Newsletter im Browser anzeigen

Das Bundeskanzleramt hat heute, 16. Februar, eine Adaptierung des bestehenden Kommunikationsleitfadens für geschlechtergerechte Sprache im amtlichen Schriftverkehr und dem Außenauftritt fixiert.

Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass man Frauen und Männer im amtlichen Schriftverkehr und dem Außenauftritt berücksichtige, dies soll künftig über die Verwendung der männlichen und weiblichen Form oder über neutrale Formulierungen erfolgen. Damit schafft das Bundeskanzleramt die Verwendung von Sternen, Doppelpunkten oder dem Binnen-I im Auftritt nach innen und nach außen ab.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über das BKA-Intranet über die Adaptierung und Präzisierung des Kommunikationsleitfadens informiert.


Bundesministerin Susanne Raab:

„Die Gleichstellung von Mann und Frau ist für mich eine absolute Notwendigkeit - im Leben und in der Sprache. In der Sprache geht es auch um Kommunikation und um die Verständlichkeit, deshalb empfiehlt der Rat für deutsche Rechtschreibung die Verwendung der männlichen und weiblichen Form oder die neutrale Formulierung zu verwenden. Wir sprechen und schreiben daher von ‚Bürgerinnen und Bürgern’ oder ‚Schülerinnen und Schülern‘. Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere Sonderzeichen im Wortinneren werden nicht empfohlen. Dem wollen wir auch in der Verwaltung folgen, so wie auch schon im Österreichplan von Bundeskanzler Nehammer skizziert.“