Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen verlängert
Neben der Stromkostenbremse wird auch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen bis Ende des Jahres verlängert. Damit soll weiterhin verhindert werden, dass Unternehmen durch die massiven Preisschwankungen, die vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine getrieben sind, ungerechtfertigte Zufallsgewinne erwirtschaften.
Das gilt für fossile Unternehmen (Öl, Gas, Kohle) wie für Produzenten erneuerbarer Energien. Gleichzeitig werden aber auch hier notwendige Anpassungen vorgenommen, um den Ausbau von grüner Stromproduktion weiter zu stärken. Denn klar ist: Gerade der derzeit im Rekord Tempo voranschreitende Erneuerbaren-Ausbau bringt uns mittel- und langfristig verlässlich niedrige Strompreise.
Daher werden bei der Abschöpfung der Zufallsgewinne die Begünstigungen für Investitionen in Erneuerbare massiv erweitert. Wer nachweislich heuer oder in den nächsten drei Jahren in den Ausbau von Erneuerbaren Energien investiert, kann 75 % der Kosten absetzen, bisher waren es 50 % und es wurden nur spätestens im laufenden Jahr begonnene Investitionen berücksichtigt. Darüber hinaus wird der Absetzbetrag pro Megawattstunde verkauften Stroms für jene Unternehmen, die höhere Investitionen tätigen, verdoppelt.
Bei der Zufallsgewinnsteuer für fossile Konzerne kommt es durch eine Anpassung der Bemessungsgrundlage zu einer Verschärfung. Zukünftig wird bereits jeder Gewinn, der mehr als 5 % über dem Durchschnitt der Jahre 2018 – 2021 liegt, mit 40 % zusätzlich zur KöSt und allen anderen Abgaben besteuert.