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Mehr Geld für Länder und Gemeinden – im Ausgleich für Reformen

Mit der heutigen finalen Einigung zum Finanzausgleich und der Unterzeichnung des Paktums kommen alle Gebietskörperschaften ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nach. Der neue Finanzausgleich bringt den Ländern und Gemeinden 2,4 Mrd. Euro zusätzlich pro Jahr. Das ist mehr Geld für notwendige Herausforderungen – aber verbunden mit Reformen und Zielen.
Dieser Ansatz ist erstmals im Finanzausgleich so vereinbart und zeigt sich v.a. in folgende fünf Kernbereichen:

  • Zukunftsfonds als neues Instrument mit Zielen
  • Gesundheitsreform
  • Zukunftssicherung der Pflege
  • Reform der Transparenzdatenbank
  • Unmittelbare Unterstützung für die Liquidität von Länder und Gemeinden


Zukunftsfonds

  • Der Zukunftsfonds ist ein völlig neues Instrument im Finanzausgleich, dass es bisher nicht gab. Darin werden zusätzliche Mittel für Länder und Gemeinden erstmals an konkrete, messbare Ziele geknüpft.
  • Das Volumen des Zukunftsfonds beträgt 1,1 Mrd. Euro jährlich, wird ab 2025 valorisiert und nach der Einwohnerzahl auf die Länder aufgeteilt.
  • Erstmals überhaupt werden in Österreich verbindliche Ziele für die Bundesländer vorgesehen.


Kinderbetreuung (500 Mio p.a.)

  • Die Länder und Gemeinden werden die Zahl der Betreuungsplätze- und Quoten erhöhen, wobei auch der Ausbau der Öffnungszeiten und die Verbesserung der Qualität zu erfolgen hat.
  • Jedes Land muss bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode eine Betreuungsquote der unter Dreijährigen von 38 % oder eine Steigerung dieser Quote um 5 Prozentpunkt über die FAG-Periode erreichen, wobei die Steigerung des Kinderbetreuungsangebotes darüber hinaus gehen soll. Das sind Betreuungsplätze für zusätzliche 15.000 Kinder.
  • Wenn das Ausbauziel erreicht ist, müssen die Mittel für den laufenden Betrieb verwendet werden, um auch dort die Qualität zu sichern bzw. auszubauen.


Wohnen/Sanieren (300 Mio p.a.)

  • Die Mittel des Zukunftsfonds sollen für den Ausbau leistbaren Wohnraums und die Erhöhung der Sanierung verwendet werden. Gerade in der aktuellen Situation tragen diese Mittel dazu bei, den Bausektor konjunkturell zu unterstützen.
  • In diesem Bereich muss jedes Land zwei Ziele erreichen:
    • Jedes Land hat bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode eine Renovierungsquote der öffentlichen Gebäude in Höhe von 3 % zu erreichen.
    • Darüber hinaus muss eines der folgenden Ziele optional erreicht werden:
  • Die Anzahl der geförderten Wohneinheiten, die durch Sanierungen oder Nachverdichtungen entstehen, müssen höher sein als die Anzahl der Wohneinheiten, die auf bislang nicht versiegelten Flächen errichtet werden. „Wohnraum schaffen, bei weniger Versiegelung“.
  • Es müssen Maßnahmen der Wohnbausanierung vorgesehen werden im Ausmaß von zumindest 30 % der Wohnbauförderungsbeiträge (2018 – 2022) oder der Anteil muss um mindestens 2 Prozentpunkte pro Jahr erhöht werden. Das entspricht Investitionen in Wohnraumschaffung durch Sanierung in Höhe von über 360 Mio Euro jährlich oder fast 2 Mrd. Euro über die FAG-Periode.


Klima/Umwelt (300 mio p.a.)

  • Durch den Zukunftsfonds sollen Maßnahmen gesetzt werden (Investitionen in Erneuerbare, Steigerung der Energieeffizienz oder Investitionen in den öffentlichen Verkehr), die zu einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie führen. Erstmals verpflichten sich die Länder damit zu einer Erhöhung des Erneuerbarenanteils.
  • Der Anteil von erneuerbarer Energie am Energieverbrauch muss in Bundesländern mit weniger als 50 % Erneuerbaren Anteil um mindestens 1 Prozentpunkt pro Jahr gesteigert werden. Das entspricht in diesen Bundesländern im Durchschnitt einer Verdreifachung der Steigerung in den letzten 10 Jahren. Bei Bundesländern, die bereits einen Erneuerbaren Anteil über 50 % haben, muss der Anteil um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr gesteigert werden. Somit müssen alle Bundesländer ihre erneuerbare Energie weiter ausbauen.


