Auf die Bundesländer verteilt werden die 100 Kassenstellen nach dem Bevölkerungsschlüssel:
- Burgenland: 3
- Kärnten: 6
- Niederösterreich: 19
- Oberösterreich: 17
- Salzburg: 6
- Steiermark 14
- Tirol: 9
- Vorarlberg: 4
- Wien: 22
Mindestens 50 neue Kassenstellen sind für die Fächer
Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie bei besonderem regionalen Bedarf Innere Medizin vorgesehen. Die Hälfte soll in Primärversorgungseinheiten eingerichtet werden.
Weitere 50 Kassenstellen sind für die Fachgebiete
Gynäkologie, (Kinder-)Psychiatrie sowie
Augenheilkunde und
Haut- und
Geschlechtskrankheiten vorgesehen. Hier handelt es sich um Bereiche, in denen die kassenärztliche Versorgung ausgebaut werden soll. Die genaue
Aufteilung in den jeweiligen Bundesländern erfolgt basierend auf den
regionalen Gegebenheiten durch die Sozialversicherung.