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Zadić, Edtstadler und Karner: Müssen entschieden gegen jede Form des Antisemitismus und der NS-Verherrlichung vorgehen

Im heutigen Ministerrat hat die Bundesregierung die Regierungsvorlage beschlossen, mit der das Verbotsgesetz – das wirkungsvollste strafrechtliche Instrument im Kampf gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und nationalsozialistische Wiederbetätigung – reformiert wird. Außerdem werden die Strafen im EGVG, im Uniform-Verbotsgesetz, im Symbole-Gesetz und im Abzeichen-Gesetz vereinheitlicht und erhöht.

Die Regierungsvorlage wird nun dem Parlament übermittelt, damit kann der parlamentarische Prozess starten. Da es sich um eine 2/3-Materie handelt, wurde der Entwurf den Oppositionsparteien bereits übermittelt, um eine rasche Beschlussfassung zu ermöglichen.


Die Änderungen im Überblick

  1. Kampf gegen Verharmlosung von NS-Terror: Jegliches Verharmlosen oder Relativieren des nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit - sei es auch nur von Teilen des Holocaust – ist zu bestrafen. Wir ändern das Gesetz entsprechend und weiten den Straftatbestand aus – indem wir das Wort „gröblich“ streichen und somit jegliche Verharmlosung strafbar wird.
  2. Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit: Bestimmte Delikte des Verbotsgesetzes sind derzeit mangels inländischer Gerichtsbarkeit nicht strafbar, und zwar obwohl sie von einem Österreicher, aber vom Ausland aus zum Beispiel im Internet begangen werden. Die Ausweitung ist besonders wichtig, weil NS-Propaganda und Radikalisierung zunehmend im Internet stattfinden.
  3. Amts- oder Funktionsverlust bei Verurteilung nach Verbotsgesetz: Künftig soll bei öffentlichen Bediensteten jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amts- oder Funktionsverlust führen. Wer nach dem Verbotsgesetz rechtskräftig verurteilt wurde, hat im Staatsdienst nichts zu suchen.
  4. Einziehung von NS-Devotionalien: Durch eine eigene Regelung im Verbotsgesetz soll dafür gesorgt werden, dass die Behörden künftig NS-Devotionalien, wie etwa einen Ehrenring der SS, auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen können.
  5. EGVG: Wer sich in anderer Weise als in den im VerbotsG angeführten Straftatbestimmungen nationalsozialistisch betätigt, dem droht künftig eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro (bzw. 20.000 Euro im Wiederholungsfall). Damit erhöhen wir die Strafdrohung nochmals weiter an als im Begutachtungsentwurf vorgesehen (4.000 Euro).
  6. Symbole- und Abzeichen-Gesetz, sowie Uniform-Verbotsgesetz: Wer in Zukunft Abzeichen der NSDAP oder Symbole der Hamas öffentlich trägt, soll gleich streng bestraft werden. Die Verwaltungsstrafdrohungen im Abzeichen-Gesetz und im Symbole-Gesetz werden angeglichen und auf einheitlich 10.000 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall können Geldstrafen bis zu 20.000 Euro verhängt werden. Und mit der Einführung von Mitteilungsverpflichtungen im Abzeichen-Gesetz wird auch der Informationsfluss zwischen den Justizbehörden und den Verwaltungsstrafbehörden verbessert. Außerdem wird das Uniform-Verbotsgesetz modernisiert und effizienter gestaltet.


Zitat Justizministerin Alma Zadić:

„Seit den terroristischen Gräueltaten der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung verzeichnen wir in Österreich wieder einen erschreckenden Anstieg von antisemitischen Übergriffen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir die Reform des Verbotsgesetzes nun auf den Weg bringen. Damit schließen wir bestehende Lücken und verhelfen dem Gesetz so zu mehr Durchschlagskraft: Von der erleichterten Einziehung von NS-Devotionalien bis hin zur Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit. Außerdem stellen wir klar, dass wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, nichts im Staatsdienst zu suchen hat. Jede Form von Antisemitismus und NS-Verherrlichung ist ein nicht tolerierbarer Angriff auf unsere Demokratie und freie Gesellschaft. Es ist unsere historische Verantwortung jüdisches Leben in Österreich zu schützen und dafür zu sorgen, dass sich die Gräueltaten der NS-Zeit niemals wiederholen.“
Zitat Verfassungsministerin Karoline Edtstadler:
„Die Verschärfungen im Verbotsgesetz sind weitere wichtige Schritte in der Umsetzung der „Nationalen Strategie gegen Antisemitismus“ und unserer konsequenten Null-Toleranz-Politik gegen jede Form der Wiederbetätigung. Die aktuelle Entwicklung zeigt uns klar: Wir brauchen einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz im Kampf gegen jede Form des Antisemitismus - von rechts, von links und aus migrantischen Kreisen. Die konsequente Umsetzung der Nationalen Strategie bietet uns dafür die notwendige Grundlage, die mittlerweile in Europa und weltweit Vorreiter-Status hat. Allerdings dürfen wir uns auf unseren bisher gesetzen Maßnahmen nicht ausruhen. Alle Menschen in unserem Land sind jetzt mehr den je gefragt, gemeinsam gegen jede Form von Hass und Gewalt gegen Jüdinnen und Juden aufzustehen, diesen klar aufzuzeigen, zu verurteilen und damit die notwendige Grundlage zu legen, damit „Niemals wieder“ jetzt ist.“
Zitat Innenminister Gerhard Karner:
„Die Verherrlichung oder das Gutheißen von Terrorismus, Extremismus oder Antisemitismus hat in unserem demokratischen Zusammenleben keinen Platz. Neben dem konsequenten Einschreiten der Polizei, sind auch strenge Strafen von entscheidender Bedeutung. Durch diese Novelle des Symbolegesetzes wurde ein weiterer Punkt des Regierungsübereinkommens konsequent abgearbeitet."


Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.