Straßenverkehrsordnungsnovelle geht in Begutachtung
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung: Die Maßnahme muss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern geeignet sein.
Zusätzlich stärken wir die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.
Für Fahrzeuge des Rettungsdienstes wird es eine Ausnahme vom Halte- und Parkverboten geben. Bisher durften Rettungsfahrzeuge nur bei Einsatzfahrten mit Blaulicht im Halte- bzw. Parkverbot stehen. Das ist besonders bei Krankentransporten eine große Herausforderung. Durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll es in Zukunft jedenfalls möglich sein, in der Nähe der Wohnung oder des Wohnhauses des Patienten zu halten und zu parken.
Die StVO-Novelle geht nun in Begutachtung, die Öffentlichkeit kann sechs Wochen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant.