Ministerrat beschließt Erneuerbares-Gas-Gesetz für Energieunabhängigkeit und Klimaschutz durch heimisches Biogas
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2030 sollen jährlich 7,5 Terawattstunden heimisches Biogas produziert werden – Gesetz wird nun an Nationalrat übermittelt – Für Beschluss 2/3-Mehrheit erforderlich
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Das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) fixiert den Ausbau der heimischen Biogasproduktion bis 2030. Insgesamt sollen in Österreich dann jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden Grünes Gas in das Gasnetz eingespeist werden. Die Menge von 7,5 Terawattstunden übertrifft das im Regierungsprogramm vorgesehene Ziel von 5 Terawattstunden nochmals deutlich. Damit hat der Ministerrat heute ein weiteres wichtiges Klimaschutzgesetz beschlossen und als Regierungsvorlage an das Parlament übermittelt.
Neben dem Schutz des Klimas stärkt das EGG auch die österreichische Energieunabhängigkeit. Denn heimisches Biomethan kann direkt russisches Erdgas ersetzen und verringert so die Abhängigkeit. Bis 2040 soll der heimische Gasverbrauch vollständig durch grüne Gase gedeckt werden. Grünes Gas wird dabei vorrangig in Bereichen eingesetzt werden, für die es keine anderen Lösungen gibt – das betrifft vor allem die Industrie.
Biogas wird in entsprechenden Anlagen aus Holzresten, landwirtschaftlichen Abfällen oder auch Biomüll durch einen chemischen Prozess erzeugt. Dabei wird über den gesamten Prozess gleich viel klimaschädliches CO2 gebunden, wie bei der Verbrennung erzeugt wird. Biogas verursacht also keine zusätzlichen klimaschädlichen Emissionen.
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Auf Basis der Begutachtung wurde in den Verhandlungen noch der Ausgleichsbetrag für Versorger, die die Ziele nicht erfüllen, angepasst. Zudem bringt das Gesetz auch Klarstellungen im Bereich des Konsumentinnen- und Konsumentenschutzes.
Nach dem heutigen Beschluss im Ministerrat wird das EGG an den Nationalrat zur weiteren Behandlung übermittelt. Für die Beschlussfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Entsprechende Verhandlungen werden nun mit den Oppositionsparteien geführt.
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Klimaschutzministerin Leonore Gewessler:
„Jedem Misthaufen sein Kraftwerk – das wird mit dem Erneuerbares-Gas-Gesetz jetzt Realität. Die Idee ist bestechend einfach. Statt russischem Erdgas setzen wir in Österreich auf heimisches Biogas, das die Landwirtinnen und Landwirte selbst produzieren können. Aus biologischem Abfall wird wertvolle Energie. Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt für die Unabhängigkeit genauso wie für den Schutz unseres Klimas. Denn beim Einsatz von Biomethan entstehen keine zusätzlichen, klimaschädlichen Treibhausgase. Ich appelliere schon jetzt an alle Verhandlerinnen und Verhandler im Parlament – helfen wir zusammen, damit dieses Gesetz schnell wirken kann.“
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig:
„Mit dem EGG schaffen wir eine Win-Win-Situation für die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz. Zudem kurbeln wir durch die Verwertung organischer Abfälle und Reststoffe die Kreislaufwirtschaft und die heimische Wertschöpfung an. Die Reststoffe dafür kommen direkt vom Acker, der Wiese oder der Biotonne und können uns praktisch nie ausgehen. Und eines ist sicher: Wenn andere den Gashahn zudrehen, sorgen unsere Land- und Forstwirte künftig dafür, dass er offenbleibt. Vielen Dank an Bundeskanzler Karl Nehammer, der diese Initiative aktiv vorantreibt.“
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Das Erneuerbares-Gas-Gesetz im Detail:
Mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz wird ein klares Ziel für die Grün-Gas-Produktion in Österreich vorgegeben.
- Bis 2030 sollen jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden an heimischem Biogas produziert werden
- Versorger müssen dann sicherstellen, dass sie ihre Kundinnen und Kunden mit mindestens 9,75 Prozent grünem Gas versorgen
- Dieser Anstieg bedeutet mehr als eine Verfünzigfachung der heimischen Biomethanproduktion von heute 0,14 TWh auf dann eben 7,5 TWh
Das Gesetz sieht einen stufenweisen Anstieg der Biogasquote vor. Das Biomethan muss dabei inländisch erzeugt werden, Importe können nicht angerechnet werden. Im Jahr 2030 muss jedenfalls eine Menge von 7,5 Terawattstunden erzeugt werden:
- 2024: 0,35 Prozent
- 2025: 0,95 Prozent
- 2026: 1,7 Prozent
- 2027: 3,05 Prozent
- 2028: 4,84 Prozent
- 2029: 7,10 Prozent
- 2030: 9,75 Prozent
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Damit dieses Ziel erreicht wird, sieht das Gesetz Sanktionen vor, wenn Versorger die Quote nicht erreichen. Pro fehlende Kilowattstunde müssen sie 15 Cent als Ausgleichsbeitrag an die EGG-Abwicklungsstelle zahlen. Diese Einnahmen werden als Fördermittel für die Errichtung von Biogasanlagen und Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff verwendet. Für die ersten Biomethananlagen gibt es zudem ein befristetes Sicherheitsnetz, das garantiert, dass die produzierten Mengen auch abgenommen werden. Insgesamt werden durch das Erneuerbares-Gas-Gesetz bis 2030 4,2 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 gespart.
Neben der Anpassung beim Ausgleichsbetrag für die Gasversorger bei Nicht-Erfüllung der Quoten wurde nach der Begutachtung auch die Möglichkeit ergänzt, zur Abfederung von etwaigen Kosten für die Endkundinnen und Endkunden staatliche Fördermittel zuzuschießen. Darüber hinaus wird nun analog zum Strommarkt geregelt, dass Versorger Preissenkungen beim Biogas verpflichtend weitergeben müssen.
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Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.
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