Funktionsweise Zukunftsfonds

  • Die Länder erhalten die Mittel, um die Ziele – welche gesetzlich und im Paktum festgeschrieben sind – zu erreichen.
  • Die Länder haben einen Anreiz die Ziele früher zu erreichen, denn dann können die Mittel für andere Zwecke oder – im Fall der Kinderbetreuung – für den laufenden Betrieb bei der Kinderbetreuung verwendet werden.
  • 2026 findet eine Zwischenevaluierung und 2028 eine Endevaluierung statt. Dabei wird sowohl die Zielerreichung als auch die Mittelverwendung analysiert werden.


Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf große Gesundheitsreform

Zudem haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine große Gesundheitsreform geeinigt. Darin ist sowohl mehr Geld, als auch eine qualitative Verbesserung vorgesehen. Die Finanzausgleichspartner stellen in den kommenden fünf Jahren rd. 14 Milliarden Euro zusätzlich für Gesundheit und Pflege zur Verfügung – durchschnittlich 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Den weitaus größten Anteil von etwa 11 Milliarden Euro trägt der Bund.

Mit den Mitteln sollen in der Gesundheit zusätzliche Kassenstellen geschaffen, Strukturreformen in den Spitälern und digitale Angebote für Patientinnen und Patienten finanziert und die Gesundheitsförderung ausgebaut werden. Insbesondere die Verbindlichkeit bei Regionalen Strukturplänen sowie mehr Angebote zu Randzeiten und am Wochenende werden zu einem verbesserten Angebot für die Menschen führen.

Dabei gilt vor allem der Grundsatz „Digital vor ambulant vor stationär“. Dies soll durch den Ausbau digitaler Angebote, einer Diagnosecodierung, dem Anschluss von Wahlärzten an die E-Card und der Weiterentwicklung von 1450 sichergestellt werden.

In der Pflege werden Gehaltserhöhungen für Mitarbeiter, finanzielle Unterstützungen für Auszubildende und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung langfristig abgesichert. Die Reform bringt damit Verbesserungen sowohl für Patienten als auch für die Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege und sichert die qualitativen Reformen für die Zukunft.​​​​


Novelle der Transparenzdatenbank

  • Die Krisen der vergangenen Jahre, die damit zusammenhängenden Unterstützungen sowie der hohe Förderungsanteil in Österreich generell zeigen die Notwendigkeit, effektiv und effizient mit Steuergeld umzugehen.
  • Um dies zu gewährleisten und die Vielfalt an Förderungen übersichtlicher zu gestalten, werden nunmehr die notwendigen Schritte finalisiert, die Transparenzdatenbank (TDB) zu einer gebietskörperschaftenübergreifenden Lösung auszubauen. Die letzte 15a Vereinbarung zur Transparenz liegt rund 10 Jahre zurück.
  • Im Rahmen des Finanzausgleichs verpflichten sich erstmals alle Länder zu einer umfassenden und einheitlichen Einmeldung in die Transparenzdatenbank, incl Förderungen von ausgelagerten Einheiten.
  • Zudem wurde festgelegt, dass jedes Land vor Inangriffnahme einer neuen Maßnahme eine Abfrage in der Transparenzdatenbank vornehmen muss, um zu überprüfen, ob es bereits Förderungen in diesem Bereich gibt -> Doppelgleisigkeiten werden in der Zukunft bei neuen Förderungen minimiert!
  • Um künftig die Förderungseffizienz zu steigern, wird ein Arbeitsgremium „Fördertaskforce“ eingesetzt, welches laufend die bestehende Förderstruktur insbesondere auf Doppelgleisigkeiten überprüft. Vertreten sind in diesem Gremium das BMF, je nach Förderbereich auch relevante Fachressorts sowie die Länder und evtl. Gemeindevertreter. Ein erster Bericht der Fördertaskforce soll bis spätestens 31.12.2025 vorgelegt werden. -> Doppelgleisigkeiten werden bei bestehenden Förderungen minimiert!
  • Vereinbart wurde weiters die gemeinsame Erarbeitung und Einmeldung von Wirkungsindikatoren, damit klar dargelegt werden kann, wie gut die einzelnen Förderungen auch tatsächlich wirken.


