.

Weitergehende steuerliche Anerkennung von Vermietungen durch Verlängerung der Liebhabereibeurteilung

Die Zeiträume in der Liebhaberei-Verordnung sollen um fünf Jahre verlängert werden. Dadurch entsprechen die Regeln der Realität durch gestiegene Zinskosten, etc. und ermöglichen mehr Anreize zur Schaffung von Wohnraum.


Qualität des vorhandenen Wohnraums verbessern

Einführung eines Handwerkerbonus PLUS

Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei der Erbringung von Renovierungs-, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten, wird die Bundesregierung einen neuen Handwerkerbonus auf. Dabei werden erbrachte Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 %, daher mit einem Höchstsatz von 2.000 Euro, gefördert. Dadurch werden einerseits Wohnraumschaffung und Umbauarbeiten beanreizt und andererseits lokale Klein- und Mittelbetriebe gefördert und die Schwarzarbeit vermindert.

Sonderprogramm aus dem Energieeffizienztopf des Umweltförderungsgesetzes

Aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 120 Mio. Euro für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäude für Vermieterinnen und Vermieter mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen Mieterinnen und Mieter durch die Vorteile einer thermisch – energetischen Sanierung entlastet werden. Die Förderung setzt sich aus einer AGVO-konformen Förderung und einer zusätzlichen Förderung zusammen, sodass insgesamt eine Förderquote von bis zu 60% erreicht werden kann.


Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.