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3 Mrd. Euro für Erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen, 3 Mrd. Euro Energiekostenzuschuss für die Wirtschaft

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Budgetverhandlungen auf ein umfangreiches Konjunkturpaket geeinigt. Dieses aufeinander abgestimmte Maßnahmenbündel soll in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit nachhaltige Investitionen in den Wirtschaftsstandort stärken und allen voran ökologische Bau- und Sanierungsmaßnahmen fördern.

So wird künftig etwa die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen in Österreich abgeschafft, das schafft bürokratische Antragssysteme ab und macht es für alle Bürger/innen einfacher, die auf PV-Strom umsteigen wollen. Auch die Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird weiter ausgebaut. Zusätzlich sollen öffentliche Bauprojekte und Investitionen vorgezogen werden und die Konjunktur ankurbeln. Damit gehen die Stärkung der Wirtschaft und deren nachhaltiger und ökologischer Umbau Hand in Hand.


Die Maßnahmen im Detail

1. Erneuerbaren Wärme Paket (EWP)

  • Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
  • Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 % pro neuer Heizung)
  • Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Mio Euro (auf insgesamt 200 Mio Euro)
  • Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Mio Euro.
  • Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Mio Euro
2. Investitionen in erneuerbare Energie
  • Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Mio Euro)
  • Novelle der Marktprämien-VO
    Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktivieren
3. Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen
  • Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von über 640 Mio Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Mio Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) + 321 Mio Euro zusätzlich 2024.
  • Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit
    • 400 Mio Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus Vorkehrungen im Chips-Bereich, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
    • 90 Mio Euro für die Forschung im Chips Bereich
    • 42 Mio Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Mio Euro
    • Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Mio Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden.
4. Energiehilfen für Unternehmen
  • Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
  • Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen.
  • Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
  • Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben.
  • Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden ist ausgeschlossen.
  • Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist somit treffsicher und nicht überschießend.


Bundeskanzler Karl Nehammer:

„Wir zünden den Turbo für die Heizungs- und Energiewende. Die Heizungsumstellung auf Erneuerbare wird noch stärker gefördert, die Förderung von PV-Anlagen wird radikal vereinfacht, mühselige und bürokratische Antragssystem gehören der Vergangenheit an. Darüber hinaus investieren wir in Sanierungen und öffentliche Investitionen. Damit geben wir der Konjunktur gerade in den betroffenen Branchen einen spürbaren Schub und stärken den Wirtschaftsstandort. Der Energiekostenzuschuss wiederum entlastet all jene Betriebe, die von hohen Energiekosten betroffen sind.“
Vizekanzler Werner Kogler:
„Mit einem gezielten Konjunkturprogramm drehen wir an mehreren Schrauben und unterstützen dadurch die ökologische Transformation der Wirtschaft und die heimische Bauwirtschaft. Das ist in der derzeitigen Phase richtig und wichtig. Dafür nehmen wir in den kommenden Jahren mehreren Milliarden Euro in die Hand. Künftig werden im Zuge der Energiewende die Bürger:innen unterstützt, dass es sich gewaschen hat. Unser Ziel lautet: Wo eine Wand, da eine Dämmung, wo ein Kessel, da ein Tausch, wo ein Dach, da eine Photovoltaik-Anlage. Österreichs Energieversorgung wird sozialer, sicherer, unabhängiger und ökologischer.“
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler:
„Klimaschutz und sichere Arbeitsplätze – das gehört zusammen und das braucht es jetzt. Deshalb investieren wir im kommenden Jahr in den Sonnenstrom, in saubere Heizungen und ziehen Sanierungen und Bauarbeiten in unserem Bereich vor. Davon profitiert die heimische Wirtschaft – und die Menschen. Denn das heißt: Günstige grüne Heizungen, sauberer Strom vom eigenen Dach und moderne Bahnhöfe.“
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher:
„Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse war und ist es wesentlich die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe durch weitere Maßnahmen zu sichern und den Standort zu stärken. Durch den Energiekostenzuschuss II werden Unternehmen auch 2023 von den hohen Energiekosten entlastet. Seit gestern ist es über den Fördermanager der aws möglich, die verpflichtende Voranmeldung durchzuführen. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I erhöhen wir die Förderintensität in der untersten Stufe auf 50 Prozent. Zusätzlich entfällt das Eintrittskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Stufen. Unverändert bleibt, dass nur durch die gestiegenen Energiekosten verursachte Mehrkosten teilweise subventioniert werden. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen. Dadurch stellen wir sicher, dass die Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses treffsicher und nicht überschießend ist.“