Kern-FAG Themen

  • Finanzzuweisung und Liquiditätsstärkung für Länder und Gemeinden
    • Die bisher im Finanzausgleich 2017 geregelte Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden für Gesundheit, Pflege und Soziales iHv. 300 Millionen € entfällt nicht, sondern wird vom Bund auf jährlich 600 Millionen € aufgestockt, um den Ländern und Gemeinden in der aktuell schwierigen budgetären Situation finanziell unter die Arme zu greifen.
    • Der Fokus dieser Mittel liegt auf den Bereichen Gesundheit, Pflege und Klima. Der ebenfalls mit dem FAG 2017 als Teil dieser Finanzzuweisung geschaffene Fonds für strukturschwache Gemeinden iHv. 60 Millionen € wird ebenfalls erhöht und auf 120 Millionen € pro Jahr verdoppelt.
    • Die zusätzlichen 300 Millionen € werden zwischen den Ländern und den Gemeinden im Verhältnis von Ländern: 193,1 Millionen Euro zu Gemeinden 106,9 Millionen Euro (davon 60,0 Millionen € für den Strukturfonds) geteilt.
  • Rückzahlbarer Sonder-Vorschuss für Gemeinden
    • Der Bund unterstützt die Gemeinden im Jahr 2024 durch einen einmaligen rückzahlbaren Sonder-Vorschuss auf deren Ertragsanteile iHv. 300 Millionen €. Dies unterstützt alle Gemeinden mit unmittelbarer Liquidität in der aktuell herausfordernden Situation.


Weitere Punkte

  • Finanzzuweisung an Gemeinden und Städte für Personennahverkehrsunternehmen iHv 30 Mio Euro.
  • Zweckzuschuss Eisenbahnkreuzungen
    Der Bund gewährt den Ländern jährlich einen Zweckzuschuss iHv. 4,81 Millionen € für Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen, weitere 4,81 Millionen € werden von den Gemeinden selbst als Vorwegabzug von den Ertragsanteilen aufgebracht. Diese ursprünglich mit dem Jahr 2029 auslaufende Unterstützung durch den Bund wird bis zum Jahr 2034 verlängert.
  • Zweckzuschuss an Länder und Gemeinden als Theatererhalter
    Der Zweckzuschuss des Bundes an Länder und Gemeinden als Theatererhalter iHv. aktuell rund 21,5 Millionen € p.a. wird um 10 Millionen € p.a. aufgestockt.
  • Siedlungswasserwirtschaft
    Die Höhe der Förderungen für die Siedlungswasserwirtschaft werden von derzeit 80 Millionen € Barwert p.a. auf 100 Millionen € Barwert p.a. erhöht. Zusätzlich wird aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (UWF) eine neuerliche Sondertranche im Umfang von 100 Millionen € (Barwert) für die Siedlungswasserwirtschaft zur Verfügung gestellt.
  • Schülertransport („Gelegenheitsverkehr“)
    Zusätzlich zur Indexierung der Tarife gibt es eine außerordentliche Anpassung der Tarife ab Schuljahr 2023/2024 (dauerhaft niveauerhöhend) im Ausmaß von rund 15 Millionen €.
  • Grundsteuer
    Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Länder und Gemeinden für die Reform der Grundsteuer mit Erarbeitung konkreter Vorschläge bis spätestens 31.12.2024.
  • Green Budgeting
    Durchführung eines Pilotprojektes mit mindestens zwei Ländern unter Bedachtnahme der Klimapionierstädte.
  • Klimaschutzkoordinations- und Verantwortlichkeitsmechanismus
    Vor dem Hintergrund der Einhaltung der Klimaziele und der Verbesserung der Governance, wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, mit dem Ziel, bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode ein Modell einer echten verursachergerechten Aufteilung der Kosten einschließlich der Tragung von allfälligen Sanktionszahlungen zu erarbeiten.


Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.


Das Paktum steht unter dem folgenden Link zur Verfügung.