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Krisengewinne werden auch 2024 abgeschöpft

Die Bundesregierung wird die Abschöpfung von Krisengewinnen bei Energiekonzernen verlängern. Das gaben Bundeskanzler Nehammer, Vizekanzler Kogler und Finanzminister Brunner heute bekannt. Die Verlängerung soll schon kommende Woche im Ministerrat beschlossen werden.


Für mehr Fairness und gegen Krisengewinne wurde im Sinne der EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung eine Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen sowie eine Erlösobergrenze für Stromerzeuger eingeführt. Die zugrundeliegende EU-Verordnung galt bis 31.12.2023. Die Bundesregierung hat nun intensiv geprüft ob eine Verlängerung verfassungsrechtlich möglich ist und will diese Verlängerung nächste Woche im Ministerrat beschließen. Inzwischen hat sich die Preissituation auf den internationalen Märkten zwar entspannt, dennoch ist es das Ziel der Regierung, dass Firmen im Energiebereich einen fairen Beitrag leisten.


Schon im Dezember hatte die Regierung auch die Verlängerung der Strompreisbremse, die mit Ende Juni auslaufen würde, für Konsumentinnen und Konsumenten angekündigt. Im Kampf gegen die hohen Preise bzw. deren Auswirkungen ist die Stärkung der Kaufkraft der Haushalte das oberste Ziel der Bundesregierung. Laut internationalen Studien ist das auch gelungen, denn Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zeigten zuletzt, dass der Wohlstand in Österreich trotz Inflation zu den höchsten in Europa gehört. Österreicherinnen und Österreicher sind demnach in der Lage, am zweitmeisten aller EU-Bürgerinnen und Bürger zu konsumieren. Lediglich in Luxemburg wurde pro Kopf und kaufkraftbereinigt mehr konsumiert.

Neben direkten Hilfen und strukturellen Maßnahmen wie der Abschaffung der kalten Progression oder der Valorisierung der Sozialleistungen wurden zum Erhalt der Kaufkraft auch Preisdämpungsmechanismen wie das System der Strompreisbremse etabliert. Dadurch wurde die Inflation einen Prozentpunkt gedämpft, schätzte das Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). Zudem wurden sowohl von Stromerzeugern als auch von Öl- und Gasfirmen Krisengewinne abgeschöpft.


Bundeskanzler Karl Nehammer:

„Wir werden auch weiterhin nicht zulassen, dass Energiekonzerne auf dem Rücken der Menschen überhöhte Gewinne machen. Deshalb wird die Besteuerung von Übergewinnen ebenso verlängert wie die Strompreisbremse für Konsumentinnen und Konsumenten. Damit leisten wir auch einen Beitrag im Kampf gegen die immer noch zu hohe Inflation, reduzieren die Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger und stärken die Kaufkraft.“

Vizekanzler Werner Kogler:
„Während die Kund:innen in den letzten Jahren durch hohe Energiepreise stark belastet waren, haben Energiekonzerne aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine hohe Zufallsgewinne gemacht. Dem haben wir bereits 2022 entgegengewirkt. Jetzt ist es uns gelungen eine Lösung zu finden, wie wir die Abschöpfung der Zufallsgewinne verlängern können. Damit leisten Energiekonzerne auch in Zukunft einen fairen Beitrag. In Kombination mit dem Aussetzen der Energieabgaben und der Verlängerung der Strompreisbremse gibt es hier ein weiteres Paket für mehr Fairness, zur Entlastung der Bevölkerung, Steigerung der Kaufkraft und zur Bekämpfung der nach wie vor zu hohen Inflation."

Finanzminister Magnus Brunner:
„Seit Ende 2022 ist es gelungen, die Inflation im Land zu halbieren. Der Kampf gegen die immer noch zu hohe Inflation erfordert aber kluge Maßnahmen und laufende Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen. Die kaufkraftstützenden Hilfen und gezielten Preis- bzw. Kostensenkungsmaßnahmen beim Strom sowie strukturelle Entlastungen wie die Abschaffung der kalten Progression und die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen sorgen trotz aller Herausforderungen dafür, dass das Leben für die Menschen leistbar bleibt. Gleichzeitig haben wir mit der Gewinnabschöpfung dafür gesorgt, dass auch von Strom-, Öl- und Gasfirmen ein fairer Beitrag geleistet wird und Krisengewinne begrenzt werden. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Maßnahmen zu verlängern.“