Bundesregierung präsentiert Verwendung des „letzten Drittels“ nach Abschaffung der kalten Progression, Newsletter Innenpolitik am 15. September 2023
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Kalte Progression: „Bundesregierung stärkt Erwerbseinkommen und Familien mit Kindern“
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Die Bundesregierung hat mit 1.1.2023 die „kalte Progression“ zur Gänze abgeschafft. Damit wurde eine Maßnahme umgesetzt, die seit Jahrzehnten in der Diskussion war. Die Systematik sieht vor, dass 2/3 der kalten Progression automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird. Die Bundesregierung hat sich zudem gesetzlich verpflichtet, einen Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels des Inflationsvolumens zu fassen. Die Entlastungsmaßnahmen kommen den Bezieherinnen und Beziehern von Einkünften zugute und wirken jeweils ab 1. Jänner 2024. Im Rahmen des „verbleibenden Drittels“ möchte die Bundesregierung den Erwerbstätigen sowie den Familien etwas zurückgeben bzw. die Lebensumstände erleichtern. Die Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden gesetzlich voll valorisiert.
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Die Bundesregierung setzt mit der weiteren Entlastung aus der Abschaffung der kalten Progression folgende Schwerpunkte
- Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen mit Fokus auf niedrige und mittlere Einkommen
- Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und Schaffung positiver Leistungsreize
- Entlastung von Kindern und Familien sowie Bekämpfung von Kinderarmut
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Folgende Maßnahmen sind konkret vorgesehen
Auch Menschen, die aufgrund ihres Erwerbes ein Einkommen beziehen sowie Pensionistinnen und Pensionisten sind von der Teuerung in hohem Maß betroffen. Gleichzeitig tragen diese Personen mit ihrem Steuerbeitrag entscheidend zum Gemeinwohl bei. Vor diesem Hintergrund sollen Erwerbstätige und Pensionistinnen und Pensionisten nochmals besonders entlastet werden. Daher fließt ein erheblicher Teil des verbleibenden Drittels in die zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge.
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Gestaffelte Anpassung der Tarifgrenzen
- die erste Tarifstufe um in Summe 9,6 %
- die zweite Tarifstufe um in Summe 8,8 %
- die dritte Tarifstufe um weitere um in Summe 7,6 %
- die vierte Tarifstufe um weitere um in Summe 7,3 %
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Volle Anpassung der Absetzbeträge
Die der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln unterliegenden Absetzbeträge sollen zu 100% (um weitere 3,3 Prozentpunkte) an die Inflationsrate angepasst werden (der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- und der Unterhaltsabsetzbetrag, die Verkehrsabsetzbeträge und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, die Pensionistenabsetzbeträge, die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus).
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Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden
Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025) soll überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen.
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Erhöhung des Gewinnfreibetrages
Der Grundfreibetrag soll zur weiteren Entlastung von Selbständigen auf 33.000 Euro angehoben werden.
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Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit soll auf 400 Euro angehoben werden.
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Verlängerung der Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die im Jahr 2021 befristet eingeführten steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen unbefristet verlängert werden.
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Erhöhung des Kindermehrbetrages
Der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, soll von 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden.
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Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und Erweiterung der Betriebskindergärten
Der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein. Außerdem soll vorgesehen werden, dass die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei ist, wenn die Einrichtung auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann.
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Beispiele zur Entlastungswirkung
Ein Angestellter ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet pro Monat zusätzlich 20 Überstunden.
Der Angestellte erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) iHv 3.666,15 Euro.
- Gesamtentlastung: 1.208 Euro
Eine alleinerziehende Angestellte hat zwei Kinder unter 18.
Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt iHv 1.650 Euro.
- Gesamtentlastung: 706 Euro
Ein Pensionist erhält eine durchschnittliche monatliche Bruttopension iHv 1.825,70 Euro.
- Gesamtentlastung: 664 Euro
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Die neuen Tarifgrenzen
- Bis 12.816 Euro (0%)
- Bis 20.818 (20%)
- Bis 34.513 (30%)
- Bis 66.612 (40%)
- Bis 99.266 (48%)
- Über 99.266 (50%)
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Bundeskanzler Karl Nehammer:
„Wir setzen um, was viele Regierungen in den letzten Jahrzehnten versprochen haben. Die schleichende Steuererhöhung ist Geschichte. Das heißt mehr Geld für alle, die etwas leisten – und zwar nicht nur einmal, sondern dauerhaft. Jedes Jahr aufs Neue mehr Geld, ganz besonders für alle, die hart arbeiten. Denn Leistung hat für uns einen Wert. Mit den 1,2 Mrd. Euro aus dem letzten Drittel der Kalten Progression haben wir daher ein Leistungspaket geschnürt. Darüber hinaus entlasten wir erneut Familien mit Kindern – besonders, wenn Eltern berufstätig sind. Dieses Leistungspaket kann sich sehen lassen und wir haben unser Versprechen erfüllt: Die Kalte Progression ist Geschichte!“
Vizekanzler Werner Kogler:
„In Zeiten der Teuerung geht es uns ganz besonders darum, Menschen mit niedrigen Einkommen stärker zu entlasten. Der Weg, den wir bei der Abschaffung der Kalten Progression gewählt haben, hilft uns dabei doppelt. Zwei Drittel der der inflationsbedingten schleichenden Steuererhöhung werden automatisch zurückgegeben. Bei der Verteilung des dritten Drittels legen wir den Fokus jetzt klar auf niedrige und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern. Es geht darum, sicherzustellen, dass hier die jährlichen Netto-Einkommenszuwächse stärker spürbar sind. Deshalb werden wir bestimmte Absetzbeträge, von denen niedrige Einkommen am stärksten profitieren, um fast 10% anheben. Die untersten Tarifgrenzen werden überproportional stark erhöht. Um Familien mit niedrigem Einkommen und Kindern nachhaltig zu unterstützen erhöhen wir auch den Kindermehrbetrag von 550 auf 700 Euro. Das heißt im Ergebnis, dass niedrige und mittlere Einkommen, Familien mit Kindern, insbesondere auch Alleinerzieher:innen besonders stark von dieser Lösung profitieren.“
Finanzminister Magnus Brunner:
„Mit der Abschaffung der kalten Progression ist die schleichende Steuererhöhung zu Ende. Wir geben den Menschen das Geld zurück, das ihnen die Inflation nimmt. Heuer – im ersten Jahr ohne kalte Progression – haben sich die Menschen mehr als 1,85 Mrd. Euro erspart. Konkret bedeutet das: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Im kommenden Jahr sparen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitere 3,6 Milliarden Euro. Wir setzen mit dem heutigen Beschluss Schwerpunkte zur weiteren Entlastung von Erwerbstätigen und Pensionisten, zur Förderung von Leistung und zur Entlastung von Familien und Kindern.“
Sozialminister Johannes Rauch:
„Heute setzen wir einen wichtigen Schritt, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Österreich zu stärken. Mit dem variablen Drittel der Einnahmen aus der Kalten Progression unterstützen wir im kommenden Jahr jene Menschen, die besonders von den Preissteigerungen betroffen sind. Für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern bringt dieses ‘Soziale Drittel’ eine spürbare Entlastung, die sie dringend brauchen. Damit stärken wir den sozialen Ausgleich in unserem Land, das Vertrauen in die Politik und unsere Zukunft.“
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Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.
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